Das VerpackG als Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft: Gemeinsam für eine bessere Zukunft
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Ressourceneinsparung – diese und viele weitere Themen befüllen schon eine längere Zeit die Headlines der Medien. Konsument*innen fordern zwar, dass Unternehmen umweltbewusster handeln, treiben andererseits jedoch den Verpackungsabfall, beispielsweise durch bequeme Online-Bestellungen direkt nach Hause, weiter in die Höhe. Um mehr Transparenz in Sachen Verpackungsgesetz zu schaffen, beleuchtet Lizenzero die Logik hinter der Gesetzgebung.
Um durch Kontrolle und erhöhte Recyclingquoten eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sicherzustellen und den Umgang mit unseren Ressourcen damit zukunftsfähiger zu gestalten, hat der Gesetzgeber am 01. Januar 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) erlassen. Es verpflichtet Unternehmen, die verpackte Ware an Endverbraucher*innen verkaufen, zur Beteiligung an einem dualen System (= Verpackungslizenzierung). Auch die erste Novelle des Verpackungsgesetzes, die am 03. Juli 2021 in Kraft getreten ist, unterstützt das Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter zu stärken.
Die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen immer im Voraus für ein ganzes Jahr lizenziert und zusätzlich im Melderegister LUCID angegeben werden. Bei manchen Lizenzanbieter*innen ist eine Anpassung der Menge im Laufe eines Jahres möglich, sodass Unternehmen die Verpackungsmenge an die aktuelle Geschäftsrealität anpassen können.
Aber was passiert eigentlich im Hintergrund? Welche Aufgaben haben die dualen Systeme und wie greift letztlich die Zusammenarbeit aller ineinander? Wir erklären, wie das Verpackungsgesetz die Voraussetzungen für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft schafft.
Inhalt
- Die Aufgaben der verpflichteten Unternehmen
- Die Aufgaben der dualen Systeme
- Wir ziehen alle am selben Strang
- Rückblick: Das sind die Pflichten des Verpackungsgesetzes
Die Aufgaben der verpflichteten Unternehmen
Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, ihre Verpackungen kostenpflichtig bei einem dualen System zu lizenzieren. Durch diese sogenannte Systembeteiligung tragen sie ihren Teil zur Kreislaufwirtschaft bei: Denn mit ihrem Lizenzentgelt finanzieren sie die Entsorgungs- und Verwertungsprozesse, die von den dualen Systeme organisiert werden.
Bei vielen Lizenzanbieter*innen können die Verpackungsmengen, die zu Beginn des Jahres vom Unternehmen als Gesamtjahres-Schätzwert angegeben wurden, im Laufe eines Jahres an die aktuellen Verkaufszahlen angepasst werden – so auch bei Lizenzero. Bei einer Mengenerhöhung müssen Unternehmen je nach Verpackungsmenge und Materialart die Differenz nachzahlen. Durch eine solche erhöhte Verpackungsabfallmenge erhöhen sich auch die Kosten für die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen, so dass dies durch den*die Inverkehrbringer*in entgeltlich ausgeglichen werden muss.
Bei Mengenreduktionen gibt es je nach Lizenzanbieter*in eine Frist, die Unternehmen unbedingt beachten sollten. Verringert ein*e Inverkehrbringer*in seine*ihre Verpackungsmenge bis zum 31.08. eines Jahres, so erhält er*sie eine Gutschrift über den von ihm zu viel bezahlten Betrag. Nimmt das Unternehmen jedoch die Mengenreduktion erst nach dem 31.08. vor, so erhält er oftmals keine Gutschrift. Was steckt dahinter?
Die Entsorgungskosten, die einem dualen System entstehen, orientieren sich an den Verpackungsmengen, die die Unternehmen bei einem dualen System lizenzieren. Anfang September sind die dualen Systeme verpflichtet, diese Mengen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu melden. Auf Grundlage der gemeldeten Mengen werden die von den einzelnen dualen Systemen zu tragenden Entsorgungsanteile berechnet. Verringert also ein Unternehmen seine Verpackungsmenge nach dem 31.08., so hat das duale System keine Möglichkeit mehr, diese Korrektur an die ZSVR weiterzugeben. Eine Gutschrift kann dann seitens des dualen Systems nicht mehr an die Lizenznehmer*innen weitergereicht werden.
Die Aufgaben der dualen Systeme
Den dualen Systeme kommt eine zentrale Hauptaufgabe zu: Die Organisation des Entsorgungs- und Verwertungsprozesses für Verpackungsabfälle. Der Prozess beinhaltet drei einzelne Schritte:
- die Sammlung des Verpackungsabfalls, welcher durch die privaten Haushalte über die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack, die Papiertonne, den Papiercontainer oder den Glascontainer entsorgt wurde
- die Sortierung der einzelnen Verpackungsmaterialien in den Sortieranlagen
- die Verwertung der Wertstoffe zu wiederverwendbare Sekundärstoffe
Neben der Organisation des Verwertungsprozesses sind die dualen Systeme ihrerseits zu Meldungen an die Zentrale Stelle Verpackungsregister verpflichtet. Basierend auf diesen Meldungen berechnen sich Kostenanteile für den Verwertungsprozess.
Die Verpackungslizenz Kosten für die verpflichteten Unternehmen berechnen sich dabei je nach Verpackungsmenge und Materialart. Der Grund: Für die einzelnen Materialarten fallen durch die unterschiedlichen Sammel-, Sortier- und Recyclingprozesse bei einem dualen System unterschiedliche Kosten an. Zusätzlich erzielen die verschiedenen Materialarten unterschiedlich hohe Erlöse in der Vermarktung der Recyclingrohstoffe und manche Fraktionen wie Papier, Pappe, Karton sind zuzahlungspflichtig für die dualen Systeme. Daher bestimmt die Materialart einer Verpackung das zu zahlende Lizenzentgelt für ein Unternehmen.
Wir ziehen alle am selben Strang
Die Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle Parteien zusammenarbeiten. Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, tragen durch die Verpackungslizenzierung ihren Teil zum Recycling bei. Aber auch die privaten Haushalte, die diese Verpackungen entsorgen, müssen durch korrekte Abfalltrennung mitarbeiten, damit die Verpackungen ressourcenschonend sortiert und weiterverarbeitet werden können. Und nicht zu guter Letzt tragen die dualen Systeme dazu bei, dass die Kreislaufwirtschaft in Deutschland funktionieren kann.
Jeder übernimmt einen Teil, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft sicherzustellen. Nur das Zusammenspiel aller– Inverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen, private Endverbraucher*innen und duale Systeme – führt zum Erfolg und sorgt für ein besseres Recycling unserer Verpackungsabfälle.
Rückblick: Das sind die Pflichten des Verpackungsgesetzes
Alle Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, müssen insgesamt drei Pflichten einhalten – bevor die erste Verpackung in Umlauf gebracht wird:
- Registrierungspflicht: Erstinverkehrbringer*innen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister via Melderegister LUCID registrieren. Die dort erhaltene Registrierungsnummer muss unbedingt beim dualen System hinterlegt werden (siehe Schritt 2).
- Systembeteiligungspflicht: Unternehmen müssen ihre Verkaufsverpackungen bei einem dualen System wie Interseroh+ durch den Onlineshop Lizenzero beteiligen.
- Datenmeldepflicht: Abschließend sind Erstinverkehrbringer*innen dazu verpflichtet, die lizenzierten Verpackungsmengen sowie den Namen des dualen Systems im LUCID Konto anzugeben.