Die Mehrwegpflicht nach sechs Monaten: Auswirkungen und Umsetzung


Inhalt:

 


Eine der Änderungen aus der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) betraf die Einführung einer Mehrwegpflicht zum 01.01.2023. Seitdem sind nun mehr als sechs Monate vergangen. Wir schauen uns an, was das Ziel der Pflicht ist, wie die Umsetzung läuft und wie unsere Lösung zum Thema Mehrweg aussieht.

 

Kurzer Recap: Die Mehrwegpflicht im Verpackungsgesetz

Vom Verpackungsgesetz betroffen sind alle Händler:innen und Produzent:innen, die gewerblich handeln und Produkte oder Waren inklusive Verpackungen an deutsche Endverbraucher:innen vertreiben. Das VerpackG betrifft also neben dem Versandhandel auch den stationären Handel wie beispielsweise Restaurants, Cafés oder Bars. Denn auch hier werden Verpackungen in Verkehr gebracht, die dann über den Hausmüll entsorgt werden. Wenn Sie mehr zu den konkreten Vorgaben des VerpackG im stationären Handel lesen möchten, klicken Sie hier.  


Im Rahmen der ersten Novellierung des VerpackG, die 2021 verabschiedet wurde, wurden verschiedene zusätzliche Pflichten eingeführt. Eine davon ist die Mehrwegpflicht, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Seitdem müssen alle Unternehmen, die Essen oder Getränke zum Mitnehmen (also mit einer Verpackung) an Kund:innen ausgeben, eine Mehrwegalternative zu Einweggeschirr- und bechern anbieten und auch auf diese hinweisen. Von den Vorgaben betroffen ist jeder Betrieb, der mehr als fünf Mitarbeitende und eine Geschäftsfläche von mehr als 80 Quadratmetern hat. Dazu gehören auch Lieferdienste. Wenn ein Betrieb mehrere Standorte hat, ist er kein „kleiner Betrieb“ mehr, die Grenzwerte gelten hier also nicht.


Zusätzlich müssen seit dem 01.01.2023 selbst von Kund:innen mitgebrachte Alternativen (z.B. Dosen, Becher etc.) akzeptiert werden.

Beispiele, für die eine Mehrwegalternative angeboten werden muss:

  • Becher für Heiß- und Kaltgetränke
  • Eisbecher
  • Einweggeschirr
  • Essensschalen und -boxen

 

Aufgepasst: Es ist egal, aus welchen Materialien das Einweggeschirr besteht. Die Verwendung von biologisch abbaubaren Materialien hat keinen Einfluss auf die Mehrwegpflicht.

 

War nicht alles gut so, wie es war? Das Ziel der Mehrwegpflicht

Alle Maßnahmen und Pflichten aus dem Verpackungsgesetz haben das Ziel, Ressourcen zu schonen und unsere Umwelt zu entlasten. Einweggeschirr und -becher sorgen in Deutschland für einen großen Teil an Verpackungsabfällen (konkret 3 Milliarden Kaffeebecher und 3,8 Milliarden Einweg-Essensboxen im Jahr). Durch die Bereitstellung von Alternativen zu Einwegverpackungen soll der Verpackungsabfall deutlich reduziert werden. Eine Umstellung auf Mehrweg kann dadurch große Mengen an Ressourcen und CO2 einsparen.

 

Wo wir stehen: Fazit nach den ersten sechs Monaten

Der Start in die Mehrwegpflicht war holprig. Das hat verschiedene Ursachen: Die Bestellung der Mehrwegalternativen war für viele Betriebe schwierig, da die Nachfrage sehr groß war und Hersteller lange Lieferzeiten und Engpässe hatten. Für viele Kund:innen ist die Nutzung einer Mehrwegalternative neu und ungewohnt. Pfandgebühren und das Zurückbringen sorgen für Skepsis. Es braucht also Zeit, bis das neue System bekannter ist und angenommen wird.


Die Betriebe setzen die Mehrwegpflicht außerdem sehr unterschiedlich um. Einige haben beispielsweise ein eigenes System etabliert, die Mehrwegverpackungen können also nur in einem Laden wieder zurückgegeben werden. Durch die vielen verschiedenen Systeme ist eine Rückgabe nicht immer überall möglich und dadurch teilweise tatsächlich noch sehr aufwändig. Generell ist die Quote der Gastronomien, die die Pflicht überhaupt umsetzen, auch nach sechs Monaten noch stark ausbaufähig.  Das liegt auch daran, dass die Prüfmechanismen zur Mehrwegpflicht noch nicht ausgereift sind.


Es gibt also auf mehreren Seiten Verbesserungspotential: Endverbraucher:innen müssen bereit sein, umzudenken und das neue System auszuprobieren. Betriebe müssen die Pflicht flächendeckend umsetzen, die Anbieter der Pfandsysteme müssen stetig an Verbesserung und Ausbau der Systeme arbeiten und es müssen Kontrollmechanismen durch die Länder etabliert werden. Es ist also noch einiges zu tun. Klar aber ist: Mehrwegalternativen sind unumgänglich für den Ressourcen- und Klimaschutz.

 

Unsere Lösung für die Umsetzung der Mehrwegpflicht

Als Teil der Interzero besteht der Kern unseres Geschäfts im Schaffen von Kreislauflösungen in Europa. Als strategischer Partner unterstützt Interzero das auf nachhaltige Mehrwegverpackungen spezialisierten Unternehmen Sykell dabei, das Pfandsystem EINFACH MEHRWEG in der Gastronomie wie auch im Lebensmitteleinzelhandel zu etablieren, wie beispielsweise bei REWE.

Insel-Lösungen in den verschiedensten Betrieben sollen durch den ganzheitlichen Ansatz von EINFACH MEHRWEG vermieden werden. Das Besondere: Die Rückgabe ist auch über Flaschenpfandautomaten möglich. Das System richtet sich an diverse Unternehmen, darunter inhabergeführte Gastronomien, den Lebensmitteleinzelhandel, das Bäckereigewerbe, die Systemgastronomie und viele weitere Branchen.

EINFACH MEHRWEG beinhaltet eine komplette Lösung für Logistik, Reinigung und Pfandverrechnung. Unternehmen zahlen eine "Pay per Use"-Nutzungsgebühr für die verwendeten Behälter (alle Leistungen sind in der Gebühr enthalten). An der Kasse zahlen Kund:innen dann wiederum eine geringe Pfandgebühr für die Behälter. Die Rückgabe und Rückerstattung des Pfandbetrags sind branchenübergreifend bei jedem teilnehmenden Systempartner (und über die Pfandautomaten) möglich.



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