Zwischenfazit zu zwei Jahren Mehrwegpflicht in Deutschland
Inhalt:
- Die Mehrwegpflicht in Deutschland
- Rückblick auf die Umsetzung in den letzten zwei Jahren
- Erfolge und Herausforderungen nach zwei Jahren Mehrwegpflicht
- Fazit und Ausblick
Vor zwei Jahren wurde sie in Deutschland eingeführt – die Mehrwegpflicht. Seitdem muss in der Gastronomie für Speisen und Getränke neben den Einweglösungen auch eine Mehrwegalternative angeboten werden. Das Ziel dahinter: Die Reduzierung von Einwegverpackungen. Aber wie sieht nun die Bilanz nach zwei Jahren Mehrwegpflicht aus? Was hat sich verändert, und wo gibt es noch Nachholbedarf? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick zurück: Wie wurde die Mehrwegpflicht bisher umgesetzt, welche Auswirkungen hatte sie auf Umwelt und Gesellschaft?
Die Mehrwegpflicht in Deutschland
Wer Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbietet, ist in Deutschland seit dem 01. Januar 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegbehältnisse für Kund:innen anzubieten. Diese Pflicht ist durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) vorgeschrieben. Von dieser Regelung betroffen sind Restaurants, Cafés, Bistros und Lieferdienste, die Einwegkunststoffverpackungen verwenden. Kleinere Betriebe mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von unter 80 Quadratmetern sind von dieser Pflicht allerdings ausgenommen. Aber auch sie müssen die Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehälter ermöglichen.
Generell gilt, dass Mehrwegverpackungen nicht zu schlechteren Konditionen angeboten werden dürfen als ihre Einweg-Pendants. Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie ((EU) 2019/904) (EWKRL), die darauf abzielt, die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle, im besonderen Einwegverpackungen, zu verringern.
Rückblick auf die Umsetzung in den letzten zwei Jahren
Seit der Einführung der Mehrwegpflicht in Deutschland hat sich in der Gastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel einiges getan. In den vergangenen zwei Jahren konnten schrittweise Veränderungen in der Verpackungskultur beobachtet werden.
Zu Beginn sahen sich viele Betriebe mit logistischen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Umstellung auf Mehrwegsysteme erforderte Investitionen in neue Behälter, Reinigungsanlagen und Lagerflächen. Besonders kleinere Unternehmen klagten über den zusätzlichen Aufwand und die Kosten. Um die einheitliche Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht zu unterstützen, veröffentlichte die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) im Mai 2023 einen Leitfaden. Dieser bietet Betrieben praxisnahe Hinweise und soll Unsicherheiten bei der Anwendung der gesetzlichen Vorgaben beseitigen. Aber auch auf Kundenseite sorgte die Umstellung für anfängliche Skepsis.
Trotz anfänglicher Schwierigkeiten zeigen sich Fortschritte:
- Innovationen: Zahlreiche Start-ups entwickelten kreative Lösungen für Mehrwegsysteme, die den Umstieg erleichtern.
- Verbraucherakzeptanz: Kund:innen gewöhnen sich zunehmend an die Nutzung von Mehrwegbehältern und schätzen den Beitrag zum Umweltschutz.
Zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegpflicht ist die Umsetzung in vielen Bereichen zur Normalität geworden. Große Ketten und lokale Gastronomen haben funktionierende Systeme etabliert, und die Verbraucher:innen sind zunehmend sensibilisiert für das Thema Nachhaltigkeit. Dennoch gibt es weiterhin Optimierungsbedarf, insbesondere bei der Vereinheitlichung von Pfandsystemen und der Verbesserung der Rückgabemöglichkeiten.
Auswirkungen auf Umwelt und Verbraucherverhalten
Laut Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fallen jährlich 5,8 Milliarden Einwegbecher und 6,4 Milliarden Einweg-Essensboxen als Abfall an. Die Mehrwegpflicht zielt darauf ab, diesen Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren. Allerdings gibt es bisher keine konkreten Zahlen zur tatsächlichen Reduktion.
Trotz des erhöhten Angebots an Mehrwegverpackungen werden diese von Verbraucher:innen noch zu wenig genutzt. Grund dafür sind häufig eine fehlende Vereinheitlichung von Pfandsystemen und die mangelnden Rückgabemöglichkeiten.
Erfolge und Herausforderungen nach zwei Jahren
Nach zwei Jahren Mehrwegpflicht in Deutschland lassen sich sowohl Erfolge als auch noch deutliche Herausforderungen feststellen:
Erfolge:
- Leichter Anstieg der Mehrwegquote: Die Mehrwegquote im To-Go-Bereich stieg von 0,7 % im Jahr 2022 auf 1,6 % im Jahr 2023 an. Obwohl dies eine Verdopplung darstellt, bleibt das Niveau aber insgesamt sehr niedrig.
- Erhöhtes Bewusstsein: Die Einführung der Mehrwegpflicht hat das Bewusstsein für Verpackungsmüll in der Gesellschaft geschärft.
- Innovationen: Zahlreiche Start-ups haben kreative Lösungen für Mehrwegsysteme entwickelt, die den Umstieg erleichtern.
Herausforderungen:
- Stagnierende Umsetzung: Nach einem anfänglichen Anstieg in den ersten drei Monaten stagnierte die Mehrwegquote. Viele Betriebe setzen die Mehrwegangebotspflicht nicht oder nur unzureichend um.
- Steigendes Abfallaufkommen: Trotz der Mehrwegpflicht stieg die Gesamtmenge an Verpackungsabfällen von 13,6 Milliarden Einwegverpackungen (2022) auf 14,6 Milliarden (2023).
- Mangelnde Kontrollen: Es wird kritisiert, dass Behörden die Einhaltung der Mehrwegpflicht zu selten kontrollieren.
- Finanzielle Belastung: Für viele Betriebe, insbesondere kleinere, stellt die Umstellung auf Mehrwegsysteme eine erhebliche finanzielle und logistische Herausforderung dar.
- Geringe Verbraucherakzeptanz: Trotz des erhöhten Angebots werden Mehrwegverpackungen von Verbrauchern noch zu wenig genutzt.
Fazit und Ausblick für die Zukunft
Obwohl die Mehrwegpflicht das Potenzial hat, den Verpackungsmüll erheblich zu reduzieren und das Umweltbewusstsein zu stärken, zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass es noch Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung und Akzeptanz gibt. Eine konsequentere Durchsetzung und verstärkte Aufklärung der Verbraucher:innen könnten in Zukunft zu besseren Ergebnissen führen.
Um die Wirksamkeit der Mehrwegpflicht zu verbessern, werden verschiedene Maßnahmen diskutiert, darunter eine Verbrauchssteuer für Einweg, der Aufbau eines Sondervermögens für Mehrweg und eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung. Zudem plant die Bundesregierung ab 2025 weitere Verschärfungen, wie ein Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr in Fast-Food-Ketten und eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Materialien. Auch durch die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) soll die Förderung von Mehrwegsystemen vorangetrieben werden.