Unsere Kunden: 6 Fragen an… den Pappsalon

Pappsalon_Inhaber_2

Die beiden Pappsalon-Gründerinnen Cathrin und Linda. (© Pappsalon)

 

Coffee-to-Go-Becher, Versandtüten und -kartons, Produktschachteln: So breit gefächert die Einsatzzwecke von Verpackungen sind, so bunt und vielfältig präsentieren sich auch die Kund*innen von Lizenzero.

Dies spiegelt auch unser Kunde, der „Pappsalon“, wider, der feine Papierwaren vertreibt. Die beiden Unternehmerinnen Cathrin und Linda, die hinter dem Pappsalon stecken, verkaufen ihre Ware – oder auch „Papeterie für Feinschmecker“ – sowohl im gleichnamigen Ladengeschäft in Itzehoe als auch über ihren Onlineshop. Sie nutzen nicht nur Serviceverpackungen, sondern auch Versandverpackungen, die jeweils unter den Oberbegriff „Verkaufsverpackung“ fallen und damit lizenzierungspflichtig sind.

Welchen Herausforderungen sind die beiden Geschäftsfrauen durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie sind sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Cathrin zum Gespräch getroffen.

 

1. Lizenzero: Schön dich kennenzulernen, Cathrin! Stell‘ euch und den Pappsalon doch einmal vor! Was macht ihr?

Pappsalon: Der Pappsalon, das sind Linda und ich. Gegründet haben wir ihn im Oktober 2014, nachdem wir uns in unserem Architekturstudium kennengelernt haben und feststellen mussten, dass der Beruf der Architekt*innen schwierig mit kleinen Kindern und Familie vereinbar ist. Also haben wir kurzerhand unsere gemeinsame Leidenschaft, die Papeterie, zum Beruf gemacht. Von Anfang an haben wir das Geschäft dabei auf zwei Vertriebswege aufgebaut: unseren stationären Laden in Itzehoe, etwa eine Autostunde von Hamburg entfernt, und unseren Onlineshop.

 

2. Und wie seid ihr auf das neue Verpackungsgesetz aufmerksam geworden?

Pappsalon: Das war Linda. Sie hat vor dem Jahreswechsel 2018/19 per Zufall gehört, dass ein neues Gesetz in Kraft tritt und da war uns recht schnell bewusst, es betrifft auch uns. Schließlich verkaufen wir unsere Ware direkt an Endverbraucher*innen und bringen auf diese Weise Verpackungen in Umlauf.

 

Info: Wer ist lizenzierungspflichtig?

Das Verpackungsgesetz betrifft alle Händler*innen und Hersteller*innen, die eine sogenannte „Verkaufsverpackung“ erstmalig mit Ware befüllen und in Verkehr bringen, wonach die Verpackung letztlich bei privaten Endverbraucher*innen landet und von ihnen entsorgt wird. Zu dem Oberbegriff Verkaufsverpackung zählen sowohl Produkt- und Versand- (inkl. Polster- und Füllmaterial) als auch Serviceverpackungen.

 1_Bild_leerer-Karton_1000x1000

 Als stationärer wie auch Onlinebetrieb bringt der Pappsalon Verkausfverpackungen in Umlauf, die lizenziert werden müssen. (© Pappsalon)

 

3. Wie seid ihr dann auf Lizenzero gekommen?

Pappsalon: Tatsächlich durch schlichtes Googlen. Nach dem ersten Rumklicken und Ausprobieren hat der Shop direkt überzeugt. Das ganze Thema ist schon nett präsentiert bei Lizenzero! Auch Aspekte wie z. B. die Youtube-Filme, die man sich anschauen kann, statt sich unzählige Textseiten durchlesen zu müssen, haben für Lizenzero gesprochen.

Denn letztendlich ist es so: Wir haben als Zwei-Frau-Betrieb mit Kindern ohnehin nur begrenzte Kapazitäten. Aus Dingen wie dem Verpackungsgesetz können und wollen wir daher keine Doktorarbeit machen und brauchen eine*n clevere*n Lösungspartner*in an der Seite. Gut, dass das für uns typische „Einfach-mal-die-Suchmaschine-anschmeißen“ hier so gut funktioniert hat!

 

4. Welche Herausforderungen hat das Gesetz denn für euch mit sich gebracht?

Pappsalon: Es gab zwei Stolpersteine für uns: So war uns zunächst nicht klar, wie wir die Mengen berechnen sollen, die wir in Umlauf bringen bzw. wie exakt diese Angabe sein muss. Ein kurzes Telefonat mit dem Kundensupport von Lizenzero hat zum Glück schnell für Klarheit gesorgt. Mit der Nachricht, dass es sich bei der initialen Mengenmeldung zunächst um eine Vorausschätzung der Mengen handelt und wir diese noch nicht bis aufs Gramm genau angeben müssen, war die Scheu vor dem Thema schnell verflogen.

Die Registrierung bei der Zentralen Stelle war ebenfalls nichts ganz trivial; zum Glück konnte auch hier die Kundenbetreuung von Lizenzero helfen.

 

Info: Initiale Mengenmeldung vs. Jahresabschlussmengenmeldung

Dem Verpackungsgesetz gilt stets die Prämisse, dass unlizenzierte Verpackungen nicht in Umlauf gebracht werden dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Verpackungen müssen vor Beginn eines Geschäftsjahres bzw. vor der Geschäftsaufnahme bei einem dualen System beteiligt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann es sich jedoch lediglich um Vorausschätzungen für das Jahr handeln, sodass die initiale Mengenmeldung keinen Anspruch auf Endgültigkeit erhebt. Die Angabe sollte sich jedoch an realistischen Schätzungen bzw. Verkaufszahlen des Vorjahres orientieren, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Denn zu Beginn des Folgejahres ist der*die lizenzierungspflichtige Unternehmer*in zur sogenannten Jahresabschlussmengenmeldung verpflichtet, mit der er*sie die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen an sein*ihr duales System und an die Zentrale Stelle Verpackungsregister durchgibt.

 2_Bild_voller-Karton_1000x1081

Ihre Verpackungsmengen konnten Cathrin und Linda unproblematisch mit der Berechnungshilfe von Lizenzero ermitteln. (© Pappsalon)

 

5. Musstet ihr Abläufe in eurem täglichen Geschäft anpassen, um den Anforderungen des Gesetzes nachzukommen?

Pappsalon: Nein, absolut nicht – müsste das so sein? Tatsächlich können wir zusätzlichen Aufgaben, wie sie das Verpackungsgesetz mit sich gebracht hat, in unserem kleinen Betrieb nicht mehr Zeit als notwendig widmen. Deswegen war auch die übersichtliche Drei-Schritt-Anleitung auf der Startseite von Lizenzero so hilfreich für uns: Man sieht alles auf einen Blick, kann den einzelnen Punkten folgen und sich anschließend wieder anderen Dingen im Geschäft widmen.

Die Anzahl der Pakete, die wir täglich in Umlauf bringen, können wir über das Backend unseres Onlineshops einsehen und entsprechend für das Jahr hochrechnen. Um ein Gefühl für die Gewichte zu bekommen, habe ich mich auch durch die Berechnungshilfe von Lizenzero geklickt und die Mengen einmal anhand unserer Paketmuster durchgerechnet. Das verwenden wir nun als Grundlage für unsere Mengenberechnungen.

 

6. Wie wichtig ist euch ein nachhaltiges Wirtschaften und wo spiegelt sich das konkret in eurem geschäftlichen Tun wider?

Pappsalon: Als junge Familien mit kleinen Kindern ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig; schließlich soll unsere Folgegeneration auch etwas von der Erde haben. Das versuchen wir natürlich auch in unser unternehmerisches Handeln zu integrieren.

So achten wir beispielsweise bei der Auswahl unserer Hersteller*innen auf kleine Labels, die zertifiziertes Papier verwenden. Auch das Wiederverwenden von Verpackungen ist üblich bei uns, solange der Designaspekt nicht darunter leidet. Achja: Und eine akribische Abfalltrennung darf natürlich auch nicht fehlen!

 3_Bild_geschlossener-Karton_1000x791

Häufig verwenden Cathrin und Linda im Sinne der Umwelt bereits einmal verwendete Versandkartons. Wichtig zu wissen: Auch diese müssen lizenziert werden. (© Pappsalon)

Info: Zweitverwendung von Verpackungen

Oft sind Verpackungen, die (Online-)Händler*innen von ihren Lieferant*innen, auf privatem oder wieder einem anderen Weg erhalten, viel zu gut, um sie zu entsorgen – ganz so, wie es Cathrin schildert. Im Sinne der Umwelt ist die Wiederverwendung solcher Kartonagen absolut sinnvoll. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass auch zweitverwendete Verpackungen bei einem dualen System lizenziert werden müssen. Der Grund: Im Zuge der Befüllung der Verpackungen mit Ware unterlaufen sie eine Transformation und werden zu Versand- bzw. Produktverpackungen. Um rechtskonform zu handeln, ist also zu empfehlen, auch wiederverwendete Verpackungen zu lizenzieren.

 

Lizenzero: Vielen lieben Dank dir für das nette Gespräch und euer Engagement im Sinne der Umwelt!

Zurück zur Übersicht

Schließen Öffnen Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024
Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

MEHR ERFAHREN