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Restmüll-Entsorgung in Deutschland: das gehört in die schwarze Tonne

Inhalt:


Was gehört eigentlich in den Restmüll und was passiert mit meinen Abfällen aus der schwarzen Tonne, nachdem sie abgeholt wurden? Restmüll umfasst alle Abfälle, die nicht durch die getrennte Sammlung von Wertstoffen erfasst und wiederverwertet werden können. In Deutschland wird Restmüll in der Regel in schwarzen oder grauen Tonnen gesammelt und anschließend der Entsorgung zugeführt. Wie es danach weitergeht und was hinter dem Entsorgungssystem in Deutschland steckt, beleuchten wir in diesem Beitrag.

 

Restmüll in Deutschland: Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Entsorgung von Restmüll sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie den entsprechenden Landesgesetzen festgelegt. Gemäß diesen Vorschriften sind die jeweiligen Kommunen für die Organisation und Durchführung der Restmüllentsorgung zuständig.

Restmüll besteht aus einer Vielzahl von verschiedenen Materialien, darunter Lebensmittelreste, Hygieneartikel, Textilien und vieles mehr. Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung ist eine nachträgliche Sortierung und Verwertung des Restmülls oft nur eingeschränkt möglich. Aus diesem Grund wird ein Großteil des Restmülls in Deutschland thermisch behandelt, das heißt, er wird verbrannt und die entstehende Energie zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.

Herausforderungen in der Restmüll-Entsorgung

Die Erfassung und Entsorgung von Restmüll geschieht auf kommunaler Ebene durch Entsorgungsbetriebe. Neben der Gewährleistung einer flächendeckenden Müllabfuhr muss dabei sichergestellt werden, dass gesetzliche Vorgaben zur Abfalltrennung und -entsorgung eingehalten werden. Dabei gilt, dass Abfälle in erster Linie vermieden oder recycelt werden sollen. Ist dies nicht möglich, können sie thermisch verwertet werden.

Aktuell gelangen aber noch immer zu viele Abfälle in den Restmüll, die als Bioabfälle oder Wertstoffe anfallen. Fast zwei Drittel der Abfälle im deutschen Restmüll gehören dort eigentlich nicht rein. Dadurch werden dem Recycling wichtige Stoffe entzogen.

Eine Herausforderung stellt dabei die Verfügbarkeit von Biotonnen dar. In einigen Landkreisen werden diese nicht oder nur auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt. Fehlt eine solche Tonne, landen häufig Teile des Bioabfalls unweigerlich im Restmüll.

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Das deutsche Entsorgungssystem im Überblick

In Deutschland gibt es neben der öffentlichen Entsorgung, unter die die Entsorgung des Restmülls fällt, noch das Duale System. In diesem ist durch verschiedene duale Systeme (Anbieter) die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen bei Privathaushalten geregelt. Dazu werden die Gelbe Tonne/Gelber Sack, Papiermüll und Glascontainer genutzt. Für jede Verpackungsart gibt es eigene Sortier- und Recylinganlagen in denen die Verpackungen bestmöglich verwertet werden. So entstehen aus den Abfällen der Gelben Tonne/des Gelben Sacks zum Beispiel am Ende Rezyklate aus denen wiederum neue Verpackungen hergestellt werden können.

Anders als bei der öffentlichen Entsorgung, die durch kommunale Abfallgebühren in der Grundsteuer finanziert wird, finanzieren sich die dualen Systeme durch mengenabhängige Lizenzentgelte, die durch die Inverkehrbringer:innen von Verkaufsverpackungen, sprich Hersteller:innen und Händler:innen gezahlt werden.  

Beide Systeme ergänzen sich und tragen gemeinsam dazu bei, die Abfallmengen zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren.

So funktioniert das Duale System

Bei einem dualen System handelt es sich um ein anerkanntes privatwirtschaftliches Unternehmen. Davon gibt es in Deutschland insgesamt elf; die Interzero Recycling Alliance ist eines davon. Duale Systeme sorgen nach dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) dafür, dass Verpackungsabfälle richtig sortiert und verwertet werden. Zu welchem Anteil jedes der dualen Systeme den Prozess sicherstellt, berechnet sich aus der Menge der bei diesen lizenzierten Verpackungen.

Per Lizenzierungsvertrag beteiligen sich die Inverkehrbringer:innen von Verpackungen dazu, an einem dualen System ihrer Wahl. Mit ihrer Lizenzierung handeln die Unternehmen nach den Vorgaben des VerpackG und kommen ihrer dort festgelegten Produktverantwortung nach.

 

Restmülltrennung und -entsorgung im Alltag

Bei richtiger Mülltrennung sollte für die Restmülltonne nicht mehr viel übrigbleiben. Was aber genau hineingehört, kann sich je nach Stadt und Landkreis unterscheiden. Im Zweifel ist es also wichtig, hier einmal einen Blick in die regionalen Bestimmungen zu werfen. Trennt man korrekt, gehört in den Restmüll nur, was nicht über die Gelbe Tonne / den Gelben Sack, den Biomüll oder das Altpapier und Altglas entsorgt werden kann. Wer eine Wertstofftonne hat, kann auch hierüber Dinge wie kaputte Kunststoff- und Haushaltsgegenstände entsorgen und spart sich hier den Wurf in den Restmüll.

Ganz allgemein gehören aber Dinge wie verschmutzte Papiere, Hygieneartikel und Windeln, Staubsaugerbeutel, Tierkot und Streu, Asche oder auch defekte Glühbirnen (keine Leuchtstofflampen oder LEDs, die gehören zum Elektroschrott) hinein.

Auch Zigarettenkippen, Stifte, Fotos, zerbrochenes Porzellan oder Glas können über den Restmüll entsorgt werden.

Um Ressourcen zu schonen und das Recycling von möglichst vielen Stoffen zu ermöglichen, sollte darauf geachtet werden, auch wirklich nur Restmüll im Restmüll zu entsorgen. Bioabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Papier und Pappe, Verpackungen oder Batterien gehören nicht in den Restmüll.

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