VerpackG-Novelle: Was Sie bei einer Accountsperrung durch Ihren Marktplatz machen können

Inhalt:

 

Seit dem 1. Juli 2022 haben Marktplätze viele Seller-Accounts gesperrt. Woran das liegt und wie Sie das verhindert können, lesen Sie in diesem Artikel.

Händler, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Verantwortung für den damit entstehenden Abfall übernehmen. So sieht es das Verpackungsgesetz (VerpackG) vor. Dazu müssen sich Händler an den Kosten für das Recycling und die Entsorgungsprozesse beteiligen. Das Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren, Wertstoffe erneut nutzbar zu machen und so die Umwelt zu schonen. Im Zuge der ersten Novelle des VerpackG wurde Marktplätzen eine Kontrollpflicht auferlegt. Händler, die über Marktplätze wie eBay oder Amazon verkaufen, müssen ihrem Marktplatz seit dem 1. Juli 2022 Nachweise über die ordnungsgemäße Erfüllung der VerpackG-Vorgaben vorlegen. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, dürfen Marktplätze keine Verkäufe nach Deutschland mehr zulassen.

 

Woran kann eine Sperrung meines Seller-Accounts liegen?


Ist es bereits zu spät und Sie haben es verpasst, Ihre Nachweise vor dem 1. Juli hochzuladen, kann es sein, dass Ihr Marktplatz Ihren Seller-Account schon gesperrt hat. Vielleicht haben Sie auch einen Nachweis hochgeladen und Ihr Account wurde trotzdem gesperrt?  Wir schauen uns an, welche Gründe gegeben sein können und was Sie tun können, um die Sperrung aufzuheben:


1. Keine Pflichten erfüllt:

Sie haben noch keine Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt?


Die Pflichten des Verpackungsgesetzes umfassen neben einer Registrierung im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zusätzlich eine Systembeteiligung (auch Lizenzierung genannt) der individuellen Verpackungsmengen bei einem dualen System. Sobald Sie diese Pflichten erfüllt haben, können Sie die LUCID-Registrierungsnummer (von vielen Marktplätzen auch EPR-Nummer genannt) und den Nachweis Ihres dualen Systems in Ihrem Seller-Account hinterlegen. Wenn Sie dies getan haben, wird Ihr Marktplatz den Verkauf nach Deutschland wieder für Sie freischalten.


2. Keinen Nachweis hinterlegt:

Sie haben die Pflichten des VerpackG erfüllt, aber noch keinen Nachweis hinterlegt?


Ihr Marktplatz kann nur überprüfen, dass Sie allen Verpflichtungen nachgekommen sind, wenn Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer und den Nachweis Ihres dualen Systems in Ihrem Seller-Account hochgeladen haben. Die LUCID-Nummer finden Sie nach erfolgreicher Registrierung in Ihrem LUCID-Dashboard, den Systemnachweis erhalten Sie von Ihrem dualen System (bei Lizenzero erhalten Sie es einfach per Download in Ihrem Kundenkonto).


3. Nicht alle Pflichten erfüllt:

Sie haben nicht alle drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt?


Es reicht nicht aus, nur eine Registrierung bei LUCID vorzunehmen. Der elementare Teil ist die Systembeteiligung bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero). Wenn Sie auch diese Pflicht erfüllt haben, achten Sie darauf, dass Sie Ihre Verpackungsmengen zu guter Letzt auch an LUCID melden. Das machen Sie über die „Datenmeldung“ unter dem Punkt „Unterjährige Mengenmeldung“, wenn Ihre Verpflichtung schon für das laufende Jahr besteht, oder unter dem Punkt „Initiale Planmengen-Meldung“, wenn Sie erst ab dem nächsten Jahr lizenzieren müssen.


4. Falsche Registrierung:

Sie haben sich im Register LUCID nicht als „Hersteller“ registriert?


Wenn Sie sich nicht als Hersteller registriert haben, wird Ihr Marktplatz die LUCID-Nummer nicht anerkennen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich unbedingt als Hersteller bei LUCID registriert haben und nicht beispielsweise als Prüfer, Beauftragter Dritter oder Bevollmächtigter

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5. Die Daten stimmen nicht überein:

Sie haben einen anderen Namen/eine andere Schreibweise oder eine andere Steuernummer genutzt?


Der Datenabgleich zwischen der Zentralen Stelle Verpackungsregister  (LUCID) und Ihrem Marktplatz kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn Ihre Daten bei LUCID und Ihrem Marktplatz übereinstimmen. Kontrollieren Sie unbedingt alle angegebenen Daten auf Schreibweise und Richtigkeit. Den öffentlich einsehbaren Register mit allen Daten finden Sie hier.

 

6. Fälschlicherweise gesperrt:

Sie bringen keine Verpackungen in Deutschland in Umlauf und Ihr Account wurde trotzdem gesperrt?


Wenn Sie beispielsweise nur digitale Produkte verkaufen, haben Sie nach VerpackG keine Pflichten. In diesem Fall müssen Sie Ihren Marktplatz darüber informieren, dass Sie nicht von den Vorgaben betroffen sind, und um eine Aussetzung der Nachweispflicht bitten.
Wenn Sie Dropshipping nutzen, haben Sie nach VerpackG keine Pflichten, müssen ihrem Marktlatz aber trotzdem eine Registrierungsnummer vorweisen. Lesen Sie zum Thema Dropshipping und Nachweise auch diesen Blogbeitrag.

 

Das müssen Sie tun, um eine Aufhebung der Accountsperrung zu erreichen

Registrierung:

Als Erstes müssen Sie sicherstellen, dass Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID als Hersteller registriert haben: Jetzt registrieren. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre persönliche LUCID-Registrierungsnummer (EPR-Nummer). Diese bekommen Sie per Mail, können sie zusätzlich aber auch jederzeit in Ihrem LUCID-Dashboard einsehen. Diese Nummer hinterlegen Sie in Ihrem Seller-Account.

Bei Etsy: Öffnen Sie den „Shop-Manager“ gehen Sie zu „Finanzen“, „Rechtliche und steuerliche Informationen“, „Staatliche Registrierung“ und dann „Deutsche LUCID-Kennnummer“.
Bei Ebay: Öffnen Sie „Mein eBay“ gehen Sie zu den „Kontoeinstellungen“ und dann zu „LUCID-Nummer“
Bei Amazon: Loggen Sie sich in Ihrem Verkäuferkonto ein und geben Sie oben rechts in der Suchleiste "Verpackungslizenz EPR" ein. Klicken Sie dann auf den Link "Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)". Alternativ klicken Sie hier, um direkt zur gewünschten Seite bei Amazon zu gelangen.

Wenn Sie noch über andere Marktplätze verkaufen, werden auch diese Sie darüber informieren, wo die Nachweise zu hinterlegen sind.


Lizenzierung

Wenn Sie die Registrierung in LUCID abgeschlossen haben, haben Sie die erste Pflicht bereits erfüllt. Als Nächstes müssen Sie einen Lizenzvertrag mit einem dualen System schließen: Jetzt bei Lizenzero abschließen. Die LUCID-Registrierungsnummer geben Sie auch an Ihr duales System weiter. Anschließend erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat, das neben der EPR-Nummer (LUCID-Nummer) als Nachweis über die Erfüllung der VerpackG-Pflichten für Ihren Marktplatz dient. Wie und ob Sie diesen Nachweis bei Ihrem Marktplatz einreichen müssen, ist unterschiedlich. Achten Sie hier genau darauf, welche Nachweise Ihr Marktplatz von Ihnen fordert.

Hinweis: Bei Lizenzero können Sie sich Ihr Teilnahmezertifikat schnell und einfach im Kundenkonto herunterladen.

 

Datenmeldung

Ihre lizenzierten Verpackungsmengen und Ihr ausgewähltes duales System (Interseroh+, wenn Sie sich für Lizenzero entscheiden) hinterlegen Sie dann wiederum in Ihrem LUCID-Account. Das machen Sie über den Punkt „Datenmeldung“ unter „unterjährige Mengenmeldung“ im Dashboard. Dort wählen Sie den Zeitraum 01.2022 – 12.2022 aus und geben Interseroh+ als Ihr duales System an, wenn Sie über Lizenzero lizenzieren.


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Wenn Sie alle drei Pflichten erfüllt haben und die LUCID-Nummer (und Ihren Systemnachweis) in Ihrem Seller-Account hinterlegt haben, haben Sie alle Pflichten erfüllt. Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle Vorgaben korrekt erfüllt haben, und Ihr Marktplatz Sie dennoch für Verkäufe nach Deutschland gesperrt hat, wenden Sie sich bitte an den Marktplatz-Support.

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