Der große Praxisguide für Produzenten: Verpackungen lizenzieren als herstellendes Gewerbe

Inhalt

 

Große Abfallmengen gelangen tagtäglich in den Umlauf. Einen entscheidenden Teil dieses Abfalls machen Verpackungen aus.  Um die in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe wiederholt nutzen zu können und so Ressourcen einzusparen und die Umwelt zu schützen, wurde 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen. Auf Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung werden damit all jene in die Pflicht genommen, die Verpackungen innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen. Damit sind auch Produzent*innen von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen.

Dieser Blogbeitrag befasst sich deshalb mit allen Pflichten, denen Sie als Produzent*in nachkommen müssen, um die Vorgaben des VerpackG zu erfüllen. Mit diversen Fallbeispielen rund um „Ole‘s Apfelschorle“ erläutern wir anschaulich, wann Sie für welche Verpackungen zuständig sind, und führen Sie schrittweise durch den Lizenzierungsprozess.

 

Verpackungslizenzierung für Produzent*innen: Eine Übersicht der wichtigsten Aspekte

Kurzübersicht: Die für Sie relevanten Aspekte des Verpackungsgesetzes

  • Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit 2019 und ist 2021 novelliert worden.
  • Das Gesetz bestimmt die Verantwortlichkeiten sowie den Umgang mit Verpackungsabfällen.
  • Diese Bestimmungen verpflichten Produzent*innen dazu, sich an den Recycling- und Verwertungskosten zu beteiligen.
  • Die Herstellerverantwortung muss ab der ersten Verpackung übernommen werden, die in Deutschland in Verkehr gebracht wird und bei privaten Endkunden*innen anfällt.
  • Zu den Verpackungen zählen sowohl Produkt-, Service als auch Versandverpackungen (zusammengefasst werden diese unter dem Oberbegriff „Verkaufsverpackung“).
  • Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert, und darüber hinaus ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren.
  • Die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist die Kontrollinstanz hinter dem Verpackungsgesetz.
  • Nach Auswahl eines dualen Systems (z.B. Lizenzero - wir sind der Onlineshop für Verpackungslizenzierung des dualen Systems Interseroh+) und dem Abschluss des Lizenzvertrags dort, übernimmt das duale System die Organisation des Recyclingprozesses der durch Sie in Umlauf gebrachten Verpackungen.


Checkliste: Bin ich von den Vorgaben betroffen?

  • Sie stellen Produkte her, die Sie in Ihrem Laden verkaufen
  • Sie stellen Produkte her, die Sie in Ihrem Onlineshop verkaufen
  • Sie verkaufen Ihre Produkte über einen Online-Marktplatz
  • Sie verkaufen Ihre Produkte an den Großhandel oder an andere Zwischenhändler*innen


Wenn mindestens eine dieser Aussagen auf Sie zutrifft, sind Sie von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen, und müssen Ihre Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen. Auf alle hier erwähnten Szenarien gehen wir am Beispiel von „Ole‘s Apfelschorle“ folgend genau ein.

 

Was jetzt? Ihre To Do‘s als Produzent*in

Einen Überblick über die Grundlagen des VerpackG haben Sie bereits, und ob Sie von den Vorgaben betroffen sind, wissen Sie auch – aber wie geht’s es jetzt weiter? Wie sieht der Prozess der Verpackungslizenzierung genau aus? Was müssen Sie als Produzent*in machen, um Ihre Verpackungen richtig zu lizenzieren? Wir haben Ihnen eine einfache Anleitung erstellt, in der wir zeigen, wie Sie die drei VerpackG-Pflichten erfüllen:


1. Schritt: Die Registrierung. Sie müssen sich im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Hier erhalten Sie auch Ihre persönliche Registrierungsnummer, die Sie in Schritt 2 benötigen. Jetzt direkt registrieren

2. Schritt: Die Lizenzierung. (auch Systembeteiligung). Bei einem dualen System schließen Sie einen Lizenzvertrag ab. Dazu geben Sie Ihre geplanten Jahresmengen als Grundlage an.

Hinweis: Mit Lizenzero können Sie Ihre Lizenzierung schnell und unkompliziert in nur drei Schritten abschließen. Wenn Sie die Gewichte Ihrer Verpackungen nicht kennen, können Sie auch unsere Berechnungshilfe nutzen!

 

Jetzt Verpackungsmengen eingeben

 

3. Schritt: Die Datenmeldung. Geben Sie nun den Namen Ihres ausgewählten dualen Systems und die dort gemeldeten Verpackungsmengen wieder in Ihrem Kundenkonto bei LUCID an.

 
 

Die VerpackG-Novelle: Was ist neu?


Die VerpackG-Novelle ist am 03. Juli 2021 in Kraft getreten und bringt besonders seit dem 01. Juli 2022 zahlreiche Änderungen mit sich. Vor allem betroffen sind Sie von den Anpassungen, wenn Sie Ihre Produkte über Online-Marktplätze wie Amazon und eBay verkaufen, oder mit Fulfilment-Dienstleister*innen zusammenarbeiten.


Kontrollpflichten für elektronische Marktplätze

Betreiber*innen von Online-Marktplätzen wurde im Rahmen der Novelle eine neue Pflicht auferlegt: Seit dem 01. Juli 2022 müssen sie sicherstellen, dass alle Händler*innen, die Produkte über ihre Plattform an deutsche Endkund*innen vertreiben und versenden, ihre Verpackungen gesetzeskonform lizenziert und registriert haben. Das führt dazu, dass Sie Ihrem Marktplatz entsprechende Nachweise vorgelegen müssen. Wenn Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, darf der Marktplatz keine Verkäufe Ihrerseits zulassen. Wenn Sie alle Schritte unserer Anleitung durchlaufen haben, haben Sie alle Anforderungen erfüllt und können auch die geforderten Nachweise (LUCID -Registrierungsnummer + Teilnahmezertifikat des dualen Systems) vorlegen.


Kontrollpflicht für Fulfilment-Dienstleister*innen

Sollten Sie für Ihren Warenversand Fulfilment nutzen, gelten ebenso neue Pflichten. Auch Fulfilment-Dienstleister*innen müssen seit dem 01. Juli 2022 kontrollieren, ob Sie Ihren Pflichten nachkommen. Sie als beauftragende*r Unternehmer*in müssen auch hier einen Nachweis über die Lizenzierung und Anmeldung Ihrer Verpackungen erbringen. Wenn Sie diesen Nachweis nicht vorlegen können, dürfen Fulfilment-Dienstleister*innen keine Dienstleistungen für Sie erbringen. Außerdem fällt die Pflicht der Lizenzierung für die verwendeten Versandverpackungen nun immer Ihnen als beauftragende*r Produzent*in zu, nicht mehr – wie zuvor möglich – den*der Fulfilment-Dienstleister*in.   

Hier finden Sie weitere Informationen zur Novelle des Verpackungsgesetzes.
 
 

Anwendungsbeispiele „Ole‘s Apfelschorle“: Wann bin ich verantwortlich?

Die Pflichten des VerpackG für Produzent*innen kennen Sie jetzt, aber für welche Verpackungen sind Sie konkret zuständig? Wir haben am Beispiel von „Ole‘s Apfelschorle“ verschiedene Szenarien durchgespielt, um die Zuständigkeiten darzustellen:

Unsere Beispielsituation: Ole hat sich mit seinem Unternehmen in Deutschland selbstständig gemacht, um seine selbst hergestellte Apfelschorle zu verkaufen. Er stellt das Getränk auf seinem eigenen Hof her und vertreibt es über verschiedene Wege – aber welche Verpackungen muss er jetzt genau lizenzieren?


Szenario #1: Ole stellt seine Apfelschorle selbst her und verkauft sie in seinem Hofladen.

Das Getränk kann man in Oles Hofladen in Glasflaschen abgefüllt als Sixpack in einem Flaschenträger aus Pappe kaufen.

Ole ist für die Lizenzierung folgender Verpackungen verantwortlich:
  • Produktverpackung mit allen Bestandteilen: in Oles Fall sind das die Glasflaschen + Deckel sowie die Etiketten, die er auf die Flaschen klebt, und der Flaschenträger aus Pappe.

Wenn Ole alle Verpackungen, die er selbst befüllt bzw. hinzugefügt hat, lizenziert und sich registriert, hat er die Vorgaben des VerpackG erfüllt. Damit ist er seiner Produktverantwortung nachgekommen.

Hinweis: Wenn Ole in seinem Hofladen auch Serviceverpackungen nutzt, können hier Sonderregelungen gelten. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag für den stationären Handel alles Wichtige rund um Serviceverpackungen.


Szenario #2: Ole verkauft seine Apfelschorle über einen eigenen Onlineshop

Ole ist zur Lizenzierung folgender Verpackungen verpflichtet:
  • Produktverpackung mit allen Bestandteilen: in Oles Fall sind das die Glasflaschen + Deckel sowie die Etiketten, die er auf die Flaschen klebt.
  • Versandverpackungen samt aller Füllmaterialien: bei Ole sind das ein Karton + Füllmaterial aus Papier, um die Flaschen zu schützen, sowie Klebeband, um den Karton zu verschließen.

Mit der Lizenzierung der obenstehenden Verpackungen und seiner Registrierung in LUCID ist Ole der Produktverantwortung für alle Verpackungen, die er befüllt hat, nachgekommen. So sind nun alle Abfallprodukte, die bei seinen Kund*innen im Abfall landen, lizenziert.


Szenario #3: Ole verkauft seine Apfelschorle über einen Online-Marktplatz

Ole ist zur Lizenzierung folgender Verpackungen verpflichtet:
  • Produktverpackung mit allen Bestandteilen: in Oles Fall sind das wieder die Glasflaschen + Deckel, sowie die Etiketten, die er auf die Flaschen geklebt hat.
  • Versandverpackungen samt aller Füllmaterialien: bei Ole sind das ein Karton + Füllmaterial aus Papier, um die Flaschen zu schützen, sowie Klebeband, um den Karton zu verschließen.

Ole muss genau wie in seinem eigenen Onlineshop alle Verpackungen, die er selbst befüllt, lizenzieren. Zusätzlich muss er die LUCID-Registrierungsnummer und einen Lizenzierungsnachweis seines dualen Systems in seinem Händleraccount hinterlegen.


Szenario #4: Ole verkauft seine Apfelschorle an eine Zwischenhändlerin in Deutschland

Ole ist für die Lizenzierung folgender Verpackungen verantwortlich:
  • Produktverpackung mit allen Bestandteilen: in Oles Fall sind das wieder die Glasflaschen + Deckel sowie die Etiketten, die er auf die Flaschen klebt.

Nicht lizenzieren muss Ole:

  • Transportverpackungen, die bei seiner Zwischenhändlerin verblieben und nicht bei Endkund*innen anfallen. In Oles Fall ist das eine Palette mit Umverpackung, auf der er seine Apfelschorle an seine Zwischenhändlerin liefert. Diese Transportverpackungen muss Ole allerdings trotzdem im Verpackungsregister LUCID registrieren, und fachgerecht entsorgen lassen. Mehr Informationen zu Transportverpackungen finden Sie hier.

Ole muss alle Verpackungsbestandteile, die er befüllt, und die bei Endkund*innen im Abfall landen, lizenzieren. Für die Verpackungen, die die Zwischenhändlerin noch hinzufügt, ist Ole nicht verantwortlich.


Szenario #5: Ole‘s Unternehmen sitzt jetzt in Österreich und er verkauft seine Apfelschorle an einen deutschen Zwischenhändler

Der Vertrag zwischen den beiden ist hier entscheidend!

Verkauft Ole seine Apfelschorle ab Werk (Ex Works) ist er verantwortlich für die Lizenzierung von:
  • Keinen Verpackungen. Da Ole die Verantwortung bei einem Verkauf ab Werk nicht bis über die Grenze trägt, muss er auch nicht die Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes erfüllen.

Verkauft Ole seine Apfelschorle allerdings unter dem Vertragsmodell „Delivered at place“, ist Ole für die folgenden Verpackungen zuständig:
  • Alle Verpackungen. Ole muss alle Glasflaschen, Deckel und Etiketten, die er befüllt/hinzufügt, lizenzieren.

Ole trägt die Verantwortung für sein Produkt bis zu seinem deutschen Zwischenhändler. Alle Verpackungsmaterialien, die Ole also befüllt und nach Deutschland exportiert, müssen von ihm lizenziert werden.


Szenario #6: Oles Unternehmen sitzt wieder in Deutschland und er verkauft seine Apfelschorle an ein Kino

Er ist verantwortlich für die Lizenzierung von:
  • Allen Verpackungen. Ole muss alle Glasflaschen, Deckel und Etiketten, die er befüllt, lizenzieren. Außerdem ist er auch für alle Umkartons etc. verantwortlich, die er mitliefert.

Kinos, Hotels, Krankenhäuser oder Sportstadien zählen als gleichgestellte Anfallstellen. Auch dort werden Verpackungsmaterialien in haushaltsüblichen Abfallbehältern entsorgt. Diese Anfallstellen sind somit wie private Endverbraucher*innen anzusehen. Daher muss Ole auch hier alle Verpackungsmaterialien lizenzieren.
 

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