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Plastikflaschen Verbot: Was ihr über die neuen Regelungen ab 2025 und 2030 als Unternehmen wissen müsst

Inhalt:

 

Plastikmüll ist und bleibt ein großes Problem – besonders Einweg Plastikflaschen belasten die Umwelt, da sie bis zu 450 Jahre benötigen, um sich zu zersetzen. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) soll einen Teil dazu beitragen, dass Plastikflaschen in Zukunft ein weniger hohes Umweltrisiko darstellen. Konkret geht es um das teilweise Verbot von Einweg Plastikflaschen und Vorgaben für einen nachhaltigeren Herstellungsprozess.

In diesem Beitrag geben wir euch einen kompakten Überblick über die kommenden Verbote und Änderungen nach dem VerpackG. Wir betrachten die wichtigsten Fristen bis 2025 und 2030, beleuchten die gesetzlichen Änderungen und zeigen auf, welchen Herausforderungen und Lösungen ihr als Unternehmen und auch als Verbraucher:innen gegenübersteht. 

Plastikflaschen Verbot: Was gilt ab 2025 und 2030? 

Das am 3. Juli 2021 aktualisierte Verpackungsgesetz (VerpackG) legt laut § 30a Abs. 1 und 2 neue Regeln für den Verkauf bestimmter Einwegkunststoffgetränkeflaschen fest. Die Änderungen beruhen auf Forderungen aus der EU Richtlinie 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie) und setzt diese in deutschem Recht um. 

Konkret geht es um Einweg Plastikflaschen für Getränke von bis zu 3,0 Litern Volumen. Allerdings steht zunächst weniger der Inhalt, sondern vielmehr das Material, aus welchem die Flaschen hauptsächlich bestehen - Polyethylenterephthalat (PET) - im Vordergrund der Gesetzesänderungen. Flaschen, die aus PET hergestellt sind und keinen Anteil an recyceltem Material enthalten, sollen verboten werden. 

So viel grundsätzlich zur Gesetzesänderung. Aber welche Rolle spielt der Anteil an recyceltem Material, die sogenannten Kunststoffrezyklate (rPET), ganz konkret? 

Die Rolle der Rezyklatanteile beim Plastikflaschen Verbot 

Auch wenn oft von einem Plastikflaschen Verbot die Rede ist, sind PET- und andere Kunststoffflaschen nicht grundsätzlich verboten – sie sind gut recycelbar und können zu neuen Flaschen verarbeitet werden. Genau das fördert die aktuelle Gesetzesänderung, indem sie den Einsatz von Rezyklaten vorschreibt und so die Kreislaufwirtschaft vorantreibt.  

Der Anteil an Kunststoffrezyklaten ist somit entscheidend! Hersteller:innen müssen sicherstellen, dass die Einweg Plastikflaschen, die sie jedes Jahr verkaufen, einen bestimmten Anteil an recyceltem Kunststoff enthalten. Außerdem sind sie verpflichtet, die Art und Menge des verwendeten Rezyklats zu dokumentieren und diese Angaben auf Anfrage der zuständigen Landesbehörde vorzulegen. 

Ab wann sollen die nun schon eine Weile in Kraft getretenen Änderungen tatsächlich in der Praxis umgesetzt werden? 

Ab 1. Januar 2025: Einweg Plastikflaschen Verbot - Stufe 1 

Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die hauptsächlich aus PET bestehen, dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie zu mindestens 25 Masseprozent aus recyceltem Material bestehen. 

Ab 1. Januar 2030: Einweg Plastikflaschen Verbot - Stufe 2 

In der zweiten Stufe dürfen Einweg Plastikflaschen nur noch in den Verkauf gegeben werden, wenn sie zu mindestens 30 Masseprozent aus Kunststoffrezyklaten hergestellt wurden. Ab jetzt gilt die Änderung auch für Plastikflaschen aus anderen Materialien, das heißt, sie beschränkt sich nicht mehr nur auf PET-Flaschen.

202502-Rezyklatanteil-Plastikflaschen

Was bedeutet Masseprozent?

Das Wort Masseprozent im Kontext der Gesetzesänderung ist wichtig, es besagt: Hersteller:innen von Einweg Plastikflaschen können die Vorgaben auch erfüllen, wenn die Gesamtmasse der von ihnen verkauften Flaschen einen entsprechenden Kunststoffrezyklatanteil (25 % oder 30 %) aufweist. Das bedeutet, dass nicht jede Plastikflasche ab 2025 zu 25 % aus recyceltem Material bestehen muss aber 25 % der genutzten Materialien aller hergestellten Falschen schon.

Ausnahmen beim Plastikflaschen Verbot

Nicht nur der Einsatz von recyceltem Material schützt vor einem Plastikflaschen Verbot es gibt auch noch ein paar weitere Ausnahmen im VerpackG.

Die Regelungen gelten nicht für:

  • Flaschen, die aus Glas oder Metall bestehen und nur Verschlüsse, Deckel, Etiketten, Aufkleber oder Umhüllungen aus Plastik haben.
  • Flaschen die für besondere medizinische Zwecke genutzt werden.

 

Für wen gilt die Änderung zu Einwegkunststoffgetränkeflaschen im VerpackG

Die Änderungen im VerpackG gelten für Hersteller:innen von Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Das Gesetz gilt in Deutschland, muss aber auch von Importeur:innen beachtet werden. Eine Produktion von Einweg Plastikflaschen im Ausland stellt keine Ausnahme dar.

Einweg Plastikflaschen: Herausforderungen für Unternehmen und Verbraucher

2025 geht es los. Das Plastikflaschen Verbot aus den Neuerungen im VerpackG wird wirksam. Ab diesem Jahr müssen Unternehmen sich nach den angepassten Regelungen richten, was euch und eure Kund:innen vor einige Herausforderungen stellen kann.  

Herausforderungen für Hersteller:innen

Mehr Rezyklat in PET-Getränkeflaschen zu verwenden klingt nach einem einfachen Schritt – doch in der Praxis ist das eine Herausforderung. Nicht nur die Getränkeindustrie setzt auf recycelte Materialien, auch in anderen Bereichen steigt die Nachfrage, was die Beschaffung erschwert.

Hinzu kommt, dass die Umstellung der Produktionsprozesse zeitaufwendig und teuer ist. Zudem gibt es technische Grenzen: Ein hoher Rezyklatanteil kann die Farbe der Flasche verändern oder ihre Stabilität beeinträchtigen. Die Qualität der Rezyklate ist entscheidend.

Mehr Vorgaben bedeuten meist auch mehr Bürokratie – so auch hier. Als Hersteller:innen müsst ihr genau dokumentieren, welche Rezyklate ihr verwendet, und diese Nachweise bei Bedarf vorlegen, um ein Plastikflaschen Verbot zu vermeiden.

Auswirkungen auf Verbraucher:innen

Für Verbraucher:innen ändert sich durch das Plastikflaschen Verbot erst einmal nicht allzu viel. Neben möglichen Preiserhöhungen könnten einige Produkte künftig in einer neuen Verpackung erscheinen. Die größte Veränderung könnte sein, dass bestimmte Artikel – vor allem importierte Waren – ganz aus den Supermarktregalen verschwinden könnten.

Chancen des Einweg Plastikflaschen Verbotes

Wie so oft bringen anfängliche Herausforderungen auch neue Chancen mit sich. Nachhaltige und kreative Lösungen aus Forschung und Entwicklung werden gezielt von vielen Unternehmen gefördert und genutzt. Schon jetzt verbessert sich die Recyclingfähigkeit stetig und macht so die Kreislaufwirtschaft noch effizienter.

Auch wenn das Plastikflaschen Verbot eine Herausforderung für euch bedeutet, versprechen weniger Kunststoffverpackungen mehr Umweltschutz und helfen, negative Folgen wie Kunststoffpartikel in der Natur zu vermeiden.

Diese Entwicklung zeigt, dass die Branche vor einem großen Wandel steht – mit Herausforderungen, aber auch vielen Chancen für mehr Innovation und Nachhaltigkeit.

Tipps für Unternehmen: Wie ihr euch auf die Vorgaben vorbereiten könnt

Unternehmen, die Getränkeflaschen aus PET oder anderen Materialien für den Verkauf von Getränken verwenden, sollten sich an die Schritt-für-Schritt-Umstellung des Verpackungsgesetztes halten. Das gilt, wenn ihr Einweg Plastikflaschen selbst produzier oder diese einkauft. Wichtig in beiden Fällen? Ein starker Partner, um alle Anforderungen zu erfüllen.

Wir von Lizenzero greifen euch gerne bei der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen unter die Arme. Innerhalb der Interzero helfen wir euch bei der Beschaffung, der Beratung von Rezyklaten und allen F&E Anforderungen, zum Beispiel einer Verpackungsanalyse, bei der die Recyclingfähigkeit untersucht wird.

Mehr Rezyklat für eine nachhaltigere Zukunft

Durch den Einsatz von Rezyklaten fördert die aktuelle Gesetzesänderung die Kreislaufwirtschaft. Aus gebrauchten Plastikflaschen entstehen Rezyklate aus denen neue Flaschen hergestellt werden können.

Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft schont wertvolle Ressourcen, reduziert Abfall und verringert die Umweltbelastung durch Plastikmüll. Weniger neue Kunststoffe bedeuten weniger CO₂-Emissionen und weniger Plastik in der Natur. Doch damit diese positiven Effekte wirklich eintreten, müssen die Vorgaben konsequent umgesetzt werden.

Für Hersteller:innen bedeutet das: Jetzt handeln! 2025 ist bereits in vollem Gange – wer noch nicht umgestellt hat, sollte keine Zeit verlieren. Schon dieses Jahr müssen 25 % Rezyklat in der Herstellung von Plastikflaschen enthalten sein, und 2030 mit noch strengeren Anforderungen rückt schnell näher.

 


 

FAQ: Plastikflaschen Verbot

Welche Flaschen sind ab 2025 verboten?

Ab 2025 sind Einweg Plastikflaschen, die hauptsächlich aus PET bestehen verboten, es sei denn sie bestehen zu mindestens 25 % aus recyceltem Material. Außerdem gelten bestimmte Mehrwegflaschen und -dosen als verboten. Betroffen sind Flaschen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten.

Welche Plastikflaschen werden verboten?

Plastikflaschen, die aus PET bestehen und kein recyceltes Material enthalten sind verboten. Außerdem alle möglichen Flaschen, Dosen, Deckel die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten.

Wann wird Einwegplastik verboten?

Einige Einwegplastikprodukte sind bereits seit dem 3. Juli 2021 in der Europäischen Union verboten. Dies betrifft unter anderem:

  • Plastikbesteck und Plastikteller
  • Trinkhalme aus Plastik
  • Rührstäbchen aus Kunststoff
  • Wattestäbchen aus Kunststoff

Dazu findet ihr in diesen Blogartikel mehr Informationen: Einwegplastik-Verbot.

Was ändert sich bei Plastikflaschen?

Ab 2025 treten mehrere wichtige Änderungen für Plastikflaschen in Kraft:

  • PET-Einwegflaschen müssen zu mindestens 25% aus recyceltem Material (rPET) bestehen.
  • Trinkflaschen aus Kunststoff, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten, werden verboten.
  • Supermärkte, Discounter und Händler müssen für verschiedene Getränkearten (Bier, Wasser, Saft, Milch und andere alkoholfreie Getränke) mindestens eine Mehrwegalternative anbieten.
  • Die Rücknahme von Pfandflaschen wird erleichtert: Händler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² müssen alle Mehrwegverpackungen annehmen, unabhängig von Vertrieb oder Herkunft der Marken.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Einsatz von recyceltem Material zu erhöhen, gesundheitsschädliche Substanzen zu reduzieren und Mehrweglösungen zu fördern.

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