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Jahreswechsel-Check: Eure wichtigsten Pflichten nach dem VerpackG – von LUCID-Meldungen bis Lizenzierung

Inhalt:


Das Wichtigste in Kürze: Zum Jahreswechsel müsst ihr wichtige Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) erfüllen: Prüft eure Stammdaten im LUCID-Register, meldet eure Planmengen für 2026 und reicht die Jahresabschlussmengen für 2025 ein. Achtet darauf, dass die Angaben bei LUCID und eurem dualen System übereinstimmen, um Rückfragen oder Sanktionen zu vermeiden. Wer diese To-Dos jetzt sauber erledigt, bleibt rechtskonform und startet gut vorbereitet ins neue Jahr.

 

Der Jahreswechsel ist für viele von euch der perfekte Moment, um die wichtigsten Pflichten rund um das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) zu checken. Denn jetzt rücken Meldungen im LUCID-Register, der Abgleich mit eurem dualen System und die Planung für das neue Lizenzierungsjahr 2026 in den Mittelpunkt. Wer hier sauber arbeitet, bleibt nicht nur rechtskonform, sondern leistet auch einen Beitrag zu mehr Recycling und Ressourcenschutz.

Gleichzeitig lohnt der Blick nach vorn: Mit der kommenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR) stehen weitere Veränderungen an, auf die ihr euch frühzeitig einstellen solltet. In diesem Artikel führen wir euch durch die wichtigsten To-Dos zum Jahreswechsel – und zeigen, wie Lizenzero euch dabei unterstützt, die VerpackG-Compliance einfach umzusetzen.

 

Warum der Jahreswechsel beim VerpackG so wichtig ist

Der Jahreswechsel spielt beim VerpackG eine wichtige Rolle, weil in dieser Phase viele eurer Pflichten gebündelt anstehen. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem ihr eure Jahresabschluss-Mengenmeldung vorbereitet und die Prognosemengen für das neue Jahr festlegt. Gleichzeitig lohnt es sich, die Stammdaten in LUCID zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Angaben noch korrekt sind – etwa, wenn sich Unternehmensdaten oder Verantwortlichkeiten geändert haben.

Auch beim dualen System (wie Lizenzero) steht ein Abgleich an: Stimmen die gemeldeten Mengen, passt der Vertrag für das kommende Jahr, und sind alle Verpackungen vollständig lizenziert? Wer diese Aufgaben am Jahreswechsel strukturiert angeht, reduziert das Risiko von Abweichungen, Rückfragen oder Sanktionen und schafft eine verlässliche Grundlage, um rechtskonform und gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten.

 

Eure Pflichten aus dem VerpackG: Was ihr grundsätzlich wissen müsst

Das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die in Deutschland Verpackungen an Endkonsument:innen in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe oder den Verpackungsmengen, für deren Sammlung, Sortierung und das Recycling Sorge zu tragen.  

Grundsätzlich umfasst das Gesetz drei zentrale Pflichten:

  • die Registrierung im LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) (Registrierungspflicht),
  • die Systembeteiligung bei einem dualen System wie zum Beispiel Lizenzero (Systembeteiligungspflicht)
  • sowie die laufenden Daten- und Jahresmeldungen (Datenmeldepflicht).


Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass Verpackungen korrekt erfasst, recycelt und transparent nachverfolgt werden können.

Für euch bedeutet das: Ihr müsst sowohl eure Verpackungsmengen kennen als auch sicherstellen, dass die Meldungen bei LUCID und eurem dualen System übereinstimmen. Nur wenn all diese Bausteine erfüllt sind, seid ihr vollständig konform – und schützt euch vor Bußgeldern, Verkaufsverboten und Abmahnungen.

 

Die wichtigsten To-Dos zum Jahreswechsel – kompakt & praxisnah

In den folgenden Abschnitten zeigen wir euch die konkreten To-Dos: von der Prüfung eurer Registrierung und Stammdaten in LUCID über die Planmengenmeldung für 2026 bis hin zur Jahresabschluss-Mengenmeldung für 2025 und dem Abgleich mit eurem dualen System. 

Registrierung & Stammdaten in LUCID überprüfen

Zum Jahreswechsel lohnt sich ein genauer Blick in euer LUCID-Register, denn nur mit korrekten Angaben seid ihr vollständig konform.

  • Prüft zuerst, ob eure Stammdaten noch aktuell sind – etwa Unternehmensname, Rechtsform, Ansprechpartner:innen oder Bevollmächtigte. Gerade bei internen Änderungen können hier schnell Unstimmigkeiten entstehen, die später zu Rückfragen durch die ZSVR führen.
  • Auch eure hinterlegten Markennamen und die Registrierungsnummer sollten einmal kontrolliert werden. Wenn ihr bereits mit einem dualen System arbeitet, stellt zudem sicher, dass die Verknüpfung im LUCID-Dashboard weiterhin korrekt eingerichtet ist, indem ihr das jeweilige duale System (wie Lizenzero) hinterlegt habt.

Die Planmengenmeldung für 2026

Mit der Planmengenmeldung bei LUCID und eurem dualen System legt ihr fest, welche Verpackungsmengen ihr im kommenden Jahr voraussichtlich in Verkehr bringen werdet. Diese Prognose ist wichtig, weil sie eure Systembeteiligungskosten bestimmt und dafür sorgt, dass eure Verpackungen ordnungsgemäß in die Verwertungssysteme einfließen.

Die Planmengen sollten immer vor dem Inverkehrbringen der Verpackungen gemeldet und lizenziert werden. Sprich in 2025 für das Lizenzjahr 2026.

Nehmt euch kurz Zeit, eure Vertriebsplanung für 2026 durchzugehen: Werden neue Produktlinien hinzukommen? Rechnet ihr mit saisonalen Schwankungen oder größeren Umstellungen im Sortiment? Eine realistische Schätzung hilft euch dabei, unnötige Nachmeldungen oder Nachzahlungen zu vermeiden.

Wenn ihr über Lizenzero lizenziert, könnt ihr eure Planmengen ganz unkompliziert in eurem Kundenaccount unter dem Reiter “Initiale Planmengenmeldung 2026” hinterlegen und bei Bedarf die Mengen im laufenden Kalenderjahr unter “Mengenänderung” flexibel anpassen.

Eine Anleitung zur Meldung bei Lizenzero und in LUCID findet auch ihr hier.

Die Jahresabschluss-Mengenmeldung für 2025

Im neuen Jahr steht außerdem eure Jahresabschluss-Mengenmeldung an. Sie dient dazu, die tatsächlich in 2025 in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen offiziell festzuhalten und sie muss sowohl im LUCID-Register als auch bei eurem dualen System eingereicht werden. Diese Meldung ist Teil eurer Datenmeldepflicht.

Wichtig ist, dass die Angaben exakt übereinstimmen, da die ZSVR sonst Rückfragen oder Prüfungen einleitet. Geht deshalb sorgfältig durch eure Unterlagen, Lieferscheine oder internen Systeme, um die finalen Mengen korrekt zusammenzustellen. Dazu habt ihr jeweils bis zum 15. Mai des Folgejahres Zeit. Bedeutet, dass ihr eure Mengen aus 2025 bis zum 15.05.2026 final bestätigt haben müsst.

Mit einer vollständigen Jahresmeldung schafft ihr Klarheit und stellt sicher, dass euer Unternehmen transparent und gesetzeskonform abgeschlossen in das neue Lizenzierungsjahr startet.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Meldung bei Lizenzero und in LUCID findet ihr in diesem Beitrag.

 

Ausblick: Diese Änderungen bringt die PPWR

Die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird in den nächsten Jahren viele Vorgaben rund um Verpackungen vereinheitlichen, aber auch deutlich verschärfen. Für euch bedeutet das: Die Anforderungen gelten künftig EU-weit einheitlich und betreffen vor allem die Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnungspflichten und teilweise auch Verbote bestimmter Verpackungsarten. Außerdem rücken Wiederverwendungsquoten und strengere Designvorgaben stärker in den Fokus, sodass viele Unternehmen ihre Verpackungsstrategie überdenken müssen.

Auch wenn die PPWR schrittweise wirksam wird, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit den kommenden Veränderungen zu beschäftigen. Wer heute schon auf recyclingfähige Materialien, ein nachhaltiges Design und korrekt gemeldete Mengen setzt, ist langfristig klar im Vorteil. Die PPWR wird damit nicht nur neue Pflichten bringen, sondern auch Chancen für mehr Nachhaltigkeit, klarere Regeln und eine verlässliche Grundlage für den europäischen Markt.

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