Verpackungslizenz von der Steuer absetzen: Kosten der Lizenzierung geltend machen

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Im Rahmen des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes müssen Unternehmen, die erstmalig Verkaufsverpackungen mit Ware befüllen und in Umlauf bringen, ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien kostenpflichtig lizenzieren. Viele Unternehmen fragen sich deshalb: Kann ich die Verpackungslizenz Kosten von der Steuer absetzen? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Verpackungslizenz steuerlich geltend machen möchten.

 

Inhalt

 

Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, sieht die sogenannte Systembeteiligungspflicht vor. Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer*innen Produkt-, Versand- und/oder Serviceverpackungen mit Ware befüllen und diese an private Endverbraucher*innen übergeben, müssen sich demnach bei einem dualen System und somit an der fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungsmaterialien beteiligen.

Diese Systembeteiligung erfolgt durch eine kostenpflichtige Lizenzierung der zu verwendenden Verpackungen inklusive Füllmaterialien für das jeweilige Kalenderjahr. Die Höhe des Lizenzentgeltes richtet sich dabei stets nach der Menge und dem Material der Verpackungen. Bei Lizenzero beginnen die Lizenzierungsgebühren ab 39 Euro pro Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer – wie hoch das individuelle Lizenzentgelt ausfällt, kann transparent in unserem Kalkulator nachvollzogen werden.

In diesem Zusammenhang liegt die Frage, ob die Kosten für die Verpackungslizenz von der Steuer abgesetzt werden können, nahe. Die gute Nachricht ist: Die Kosten für die Verpackungslizenzierung können sich Unternehmen üblicherweise vom Finanzamt zurückholen.

 

Lassen sich die Kosten der Verpackungslizenz von der Steuer absetzen?

Wie bereits oben beantwortet: Ja, die Kosten der Verpackungslizenz lassen sich von der Steuer absetzen. Das zu zahlende Lizenzentgelt gilt als normale Betriebsausgabe, die jedes vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Nettobetrag vollständig gewinnmindernd absetzen kann. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für eine Verpackungslizenz als Betriebsausgaben (steuerlich) abziehbar sind.

Unternehmen, die eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, können sich den Umsatzsteueranteil für die Lizenzierung durch den Vorsteuerabzug erstatten lassen. Aber auch Kleinunternehmer*innen, die die Umsatzsteuer nicht abführen müssen und daher kein Recht auf einen Vorsteuerabzug haben, können die Bruttolizenzkosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Ähnlich läuft es übrigens auch mit den Kosten für die Verpackungsmaterialien: Kosten für Versandkartons, Füllmaterialien und Co. können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wichtiger Hinweis: Die hier gemachten Angaben stellen keine steuerrechtliche Beratung dar. Daher sollten sich Unternehmen unbedingt von einem*einer Steuerberater*in in Hinblick auf ihre Möglichkeiten, die Verpackungslizenz von der Steuer abzusetzen, beraten lassen.

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Fazit: Die Kosten der Verpackungslizenz von der Steuer absetzen und die Lizenzkosten komplett zurückerhalten

Das Verpackungsgesetz sorgt für höhere Recyclingquoten und durch die Einführung des Verpackungsregisters LUCID für ein geringeres Risiko für Wettbewerbsverzerrung auf dem Verpackungsmarkt. Es fordert von jedem Unternehmer, der Verpackungen erstmalig in Umlauf bringt, die Lizenzierung dieser Verpackungen und somit die Erfüllung seiner Produktverantwortung.

Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nachkommen, schaffen somit die finanzielle Basis für ein effizientes Recycling und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Auf der anderen Seite können sie sich die Lizenzkosten komplett zurückholen, indem sie diese als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

 

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