"Bio-Verpackungen": Umweltfreundliche Materialien für eine ökologische Zukunft?

Blogbeitrag_Bio-Verpackungen

Einweggeschirr, Verbundstoffverpackungen und Versandkartons – der beständig wachsende Abfallberg unserer Lebenswelt stellt eine große Belastung für die Umwelt dar. Anreize zur bevorzugten Verwendung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen existieren bereits, viele möglicherweise ökologisch bessere Verpackungskonzepte werden angeboten, darunter auch „Bio-Verpackungen“ – also (teilweise) aus nachwachsenden Rohstoffen produzierte Verpackungen. Was nun aber sind „Bio-Verpackungen“ genau, aus welchen Materialien werden sie hergestellt und welche Vorteile können sie tatsächlich bieten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Der Berg aus (Verpackungs-)Abfällen ist in den Industrienationen in den vergangenen Jahren auf ein Rekordhoch gestiegen, was insbesondere durch den boomenden Onlinehandel und den damit einhergehenden starken Anstieg an Versandverpackungen und Füllmaterialien bedingt ist. Dadurch ergeben sich besondere Herausforderungen für die Sortierung und das Recycling von Verpackungsmaterialien. Der Gesetzgeber in Deutschland hat bereits reagiert und im Januar 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft gesetzt. Die Regelungen sehen Anreize vor, die auf eine Reduzierung von Verpackungsabfällen und den Einsatz weniger umweltbelastender Materialien abzielen.

Händler*innen, die Verpackungen verwenden, werden in die Pflicht genommen, einen finanziellen Beitrag für die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling der Verpackungen zu leisten. Diese Beiträge werden in Form von Verpackungslizenz Kosten, sogenannten Lizenzentgelten, durch die dualen Systeme erhoben. Die Prozesse zur Verwertung der Verpackungen werden dann von dem entsprechenden dualen System organisiert, wie z.B. Interseroh+, das duale System hinter dem Onlineshop Lizenzero.

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Mit Lizenzero können Sie die Lizenzierung Ihrer Verpackungen in kürzester Zeit, komplett online erledigen.

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„Bio-Verpackungen“: Was ist eine nachhaltige Verpackung?

Insbesondere sogenannte „Bio-Verpackungen“ werden von den Herstellern oft als „nachhaltig“ bezeichnet, weil sie (teilweise) aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden und eine bessere Klimabilanz aufweisen können als Verpackungen, die beispielsweise aus herkömmlichem Kunststoff oder Verbundstoffen bestehen.

Letztlich ist zur umfassenden Beurteilung aber eine sorgfältige Analyse jeder einzelnen Verpackung erforderlich, und zwar bezogen auf den konkreten Anwendungsfall, z.B. „Wie nachhaltig ist meine Verpackung für 500 Gramm Erdbeeren?“. Oft werden zu diesem Zweck Ökobilanzen nach den Normen ISO 14040/14044 erstellt, die eine detaillierte Betrachtung aller wesentlichen Umweltaspekte ermöglichen. Bei Verpackungen, bei denen eine solche Einordnung fehlt, ist daher nicht direkt erkennbar, wie umweltfreundlich sie wirklich sind.

„Bio-Verpackungen“ haben durch ihre Herstellung aus beispielsweise Bagasse, Maisstärke oder Holzresten meist eine recht gute Klimabilanz, d.h. vergleichsweise geringe CO2-Emissionen. Allerdings sind auch bei ihnen für eine komplette Ökobilanz weitere Parameter zu beachten, in denen manche „Bio-Verpackungen“ nicht gut abschneiden.

Arten von "Bio-Verpackungen": Verpackungsarten im Überblick

Es existieren ganz unterschiedliche Arten von Verpackungen, die als „ökologischer“ angeboten werden – und es gibt sie nicht erst seit gestern. Der Markt für innovative, nachhaltige Verpackungsmaterialien ist in den vergangenen Jahren zum Leben erwacht und auch die Technologie hat einen großen Sprung gemacht. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verpackungsarten vor.

1. Serviceverpackungen

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Bei Serviceverpackungen handelt es sich um Behältnisse, die unmittelbar zur Warenübergabe an Kund*innen mit dem erworbenen Produkt befüllt werden – zum Beispiel in der Gastronomie. Dazu zählen etwa kleine Boxen für Burger oder größere Behältnisse für ganze Gerichte inklusive Beilage, die in der herkömmlichen Variante häufig aus Kunststoff hergestellt wurden. Heute können solche Boxen hingegen aus Stoffen wie z.B. Bagasse  bestehen. Dabei handelt es sich um ein Material, das beispielsweise aus gemahlenen Überresten, die bei der Zuckerproduktion nach dem Auspressen von Zuckerrohr oder bei der Gewinnung von Sirup aus Zuckerhirse übrig bleiben, hergestellt wird. Serviceverpackungen aus Bagasse bestehen somit aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. Reststoffen.

2. Produktverpackungen

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Insbesondere bei Retail-Verpackungen im Einzelhandel – etwa im Supermarkt – sind häufig Kunststoffe im Einsatz. Lebensmittel wie Käse und Wurst werden zumeist in Kunststoff eingeschweißt, Joghurt ist im Plastikbecher erhältlich und Waschmittel wird in großen Kunststoffflaschen verkauft. Doch auch dieser Markt ist in Bewegung. So gibt es beispielsweise neuartige Verpackungen, in denen Lebensmittel wie Wurst und Käse vertrieben werden können, die wie herkömmliche Kunststoffverpackungen aussehen, allerdings biologisch abbaubar sind. Diese Eigenschaft kann dazu beitragen, dass diese Verpackungen umweltverträglicher sind – was allerdings in jedem Fall nachgewiesen werden sollte. Hierfür gibt es eine Reihe von Zertifizierungen, beispielsweise zum Gehalt biobasierter Rohstoffe und zum biologischen Abbau in Kompostierungsanlagen oder auf dem heimischen Kompost. Wichtig ist dabei, dass auch das Verhalten „kompostierbarer“ Verpackungen in den etablierten Recyclingströmen untersucht wird, denn dies gehört zu einer kompletten Umweltbilanz dazu. 

Aufgepasst: Neben Versandverpackungen zählen im Rahmen des VerpackG Service- und Produktverpackungen zu den sogenannten lizenzierungspflichtigen Verkaufsverpackungen. Das Verpackungsgesetz sieht vor, dass alle Verkaufsverpackungen, die in Umlauf gebracht werden und bei Endverbraucher*innen landen, von ihren Erstinverkehrbringer*innen lizenziert werden.

Update: Seit dem 03. Juli 2021 ist die erste Novelle des Verpackungsgesetzes rechtskräftig. Diese erweitert die bisher gültigen Pflichten in zahlreichen Punkten. So gilt beispielsweise nach einer einjährigen Übergangsfrist ab dem 01. Juli 2022 eine erweiterte Registrierungspflicht für Inverkehrbringer*innen aller Verpackungen. Unter anderem müssen sich dann auch Inverkehrbringer*innen nicht systembeteiligungspflichtiger Transportverpackungen und Letztinverkehrbringer*innen von Serviceverpackungen im Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Alle wichtigen Informationen zur Novelle finden Sie hier.

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3. Transportverpackungen

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Bei Transportverpackungen – Verpackungen also, die im Handel verbleiben und nicht an private Endverbraucher*innen abgegeben werden – kommen auch heute schon vergleichsweise umweltfreundliche Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen zum Einsatz. Paletten aus Holz oder Holzkisten sind für den Transport umfangreicherer Produktmengen im Großhandel die Regel. Die hier eingesetzten Kunststoffe beispielsweise für Folien und Füllmaterialien werden jedoch in aller Regel noch auf der Basis von Erdöl hergestellt. Hier könnte eine Umstellung der Rohstoffbasis auf erneuerbare Rohstoffe und/oder Rezyklate (ggf. auch aus dem Chemical Recycling) Fortschritte insbesondere bezüglich der Klimabilanz bringen, d.h. also deutlich geringere CO2-Emissionen. So sind mittlerweile beispielsweise auch bio-basierte Luftpolsterfolien erhältlich, ebenso wie kompostierbare bio-basierte Füll- und Polster-Chips aus Maisstärke und Holzwolle.

Hinweis: Auch Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen sind von den Änderungen der VerpackG-Novelle betroffen. Seit dem 03. Juli 2021 müssen Endkonsument*innen über die Rückgabemöglichkeiten der Transportverpackungen und ihren Sinn und Zweck informiert werden. Ab dem 01. Januar 2022 müssen Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen außerdem nachweisen, dass sie ihre Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erfüllt haben. Weitere Informationen zu den Änderungen der VerpackG-Novelle finden Sie hier.

"Bio-Verpackungen": Lizenzierung wie bei konventionellen Produkten

Wenn Sie als Erstinverkehrbringer*in „Bio-Verpackungen“ einsetzen und an private Endverbraucher*innen ausgeben, müssen Sie sich an die gleichen Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz halten wie beim Gebrauch herkömmlicher Verpackungen. Grund dafür ist, dass alle diese Verpackungen letztlich von Endkonsument*innen über die gelbe Tonne entsorgt werden müssen und dann in die gleichen Prozesse einlaufen wie es bei herkömmlichen Verpackungen der Fall ist.  Inverkehrbringer*innen von Verpackungen egal welcher Art müssen daher folgende Pflichten erfüllen:

  • Sie müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter verpackungsregister.org in der Datenbank LUCID registrieren.
  • Anschließend ist es nötig, sich an einem dualen System wie beispielsweise dem dualen System Interseroh+ zu beteiligen – dies ist über den Online-Shop Lizenzero.de möglich.
  • Nach der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem dualen System müssen Sie den Namen des dualen Systems Ihrer Wahl und die lizenzierten Verpackungsmengen bei LUCID melden. Aufgepasst: Angegebene Daten müssen zu jedem Zeitpunkt zwischen Ihrem dualen System und LUCID übereinstimmen.

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Fazit – "Bio-Verpackungen": Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit?

Bei den Betrachtungen zur Umweltfreundlichkeit von Verpackungsmaterialien müssen stets verschiedene Aspekte miteinbezogen werden. Dazu zählen etwa die Energiebilanz bei Herstellung und Recycling, die Umweltverträglichkeit des Materials und natürlich auch die Effizienz beim Schutz der Waren. So ist häufig auf den ersten Blick nicht ersichtlich, wie umweltfreundlich eine Verpackung letztlich ist. In ihrer Gesamtbilanz kann auch eine Kunststoff-Mehrwegflasche nachhaltig sein, wenn sie nur oft genug benutzt und anschließend effizient recycelt wird.

Grundsätzlich hat eine Verpackung erst einmal die Aufgabe, die enthaltene Ware (bei der Lagerung und beim Transport) gegen Beschädigungen und äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit und Stöße zu schützen oder den Zustand einer Ware (zum Beispiel die Frische) möglichst lange zu erhalten. „Bio-Verpackungen“ erfüllen diese Gebrauchszwecke oftmals genauso gut wie herkömmliche Materialien – in einigen Fällen bei einer besseren ökologischen Verträglichkeit und vorteilhaften Energiebilanz. Ob dem allerdings tatsächlich so ist, ist je Verpackung gesondert zu prüfen bzw. nachzuweisen.

 

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