Zentrale Stelle Verpackungsregister versendet großes „Warn“-Mailing aufgrund zahlreicher defizitärer Registrierungen

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Nur eine gute Woche, nachdem die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) 2.000 Verstoßfälle gegen das Verpackungsgesetz zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden übergeben hat, ist die Behörde nun mit einer zweiten Aktion flächendeckend gegen VerpackG-Versäumnisse tätig geworden: So hat die ZSVR am Freitag, 05.07.2019, in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes registrierte Unternehmer*innen in mehrstelliger Tausenderzahl per E-Mail kontaktiert und sie über zuvor festgestellte Versäumnisse informiert.

Gegenstand dieser Versäumnisse bestehen u.a. in dem Fehlen und/oder der unvollständigen Erfüllung der Registrierung, der Systembeteiligung sowie der Datenmeldung. Weitere Kontrollen solcher Art wurden in einem Atemzug gleich mit angekündigt.

Ein unverzügliches Nachholen der aufgezeigten Defizite ist anzuraten, um empfindliche Sanktionen von Behördenseite zu vermeiden. Folgendes ist zu tun, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben:

      • Fehlen Ihrer Registrierung (§ 9 VerpackG) bei der ZSVR Daten, so folgen Sie hierzu einfach dem Link in der E-Mail der Zentralen Stelle und komplettieren Sie Ihre Angaben.
      • Haben Sie Ihre Verpackungsmengen bislang noch nicht bei einem dualen System lizenziert und somit Ihre Pflicht zur Systembeteiligung (§ 7 VerpackG) noch nicht (vollständig) erfüllt, steht Ihnen Lizenzero hierzu direkt zur Verfügung: Kalkulieren Sie Ihre Mengen unkompliziert mithilfe der Berechnungshilfe und des Kalkulators und beteiligen Sie diese anschließend rechtskonform per Lizenzvertrag, indem Sie einfach durch Klick auf „Weiter“ dem Bestellprozess folgen.

Jetzt Verpackungen lizenzieren

      • Sind Sie aufgrund fehlender oder unvollständiger Datenmeldung (§ 10 VerpackG) kontaktiert worden, so müssen Sie hierzu einfach nur dem in der E-Mail mitgeteilten Link der ZSVR folgen und in LUCID direkt unter Ihrer Registrierungsnummer die bei Ihrem dualen System beteiligten Verpackungsmengen sowie den Namen Ihres dualen Systems eintragen.

 

Bitte beachten Sie künftig, dass die Pflichterfüllung gemäß VerpackG erst dann vollständig ist, wenn Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung erledigt sind. Diese drei Punkte müssen grundsätzlich vor dem Inverkehrbringen Ihrer Verpackungen für das gesamte Jahr vorgenommen werden, unlizenzierte Verpackungen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden.

Zudem sollten die beim dualen System und bei der Zentralen Stelle gemeldeten Daten stets identisch gehalten werden.

Bei Rückfragen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, wir melden uns schnellstmöglich zurück.

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