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Das Glitzerverbot und seine Implikationen in der EU

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Seit dem 17.10.2023 ist in der EU der Einsatz von Mikroplastik in verschiedenen Produkten verboten. Besonders betroffen sind dabei Glitzer-Produkte und Mikroperlen in Kosmetika oder Bastelartikeln. Aber was steckt eigentlich hinter dem EU-weiten Verbot? Welche Auswirkungen hat das Verbot auf den Handel und welche Alternativen stehen Nutzer:innen zur Verfügung? All diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag.

 

Hintergründe des Glitzerverbots

Glitzer besteht in der Regel aus winzigen Kunststoffpartikeln, die als Mikroplastik klassifiziert werden. Diese Partikel können beispielsweise durch Abwasser in die Umwelt gelangen und langfristige Schäden in Ökosystemen verursachen. Auch für uns Menschen können die Partikel potenziell gefährlich werden, wenn wir sie über unsere Nahrung aufnehmen.

Um die Belastung durch Mikroplastik zu verringern, hat die Europäische Union ein Verbot für den Verkauf von Mikroplastik eingeführt. Dieses wird schrittweise ausgeweitet und betrifft seit dem 17.10.2023 losen Glitzer, Cremes und Peelings mit Mikroperlen. Nachfolgen sollen mit einer Übergangsfrist von acht Jahren weitere Produkte, denen Mikroplastik zugesetzt wird, wie Kunststoffgranulate für Kunstrasenplätze, Pflanzenschutzmittel oder Spielzeuge. Zusätzlich ist auch ein Verbot von flüssigem Mikroplastik, zum Beispiel in Shampoos, geplant.

Neben dem Verbot von Mikroplastik werden in verschiedenen EU-Staaten auch weitere Maßnahmen gegen die Umweltverschmutzung durch Plastik vorgenommen. Alles rund ums Einwegkunststoff-Fondsgesetz erfahren Sie hier.

 

Glitzerverbot: Diese Produkte sind betroffen

Ganz konkret sind „alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind“, verboten. Dies betrifft besonders folgende Produkte, die Mikroplastik freisetzen können. 

  • Kosmetischer Glitzer in Schminke oder zur Verwendung in Nagelstudios
  • Bastel-Glitzer
  • Kleine Perlen zum Nähen oder Basteln
  • Kissenfüllungen aus Mikroperlen
  • Kosmetische Produkte mit Mikroperlen


Produkte, die Glitzer als integralen Bestandteil beinhalten, wie beispielsweise gepresste Puder, sind vom Verbot aktuell ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Produkte, denen kein Mikroplastik zugesetzt wurde, bei denen aber beispielsweise durch Abrieb Mikroplastik entsteht. Hierunter fallen Autoreifen oder Textilien.

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Auswirkungen des Glitzerverbots auf den Handel

Händler:innen waren zum Start des Verbotes dazu angehalten, ihren Lagerbestand nicht zu vernichten. Produkte, die Mikroplastik enthalten und durch den / die Händler:in bereits vor dem 17.10.2023 erworben wurden, dürfen demnach noch abverkauft werden. Neue Waren mit Mikroplastik sind allerdings verboten und dürfen nicht mehr vertrieben werden.

Eine der unmittelbaren Auswirkungen des Glitzerverbots ist die notwendige Anpassung der Produktionsprozesse und Materialien. Hersteller:innen sind dazu angehalten, alternative Materialien zu finden, die den ästhetischen Anforderungen ihrer Produkte entsprechen und gleichzeitig umweltfreundlicher sind. Diese Anpassungen können zwar sowohl technologische als auch finanzielle Herausforderungen mit sich bringen, fördern aber gleichzeitig auch nachhaltige Innovationen in den betreffenden Branchen.

Für den Handel innerhalb der EU bedeutet das Glitzerverbot eine Vereinheitlichung der Vorschriften. Diese lassen sich so für Unternehmen einfacher landesübergreifend umsetzen. Da das Verbot EU-weit gilt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Produkte den neuen Standards entsprechen, um den Zugang zum EU-Markt nicht zu verlieren. Langfristig soll das Verbot so bewirken, dass weniger Produkte mit zugesetztem Mikroplastik auf den Markt kommen, die Umwelt und die Gesundheit geschont werden und Verbraucher:innen dazu ermutigt werden, umweltfreundlichere Kaufentscheidungen zu treffen.

 

Alternativen zum Glitzer aus Mikroplastik

Das Verbot von Mikroplastik bedeutet nicht gleich auch ein komplettes Glitzerverbot. Einige Unternehmen haben begonnen, biologisch abbaubare Glitzeroptionen anzubieten, die beispielsweise aus Bioplastik bestehen. Hierbei handelt es sich um pflanzliche Polymere, zum Beispiel aus Maisstärke, die ähnliche ästhetische Eigenschaften wie herkömmlicher Glitzer aufweisen.

Und auch für Mikroperlen in Peelings lassen sich durch natürliche Stoffe, wie Sand oder Obstkerne, Alternativen finden.

Insgesamt bietet das Glitzerverbot in der EU damit die Chance, Innovation im Bereich der umweltfreundlichen Alternativen zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

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