Gartenhandel

Weniger Einweg im Gartenhandel: Was die Mehrwegpflicht für Pflanzentransporte bedeutet

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In den letzten Wochen tauchte ein Thema immer wieder in den Schlagzeilen auf: Ab 2030 soll beim Transport von Pflanzen Mehrweg verpflichtend werden. Teilweise ist sogar von einem „Verbot von Pflanztöpfen aus Kunststoff“ die Rede.

Kein Wunder also, dass viele von euch sich fragen: Was genau ist geplant? Betrifft das nur den Großhandel oder auch den Verkauf an Endkund:innen? Und was bedeutet das konkret für meine Prozesse, meine Logistik und meine Verpackungsverantwortung?

Fest steht: Die EU arbeitet im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) daran, Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und Mehrwegsysteme auszubauen. Der Pflanzentransport ist dabei einer von mehreren Bereichen, die künftig stärker reguliert werden sollen. Bevor also vorschnell von einem „Plastik-Aus“ gesprochen wird, lohnt sich ein genauer Blick auf das, was tatsächlich geplant ist und was nicht.

 

Warum plötzlich alle über Pflanztöpfe sprechen

Der Auslöser für die aktuelle Diskussion ist die geplante Mehrwegpflicht im B2B-Bereich: Ab 2030 sollen Pflanzen, die zwischen Unternehmen transportiert werden, etwa von Gärtnereien zu Großhändlern oder von Produzenten zu Baumärkten, grundsätzlich in Mehrweg-Transportverpackungen befördert werden. Ziel ist es, die großen Mengen an Einweg-Kunststoffverpackungen zu reduzieren, die entlang der Lieferkette anfallen. Gerade im Gartenbau kommen bislang häufig Einweg-Trays, dünnwandige Kunststofftöpfe oder Schrumpffolien zum Einsatz, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden.

Was in der öffentlichen Debatte jedoch oft untergeht: Es geht in erster Linie um Transportverpackungen im gewerblichen Bereich, nicht um ein pauschales Verbot sämtlicher Pflanztöpfe im Endkundenverkauf.

Einige Medienberichte haben die Diskussion zugespitzt und den Eindruck erweckt, Kunststoff-Pflanztöpfe würden grundsätzlich verboten. Branchenverbände haben das bereits eingeordnet und klargestellt, dass Verkaufsverpackungen aktuell nicht pauschal untersagt werden. Die geplante Regelung zielt vor allem auf die Logistik zwischen Unternehmen – also auf den Bereich, in dem standardisierte Mehrwegsysteme technisch und organisatorisch umsetzbar sind.

 

Was ist konkret geplant? Die Mehrwegpflicht ab 2030

Ab 2030 bringt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbindliche Mehrweg- und Wiederverwendungsziele in der gesamten EU ins Spiel. Das betrifft auch Transportverpackungen, die im gewerblichen Bereich eingesetzt werden. Die PPWR gilt seit Februar 2025. Ihre Bestimmungen treten schrittweise in Kraft, viele zentrale Anforderungen greifen ab 2030 vollumfänglich.

Der Pflanzentransport:

Transportverpackungen, wie sie zwischen Betrieben genutzt werden – etwa Paletten, KLT-Boxen oder wiederverwendbare Trays – sollen größtenteils in Mehrwegsystemen genutzt werden. Ziel ist, den Anteil an wiederverwendbarer Transportverpackung deutlich zu erhöhen und gleichzeitig Einwegmaterialien zu reduzieren. Die konkrete Vorgabe im Gesetzestext sieht vor, dass ab 2030 ein großer Teil dieser Transportverpackungen in einem funktionierenden Reuse-System wiederverwendbar sein muss. Dazu zählen auch innerbetriebliche Transporte und Lieferungen zwischen verschiedenen Standorten oder Partnern.

Das bedeutet konkret:  

  • Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie mehrfach genutzt werden können.
  • Sie müssen Teil eines organisierten Rücknahme- und Reuse-Systems sein.
  • Unternehmen müssen ihre Logistikprozesse entsprechend anpassen.


Dieses Ziel greift also nicht bei Endkund:innen im klassischen Verkaufsprozess, sondern speziell im B2B-Transport entlang der Lieferkette von Pflanzen und ähnlichen Produkten.

Betrifft das auch den Endkundenverkauf?

Kurz gesagt: Nein, nicht direkt.

Die Mehrwegpflicht im Pflanzentransport zielt primär auf Verpackungen, die im gewerblichen Warenverkehr zwischen Unternehmen zur Anwendung kommen.

Wichtig für euch zu wissen: Verkaufsverpackungen für Endkunden, also jene Verpackungen, in denen Pflanzen an Verbraucher:innen verkauft werden, unterliegen zwar ebenfalls neuen EU-Vorgaben zur Recycelbarkeit und Reduzierung von Einwegmaterialien, aber es gibt keine generelle Pflicht, dass diese nur in Mehrwegform angeboten werden müssen.

Landes- oder branchenspezifische Initiativen (wie bestimmte Kunststoffverbote oder Förderprogramme für Mehrwegsysteme) können zusätzlich relevant sein. Grundsätzlich gilt aber erstmal die EU-weit gültige PPWR und ihre konkreten Vorgaben.

 

Warum die EU diesen Schritt geht

Mit der PPWR verfolgt die EU ein klares Ziel: Verpackungsabfälle reduzieren, Ressourcen schonen und Wertstoffkreisläufe stärken.

Gerade Transportverpackungen im B2B-Bereich werden hier in den Fokus gerückt. Warum?  Weil sie standardisiert, planbar und technisch gut für Mehrwegsysteme geeignet sind. Während im Endkundenbereich viele unterschiedliche Formate und Nutzungsbedingungen bestehen, lassen sich gewerbliche Lieferketten strukturierter organisieren.

Hinzu kommt: Im Gartenbau fallen große Mengen an Kunststoffverpackungen an, die oft nur einmal genutzt werden. Diese Materialien sind zwar häufig recycelbar, werden aber nicht immer hochwertig im Kreislauf geführt. Mehrwegsysteme sollen hier Abfall vermeiden, bevor er überhaupt entsteht.

Die EU setzt also stärker auf Abfallvermeidung statt nur Recycling. Das entspricht dem Grundgedanken der Kreislaufwirtschaft: reduzieren, wiederverwenden und recyceln.

 

Was bedeutet die Mehrwegpflicht für euch als Hersteller?

Logistikstrukturen, Investitionen und Lieferketten stellt man nicht über Nacht um.

Für euch kann das konkret bedeuten:

  • Prüfung, welche Transportverpackungen aktuell eingesetzt werden
  • Analyse, ob und wie diese in Mehrwegsysteme überführt werden können
  • Abstimmung mit Lieferanten, Produzenten und Logistikpartnern
  • Integration von Rücknahme- und Poollösungen
  • Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen


Gerade im B2B-Bereich wird Zusammenarbeit entscheidend. Mehrweg funktioniert nur dann, wenn entlang der Lieferkette abgestimmte Systeme existieren – isolierte Einzellösungen werden kaum praktikabel sein.

 

Chancen statt nur Pflichten

Standardisierte Transportlösungen können Prozesse effizienter machen. Dabei reduzieren wiederverwendbare Systeme den Materialeinkauf und Entsorgungsaufwand. Und nicht zuletzt zahlt eine nachhaltigere Logistik auch auf eure Außenwirkung ein.

Wenn ihr euch schon jetzt mit den kommenden Anforderungen auseinandersetzt, gewinnt ihr an Planungssicherheit und könnt regulatorische Entwicklungen besser vorhersehen, statt von ihnen überrascht zu werden.

 

 

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