Das Begriffsglossar zum Verpackungsgesetz

Jahresabschluss-Mengenmeldung, Systembeteiligung oder auch Verkaufsverpackung: Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bringt eine Vielzahl an Begriffen mit sich, die nicht selbsterklärend sind. Unser Begriffsglossar zum VerpackG hilft euch, im Wirrwarr des Juristendeutsch den Durchblick zu bewahren – per Stichwortsuche findet ihr hier schnell eine verständliche Antwort:

Was ist das LUCID Verpackungsregister?

Das LUCID Verpackungsregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, bei der sich alle vom Verpackungsgesetz betroffenen Unternehmen registrieren müssen. Das Verpackungsregister wurde von der Zentralen Stelle Verpackungsregister geschaffen, um die Pflichten des Verpackungsgesetzes kontrollieren zu können.

Neben der Registrierung müssen Unternehmen auch ihrer Datenmeldepflicht über LUCID nachkommen und dort alle lizenzierten Verpackungsmengen gleichlautend zu ihren Angaben bei ihrem dualen System melden.

Was ist ein duales System?

Ein duales System ist ein freigestelltes privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen sicherstellt. Durch das Leisten eines „Lizenzentgeltes“ an ein duales System ihrer Wahl sind Unternehmen, die Waren erstmalig verpacken, an den Endkonsumenten verkaufen und somit sogenannte Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, verpflichtet, sich an den Kosten für die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung dieser Verpackungen zu beteiligen.

Das duale System hinter dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero ist das duale System Interseroh+.

Was ist eine Vollständigkeitserklärung?

Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen und dabei eine (oder mehrere) der folgenden Mengenobergrenzen innerhalb eines Jahres überschreiten, sind verpflichtet, bis zum 15.05. des Folgejahres eine Vollständigkeitserklärung über das LUCID Verpackungsregister und bei ihrem dualen System einzureichen:

  • 80.000 kg Glas
  • 50.000 kg Papier, Pappe Karton
  • 30.000 kg Kunststoffe, Metall, Verbundstoffe (in Summe)

 

Wichtig: Vor Einreichen der Vollständigkeitserklärung muss diese von einem registrierten Prüfer geprüft und bestätigt werden.

Was ist eine Systembeteiligung?

Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, ihre Verpackungsmengen an einem dualen System zu beteiligen (daher der Begriff "Systembeteiligung", synonym: Verpackungslizenzierung). Die Beteiligung erfolgt durch den Abschluss eines Lizenzierungsvertrages mit dem dualen System, mit dem die Leistung eines je nach Verpackungsmenge und -material variierenden Lizenzentgeltes einhergeht. Im Umkehrschluss trägt das duale System für eine fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle Sorge.

Was ist ein privater Endverbraucher?

[Ab Minute 2:01 im Video]

Als private Endverbraucher gelten private Haushalte und vergleichbare Anfallstellen. Diese Anfallstellen zeichnet aus, dass die Ware vor Ort ausgepackt und entsorgt wird. Dazu gehören auch sämtliche Formen der Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Verwaltungen etc. Beliefert ein Unternehmen die entsprechenden Institutionen, so muss das Unternehmen die Pflichten des VerpackG einhalten.

Was kennzeichnet einen Erstinverkehrbringer?

[Ab Minute 0:16 im Video]

Jeder Hersteller und Händler, der Verkaufsverpackungen erstmalig mit Ware befüllt und gewerbemäßig in den Verkehr bringt, gilt als Erstinverkehrbringer nach dem Verpackungsgesetz. Da die Verpackungen schlussendlich bei dem privaten Endverbraucher landen, muss der Erstinverkehrbringer durch eine Verpackungslizenzierung zur fachgerechten Verwertung der Verpackungen beitragen und kommt dadurch seiner Produktverantwortung nach.

Was ist die Registrierungsnummer?

Die Registrierungsnummer erhält jedes Unternehmen, nachdem dieses sich vollständig beim LUCID Verpackungsregister registriert hat. Die Nummer wird vom LUCID Verpackungsregister vergeben und ist daher im LUCID Dashboard zu finden.

Ist am Ende der Registrierungsnummer ein „-V“ zu sehen, so ist die Registrierung noch nicht vollständig – mithilfe unserer Anleitung könnt ihr die Registrierung vervollständigen.

Die Registrierungsnummer muss beim dualen System hinterlegt werden. Nur dann kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister die korrekte Einhaltung der Pflichten überprüfen. Ist dies nicht möglich, so können dem betroffenen Unternehmen Sanktionen wie Abmahnungen und Bußgelder drohen.

Als Kunde von Lizenzero hinterlegt ihr die Registrierungsnummer im Lizenzero-Kundenkonto.

Was bedeutet "Produktverantwortung für Verpackungen"?

[Ab Minute 3:43 im Video]

Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellt und vertreibt, muss bereits bei der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb des Produktes die Entsorgung des Produktes im Blick haben. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Recyclingfähigkeit des Produktes beachtet, die Rücknahme nach Gebrauch sicherstellt und für die Recycling verantwortlich ist.

Grundsätzlich besitzt jedes Unternehmen in der Lieferkette eine Produktverantwortung. Bringt ein Unternehmen eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt, muss es die Pflichten des Verpackungsgesetzes einhalten. Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung der fachgerechten Entsorgung der Verpackungen in dem es sich an einem dualen System beteiligt (=Systembeteiligungspflicht).

Was gilt als Verkaufsverpackung?

Nach dem VerpackG gibt es drei Sorten von Verkaufsverpackungen:

  • Serviceverpackungen – dienen zur Übergabe der Ware wie beispielsweise ein Pizzakarton, Pommesschalen und alle Arten von Tüten.
  • Versandverpackungen – dienen zum Versand der Ware wie beispielsweise Kartons, Luftpolsterfolie, Styropor und Klebeband.
  • Produktverpackungen – dienen zum Schutz der Ware wie beispielsweise Plastik-Joghurtbecher und Weckgläser.

 

Da letztendlich jede dieser Verpackungen bei dem privaten Endverbraucher landen, müssen alle lizenziert werden.

Was kennzeichnet eine Umverpackung?

Oftmals werden Verkaufsverpackungen zum Schutz nochmals "umhüllt" – wie beispielsweise die Zahnpasta mit einer Faltschachtel oder Getränkeflaschen mit einer Plastikhülle.

Die umrahmende Verpackung gilt als Umverpackung. Da der private Endverbraucher alle Verpackungen als eine Verkaufseinheit erhält, müssen auch Umverpackungen nach dem Verpackungsgesetz lizenziert werden.

Was gilt als Mehrwegverpackung?

Verpackungen, die nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet werden und dessen Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch ein geeignetes Anreizsystem wie bspw. ein Pfand gefördert wird, gelten als Mehrwegverpackungen.

Erfüllt eine Verpackung all diese Pflichten, so muss der Hersteller diese Verpackungen nicht lizenzieren. Die Mehrwegverpackungen werden immer wieder verwendet und landen daher niemals als Abfall bei dem privaten Endverbraucher. Beispielsweise können Joghurtgläser Mehrwegverpackungen sein, wenn diese durch ein Anreizsystem und eine ausreichende Logistik stetig wiederverwendet werden.

Was ist eine Transportverpackung?

Verpackungen, die für den Warentransport von einem Händler zum anderen genutzt werden, gelten als Transportverpackungen. Im Vergleich zu den systembeteiligungspflichtigen Verkaufsverpackungen verbleiben Transportverpackungen im Handel und werden typischerweise nicht an den privaten Endverbraucher abgegeben. Auch wenn sie nicht nach dem VerpackG bei einem dualen System lizenziert werden müssen, sind Inverkehrbringer zur Rücknahme verpflichtet.

Was ist eine Branchenlösung?

Nimmt ein Unternehmen die Verpackungen unentgeltlich selbst zurück und kümmert sich um die fachgerechte Verwertung, so liegt eine Branchenlösung vor. Da die Verpackungen nicht bei dem privaten Endverbraucher als Abfall landen, muss das Unternehmen diese Verpackungen nicht lizenzieren. Dies ist jedoch eine sehr eng geregelte Ausnahme für Verpackungen, die bei vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Vor Beginn der Branchenlösung muss diese bei der Zentralen Stelle angezeigt und durch einen Sachverständigen bescheinigt werden.

Was ist die Initiale Planmengenmeldung?

Der LUCID-Begriff Initiale Planmengenmeldung bezieht sich immer auf das folgende Kalenderjahr; wenn ihr also eure Mengen für das nächste Jahr initial eintragen möchtet, könnt ihr bei LUCID über den entsprechenden Reiter eine Mengenprognose für das betroffene Kalenderjahr vornehmen.

Wichtig: Wenn ihr euch im laufenden Jahr bei der ZSVR registriert, müsst ihr als erste Mengenmeldung die Unterjährige Mengenmeldung abgeben, da sich die Initiale Planmengenmeldung ausschließlich auf das Folgejahr bezieht.

Was ist die Unterjährige Mengenmeldung?

Der Name sagt es bereits: Über den Reiter Unterjährigen Mengenmeldung bei LUCID nehmen Sie alle Mengenmeldungen vor, die sich im Laufe eines Jahres ergeben; dazu zählt sowohl die initiale Meldung Ihrer Mengen, sofern diese unterjährig erfolgt, als auch jegliche Änderungen der ursprünglich gemeldeten Mengen.

Hinweis: Haben Sie sich unterjährig bei der ZSVR registriert, geben Sie keine Initiale Planmengenmeldung, sondern eine Unterjährige Mengenmeldung, ab.

Was ist eine Jahresabschlussmengenmeldung?

Zu Beginn eines Jahres müssen in der Jahresabschlussmengenmeldung alle Verpackungsmaterialien und -mengen, die ein Unternehmen im vergangenen Jahr tatsächlich in Umlauf gebracht hat, bei seinem dualen System angeben. Sobald erfolgt, muss diese Meldung – ebenfalls unter dem Reiter Jahresabschlussmengenmeldung – auch bei LUCID erfolgen.

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