paket-verpacken

How-To-Guide: Wie registriert man sich im LUCID Verpackungsregister?

Inhalt:

 

Sie ist eine der drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG): Die Registrierung bei LUCID. Hinter dem LUCID Verpackungsregister steckt die Behörde Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die die korrekte Befolgung der Vorgaben des VerpackG überprüft. Oftmals sind Unternehmen, die sich an das Verpackungsgesetz halten müssen, nicht vollständig oder fehlerhaft registriert. Wie wird die Registrierung vollständig abgeschlossen? Was ist dabei zu beachten? Antworten und einen Überblick über Ihre Pflichten erhalten Sie hier.

 

Anleitung: So registrieren Sie sich im LUCID Verpackungsregister

Für die korrekte Einhaltung Ihrer Pflichten aus dem Verpackungsgesetz muss Ihre Registrierung vollständig und fehlerfrei sein. Andernfalls handeln Sie nicht gesetzeskonform und müssen mit Abmahnungen von der Zentralen Stelle Verpackungsregister – dem Kontrollorgan des VerpackG - rechnen.


Zur Vereinfachung haben wir Ihnen eine übersichtliche Anleitung der Registrierung erstellt:

  1. Rufen Sie die LUCID-Registrierungsseite für Hersteller:innen auf: https://lucid.verpackungsregister.org/Hersteller/Registrierung/Teil-1
  2. Erstellung eines Logins (Durchlaufen Sie alle 4 Schritte: "Stammdaten", "Angaben zu den Verpackungen", "Markennamen" und "Zusammenfassung").
  3. Bestätigen Sie die Daten innerhalb von 24 Stunden durch den per Mail erhaltenden Verifizierungslink. Damit haben Sie Ihre Registrierung abgeschlossen und erhalten Ihre individuelle LUCID-Registrierungsnummer (diese benötigen Sie in Schritt 6).
  4. Vervollständigen Sie Ihre Stammdaten im LUCID-Konto.
  5. Lizenzieren Sie Ihre Verpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ via Lizenzero (wenn nicht bereits erledigt) → hierbei handelt es sich um die 2. Pflicht des VerpackG, die Systembeteiligungspflicht; erst nachdem diese weitere Pflicht erfüllt ist, kann die Registrierung bei LUCID vollständig abgeschlossen werden, siehe Punkte 6 bis 8.

Jetzt zu günstigen Konditionen abschließen

      6. Hinterlegen Sie die in Schritt 3 erhaltene individuelle Registrierungsnummer aus LUCID bei Ihrem dualen System.
      7. Geben Sie bei LUCID den Namen Ihres dualen Systems in den LUCID-Stammdaten an.
      8. Ihre bei dem dualen System lizenzierten Verpackungsmengen für das laufende Jahr geben Sie nun unter dem Reiter "Datenmeldung"* in LUCID an.

*Wichtig: Welche Datenmeldung Sie in LUCID vornehmen, hängt ganz davon ab, wann Sie den Lizenzierungsvertrag abschließen und sich im LUCID Verpackungsregister registrieren. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Registrierung vor Beginn eines neuen Kalenderjahres (= z. B. in 2024) für das neue Jahr (= 2025), so reichen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter dem Reiter "Datenmeldung" eine initiale Planmengenmeldung für die geschätzten Jahresmengen des Folgejahres (= 2025) ein.

Schließen Sie den Systembeteiligungsvertrag und die Registrierung während eines Jahres für das laufende Jahr ab, so müssen Sie in Ihrem LUCID-Konto unter "Datenmeldung" eine unterjährige Mengenmeldung einreichen.

 

Kurz & knapp: Wer muss die Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen?

Alle Hersteller:innen und Händler:innen, die Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, die schlussendlich bei privaten Endverbraucher:innen als Abfall anfallen, müssen die Pflichten des Verpackungsgesetzes einhalten und sich deshalb im LUCID Verpackungsregister registrieren.

Hinweis: Die Novelle des Verpackungsgesetzes, die seit dem 03. Juli 2021 in Kraft ist, sieht u.a. eine erweiterte Registrierungspflicht vor.  Ab dem 01. Juli 2022 müssen sich daher Inverkehbringer:innen aller Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in LUCID anmelden. Dies betrifft auch die Erstinverkehrbringer:innen nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (wie z.B. Transportverpackungen) und die Letztinverkehrbringer:innen von Serviceverpackungen.

 

Was ist bei Ihrer Registrierung zu beachten?

Das LUCID Verpackungsregister wurde von der Zentralen Stelle Verpackungsregister ins Leben gerufen, um die Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, im Rahmen ihrer Produktverantwortung an den Kosten für das Recycling von Verpackungsabfällen zu beteiligen und die Kreislaufwirtschaft so auf ein zukunftsfähiges Gerüst zu stellen. Um Trittbrettfahrer:innen zu vermeiden, kann eine Registrierung im LUCID Verpackungsregister nur von den Unternehmen höchstpersönlich erfolgen. Betroffene Unternehmen können keine Dritten, wie beispielsweise ihr duales System beauftragen, die Registrierung oder Datenmeldungen für sie zu übernehmen.

Für einen reibungslosen Ablauf der Registrierung werden folgende Daten benötigt:

  • Verantwortliche Person des Unternehmens
  • Angaben eines / einer Bearbeiter:in
  • E-Mail-Adresse & selbstgewähltes Passwort zum Login
  • Anschrift des Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
  • Nationale Kennnummer (bspw. Handelsregisternummer)
  • Auflistung aller Markennamen

 

Die gemeldeten Mengen im LUCID-Konto und beim dualen System müssen stets übereinstimmen, da diese von der Zentralen Stelle Verpackungsregister überprüft werden. Daher gilt: Wenn eine Mengenmeldung/-anpassung beim dualen System vorgenommen wird, muss diese Anpassung auch im LUCID-Konto unter "Datenmeldung" vorgenommen werden.

EU_Banner-fur-Blogbeitrage_20231120_DE

 

Übersicht der Pflichten

Wer nach dem Verpackungsgesetz als Erstinverkehrbringer:in von Verkaufsverpackungen gilt, somit Verpackungen erstmalig mit Ware befüllt und gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss  insgesamt drei Pflichten einhalten:

  1. Registrierungspflicht: Betroffene Unternehmen müssen eine vollständige, wie in der Anleitung erklärte Registrierung im LUCID Verpackungsregister vornehmen.
  2. Systembeteiligungspflicht: Über ein "Lizenzentgelt" beteiligen sich die Unternehmen an der fachgerechten Verwertung der Verpackungen an einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero. Die im LUCID-Dashboard ersichtliche Registrierungsnummer muss bei dem dualen System angegeben werden. Sind die Verpackungsmengen bereits bekannt, kann unser Kalkulator das Lizenzentgelt ganz schnell und einfach berechnen.
  3. Datenmeldepflicht: Abschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen und der Name des dualen Systems in dem LUCID-Konto gemeldet werden. Die Datenmeldung ist eine fortlaufende Pflicht, die vor allem zu Beginn eines Jahres durch die Jahresabschluss-Mengenmeldung erfolgen muss.

Zurück zur Übersicht

Schließen Öffnen Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024
Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

MEHR ERFAHREN