Triman-Logo: Das hat sich im Januar 2021 bei der Kennzeichnungspflicht in Frankreich geändert + Update zum Präventionsplan

Inhalt

 

Green Deal, Plastiksteuer, Verpackungsvorgaben: Auch die Europäische Union treibt das Thema Umweltschutz um. Die EU-Verpackungsrichtlinie soll die Auswirkungen steigender Verpackungsabfälle auf die Umwelt verringern und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten fördern. Die konkrete Umsetzung der EU-weiten Richtlinie erfolgt von Land zu Land unterschiedlich: So gibt es beispielsweise in Deutschland das Verpackungsgesetz, in Österreich ist es die Verpackungsverordnung. In Frankreich wiederum existiert als eine der maßgeblichen Vorgaben die sogenannte Kennzeichnungspflicht: Unternehmen müssen demnach recycelbare Produkte und Verpackungen, die schlussendlich durch Konsument*innen zu Hause entsorgt werden, mit dem Triman-Logo kennzeichnen. Davon sind auch nicht-französische (Online-)Händler*innen betroffen, die Produkte an Privatkund*innen in Frankreich vertreiben. Zu dieser Pflicht haben sich ab Januar 2021 Änderungen ergeben. Was gibt es bei der französischen Kennzeichnungspflicht zu beachten und was hat sich zu Beginn 2021 und auch in 2022 geändert? Alle wichtigen Details haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

 

Was ist das französische Triman-Logo?

Das Triman-Logo ist ein Beschilderungssystem aus Frankreich, dass zum Kennzeichnen von Verbraucherinformationen genutzt wird. Es soll ein visuelles Signal für Konsument*innen erzeugen und ihnen mitteilen, dass das Produkt und seine Verpackung getrennt voneinander entsorgt werden müssen, damit beide recycelt werden können. Hersteller*innen, Importeur*innen und Händler*innen müssen zusätzliche Informationen zur korrekten Entsorgung neben dem Triman-Logo hinzufügen, so dass Verbraucher*innen es leichter haben, das Produkt und die Verpackung fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Durch die korrekte Entsorgung der Verpackungen in den Haushalten soll eine effiziente Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

PICTO-TRIMAN

Das Triman-Logo besteht aus drei Teilen:

  • Eine Person symbolisiert den*die verantwortungsbewusste*n Endverbraucher*in
  • Drei Pfeile in der Mitte stehen für die Sortierung und Sammlung zur besseren Abfallverwertung
  • Ein dünner Pfeil im Hintergrund signalisiert das Recycling

 

Wann muss das Triman-Logo aufgebracht werden?

Wenn Sie Produkte nach Frankreich importieren, müssen Sie die französische Verpackungsrichtlinie beachten, sie sowohl eine Kennzeichnungspflicht als auch eine Pflicht zur Lizenzierung bei einem französischen Recyclingsystem (ähnlich wie beim deutschen Verpackungsgesetz) umfasst. Welche Pflichten genau auf Sie zu kommen und wie diese umzusetzen sind, finden Sie mithilfe unseres EU-Handlungsleitfadens LIZENZERO.EU heraus. Über unsere Kurzanalyse ermitteln wir für Sie, ob die Gesetzgebung in Frankreich (oder einem anderen europäischen Zielland Ihrer Wahl) für Sie gilt. In Ihrer individuellen Kontoübersicht stellen wir die für Sie relevanten Informationen anschließend gebündelt bereit und begleiten Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Aufgaben.

Zu LIZENZERO.EU

Ob Ihre Produkte aktuell mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden müssen, können Sie anhand der folgenden Grafik schnell überprüfen:

 Triman-Logo_final

Vorsicht: Im ersten Quartal des Jahres 2021 haben sich die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich geändert. Was sich im Wesentlichen ändert, erklären wir im Folgenden.

 

Triman-Logo Vorgabenänderung: Was müssen Händler*innen berücksichtigen?

Ab dem 1. Januar 2021 ist die Kennzeichnungspflicht im französischen Umweltgesetzbuch verankert. Daher fallen ab jetzt auch Elektrogeräte und deren Verpackung unter die Kennzeichnungspflicht und müssen, neben dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, ab 2022 zusätzlich mit dem Triman-Logo versehen werden (siehe Grafik oben).

Weitere wichtige Änderung seit Januar 2022: Aktuell können Händler*innen, die z.B. nicht Hersteller*innen der Ware sind, durch das Triman-Logo auf ihrem Onlineshop zur fachgerechten Trennung hinweisen. Das reicht seit 2022 nicht mehr aus! Nächstes Jahr muss das Logo stattdessen direkt auf der Verpackung angebracht werden.

Wichtig: Bitte beachten Sie auch die unter unserem Update vermerkten Hinweise zur Kombination des Triman-Logos mit den Sortier-Hinweisen.

Eine ursprünglich miterlassene Änderung hinsichtlich anderweitiger Verpackungskennzeichnungen (wie beispielsweise der „Grüne Punkt“), die als irreführende Kennzeichnungen bezeichnet wurden und damit nicht länger aufgedruckt werden sollten, wurde im März 2021 durch das oberste französische Verwaltungsgericht wieder ausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass sich das an dieses Urteil im Eilverfahren anschließende Hauptsacheverfahren erst in 6 bis 18 Monaten entscheiden wird. Sobald es hierzu neue Erkenntnisse gibt, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

Alle Informationen zum Triman-Logo und der Kennzeichnungspflicht können im detaillierten Ademe-Handbuch gefunden werden. Die letzte Version stammt allerdings aus 2015, sodass die Erneuerungen für 2022 noch nicht enthalten sind. Um über alle Neuerungen informiert zu sein, empfehlen wir den Erwerb des Ziellandes Frankreich in unserem Onlineshop LIZENZERO.EU, der Sie bei der europaweiten Verpackungslizenzierung unterstützt und zu allen wichtigen Änderungen auf dem Laufenden hält. Wir informieren Sie in Ihrem persönlichen Kundenkonto, sobald eine neue Version des Handbuchs veröffentlicht wird und weitere Aufgaben für Sie feststehen.

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Update zu den seit 2022 greifenden Änderungen:

Da inzwischen der ausgestaltete Anforderungskatalog zur neuen Kennzeichnungspflicht in Frankreich zur Verfügung steht, haben sich einige Konkretisierungen zur Kennzeichnungspflicht in Frankreich ergeben: So ist seit dem 01.01.2022 entsprechend mit der Umsetzung der sog. Sorting-Info durch Inverkehrbringer von Haushaltsverpackungen auf den französischen Markt verpflichtend zu beginnen.

Vorgenannter Anforderungskatalog sieht vor, dass alle Verkaufsverpackungen unter Berücksichtigung einer Frist bis 09.09.2022 mit dem Triman-Logo sowie speziell für den französischen Markt harmonisierten Trennhinweisen versehen sein müssen. Die Trennhinweise enthalten neben dem zugehörigen Länderkürzel für Frankreich (wird die Verpackung nicht ausschließlich in Frankreich vertrieben, ist idealerweise das Länderkürzel "FR" mit abzubilden, um Verwirrung bei Verbraucher*innen in anderen Zielländern zu vermeiden) auch die jeweiligen Verpackungsbestandteile und das entsprechende Trennbehältnis. Die Darstellung der Trennhinweise kann sowohl in vorgegebener Text- (auf Französisch) oder Piktogrammform erfolgen als auch in einer Kombination aus vorgenannten Formen. Die generelle Darstellungsform unterliegt jedoch strikten länderspezifischen Darstellungsregeln.

Eine Übergangsfrist für Inverkehrbringer zum Verkauf bestehender Verpackungs- und Produktbestände mit veralteter oder ohne Kennzeichnung, die vor dem 09.09.2022 hergestellt oder eingeführt wurden, wird bis zum 09.03.2023 eingeführt. Ab diesem Stichtag müssen allerspätestens sämtliche in Frankreich in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen mit den neuen französischen Kennzeichnungsvorschriften in Einklang gebracht worden sein.

Einige praktische Anmerkungen:

  • Prinzipiell werden in Frankreich alle nicht aus Glas bestehenden Verpackungen in der "Gelben Tonne" entsorgt, während Glas-Verpackungen im grünen Glascontainer korrekt entsorgt werden, sodass die Kennzeichnung (wie auch die Trennung durch den Verbraucher) vergleichsweise unkompliziert ist.
  • Hat eine Verpackung mehrere Komponenten, müssen diese getrennt aufgeführt und per Sortierhinweis eingeordnet werden. Beispiel:

 Beispiel-mehrere-Komponenten_CITEO-Handbuch

 

Vorgenannte neue Kennzeichnungsregelungen gelten für sämtliche in Frankreich vertriebenen Verkaufsverpackungen und betreffen sowohl inländische als auch ausländische Vertreiber unabhängig vom Vertriebsweg. Ausnahmen von der neuen Sorting-Info bilden:

Getränkeverpackungen aus Glas

Das Triman Logo sowie die länderspezifischen Trennhinweise können auf freiwilliger Basis auf dem Etikett aufgebracht werden. Sofern Etiketten noch eine veraltete Kennzeichnung tragen, so ist diese entsprechend ebenfalls bis spätestens 09.03.2023 anzupassen.

Kleine Verpackungseinheiten

Verpackungen von weniger als 10 cm² ohne Gebrauchsanweisung o.ä.: Hier muss die korrespondierende Information über Triman-Logo und Trennhinweise in elektronischer Form abrufbar sein (z.B. über Homepage, Produktseite im Onlineshop etc.).

Verpackungen mit einer Größe zwischen 10 und 20 cm² ohne Gebrauchsanweisung o.ä. müssen mit dem Triman-Logo versehen sein. Die Informationen über die Trennhinweise müssen in elektronischer Form abrufbar sein (z.B. auf der Homepage, Produktseite im Onlineshop etc.).

Bei Verpackungen bis 20 cm², denen eine Gebrauchsanweisung o.ä. beigefügt ist, sind sowohl das Triman-Logo als auch die Trennhinweise auf ebendieser Beilage aufzuführen. 

Die Kennzeichnungspflicht steht im Einklang mit einer Lizenzierungsverpflichtung in Frankreich. Bereits ab dem Vertrieb von einem Produktstück auf den französischen Markt ergibt sich eine Verpflichtung sowohl zur Kennzeichnung als auch zur Lizenzierung der Verkaufsverpackungen.

 

Triman-Logo PNG-Grafik als Download

Sie können das Triman-Logo als PNG-Datei herunterladen:

  1. Rechts-Klick auf folgenden Link: Triman-Logo
  2. „Link speichern unter…“ auswählen
  3. PNG-Datei abspeichern

 Die Sortierinfos, mit denen das Triman-Logo zu kombinieren ist, finden Sie folgend zum Download:

Anschließend können Sie Ihre Produkte und Verpackungen mit dem Triman-Logo kennzeichnen. Bitte berücksichtigen: Das Triman-Logo darf nicht kleiner als 6mm sein. Es wird stets in Schwarz-Weiß abgedruckt, während es Ihnen bei den Sortierhinweisen freisteht, ihn schwarz-weiß oder farbig abzudrucken.

Alle gesammelten Vorgaben finden Sie im folgenden, vom französischen Systemanbiter CITEO herausgegebenen Guide (Empfehlung: laden Sie sich das Handbuch herunter und speichern Sie es ab, um es stets griffbereit zu haben): Zum Handbuch

 

Der Präventionsplan

Achtung! Im Zuge des aktualisierten Gesetzes zur EPR (Extended Producer Responsibility) in Frankreich, kommen neue Verpflichtungen auf Sie zu:
Bis zum 15. Oktober 2023 müssen Sie beim französischen dualen System einen Präventionsplan zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Verpackungen vorlegen. Die Evaluierung und ggf. Aktualisierung der Maßnahmen erfolgt nach 5 Jahren. Sie können sich dazu einem kollektiven Plan anschließen, oder einen individuellen Plan abgeben.

Tipp: Mit den Handlungsleitfäden von LIZENZERO.EU kannst du ermitteln, ob die in Frankreich oder einem anderen EU-Land geltenden Regeln für dich relevant sind. Wir führen dich dann Schritt für Schritt durch deine Lizenzierungspflichten und versorgen dich auch mit Informationen zur Kennzeichnung.

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