Ohne Systembeteiligungsvertrag und Datenmeldung– ZSVR schlägt Alarm: Was Sie im Onlinehandel beachten müssen

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt Inverkehrbringer:innen von Verpackungen verschiedene Pflichten vor. Die Umsetzung wird von der ZSVR kontrolliert. In einer großen Mailingaktion schreibt die ZSVR jetzt all jene an, die mindestens eine der Pflichten nicht erfüllt haben und damit nicht VerpackG-konform aufgestellt sind. Welche Pflichten Sie als Onlinehändler:in haben, und was die Begriffe „Systembeteiligungsvertrag“, "Datenmeldung" und „LUCID-Nummer“ damit zu tun haben, erfahren Sie in diesem Artikel.

Update Dezember 2023: Auch zum Jahreswechsel 2023/2024 verschickt die ZSVR weiterhin viele Mailings an Onlinehändler, die nicht alle Ihre Pflichten korrekt erfüllt haben.

Warum die ZSVR jetzt kommuniziert: Systembeteiligungsvertrag und LUCID-Nummer

Marktplätze müssen bereits seit dem 01. Juli 2022 überprüfen, ob ihre Händler:innen den Pflichten aus dem Verpackungsgesetz nachkommen. Oftmals wurde dazu bisher allerdings lediglich die sogenannte LUCID-Nummer abgefragt.  Durch die LUCID-Nummer (auch EPR-Nummer genannt) kann aber nur die Registrierungspflicht überprüft werden. Die zweite, entscheidende Pflicht aus dem VerpackG, die Systembeteiligungspflicht der Verpackungen, wird durch Angabe der Nummer noch nicht kontrolliert. Das hat zur Folge, dass es viele Händler:innen bei LUCID gibt, bei sich zwar registriert, aber keine Angaben über eine Systembeteiligung gemacht haben. Damit sind die Pflichten nicht vollständig erfüllt! Die Zentrale Stelle Verpackungsregister schreibt deshalb nun alle Händler:innen an, die keine Angaben über die von ihnen lizenzierten Verpackungsmengen und ihr duales System gemacht haben. Sie haben eine solche Mail erhalten? Dann haben Sie entweder noch keinen Systembeteiligungsvertrag bei einem dualen System abgeschlossen, oder sie haben zwar eine abgeschlossen, dies bei LUCID aber nicht eingetragen. Wir schauen uns an, was jetzt zu tun ist.

 

Die Systembeteiligung

Die Systembeteiligung (auch Systembeteiligungsvertrag) ist das entscheidende Element der VerpackG-Pflichten, da hierüber die erweiterte Herstellerverantwortung an einen Dienstleister (duales System) abgegeben wird. So müssen Sie Verpackungsabfälle nicht selbst einsammeln und einem Recycling zuführen. Mit Ihrer Systembeteiligung übergeben Sie Ihre Pflichten an ein duales System. Dieses duale System übernimmt dann im Anschluss Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungsabfälle für Sie. Dafür bezahlen Sie einen Betrag, der sich nach Verpackungsmengen und -arten richtet. Die ZSVR kontrolliert über die Datenmeldung, ob diese Pflicht erfüllt wurde.

 Jetzt Systembeteiligungsvertrag abschließen


Sie verkaufen über Marktplätze? Dann benötigen Sie einen Nachweis. Der Systembeteiligungsnachweis ist ein Dokument, welchen Ihnen nach abgeschlossener Systembeteiligung (Lizenzierung) durch Ihr duales System zur Verfügung gestellt wird. Bei Lizenzero können Sie Ihren Systemnachweis beispielsweise jederzeit in Ihrem Kundenkonto als PDF-Datei herunterladen. Klicken Sie dazu einfach hier



Die LUCID-Nummer

Das Register LUCID gehört zur ZSVR, die wiederum die Kontrollinstanz hinter dem VerpackG bildet. Ihre persönliche LUCID-Nummer erhalten Sie nach abgeschlossener Registrierung im LUCID-Register (eine ausführliche Anleitung finden Sie hier) direkt von der ZSVR. Zum einen können Sie die Nummer jederzeit in Ihrem LUCID-Dashboard einsehen, zum anderen erhalten Sie die Nummer auch per E-Mail. Diese Nummer hinterlegen Sie sowohl bei Ihrem dualen System als auch in Ihrem Seller-Account:

Bei Etsy: Öffnen Sie den „Shop-Manager“ gehen Sie zu „Finanzen“, „Rechtliche und steuerliche Informationen“, „Staatliche Registrierung“ und dann „Deutsche LUCID-Kennnummer“.
Bei Ebay: Öffnen Sie „Mein eBay“ gehen Sie zu den „Kontoeinstellungen“ und dann zu „LUCID-Nummer“
Bei Amazon: Loggen Sie sich in Ihrem Verkäuferkonto ein und geben Sie oben rechts in der Suchleiste "Verpackungslizenz EPR" ein. Klicken Sie dann auf den Link "Informationen zum Einhalten der gesetzlichen Richtlinien für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)". Alternativ klicken Sie hier, um direkt zur gewünschten Seite bei Amazon zu gelangen.

 

Wichtig: Die Datenmeldung

Ohne die Datenmeldung, kann die ZSVR nicht kontrollieren, ob Sie Ihre Pflichten aus dem VerpackG erfüllt haben! Wie unter Pflichten aufgeführt, müssen der Name des dualen Systems und die lizenzierten Verpackungsmengen an LUCID gemeldet werden. Nur so kann ein Datenabgleich zwischen den dualen Systemen und der ZSVR erfolgen. Es ist und bleibt nämlich die Aufgabe der ZSVR zu überprüfen, ob die von Ihnen angegebenen Verpackungsmengen korrekt sind. 

Wichtig ist außerdem, dass Sie nach Durchführung der erstmaligen Registrierung und Lizenzierung eine fortlaufende und kontinuierliche Datenmeldepflicht haben. Das heißt konkret, dass Ihre Stammdaten und Ihre Mengen bei Ihrem dualen System und beim Melderegister LUCID jederzeit up to date sein müssen. Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Meldearten, und wann Sie im Jahr welche Meldung abgeben müssen, finden Sie hier.

 

Kurze Recap: Die Grundlagen des VerpackG im Onlinehandel

Das Verpackungsgesetz verpflichtet bereits seit 2019 Inverkehrbringer:innen von Verpackungen dazu, verschiedenen Pflichten nachzukommen. Das liegt daran, dass Unternehmen, die Verpackungen an ihre Kunden versenden, von der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung („Extended Producer Responsibility“ kurz EPR) betroffen sind. Der Sinn und Zweck dahinter ist, dass Verursacher:innen von Verpackungsabfällen in die Verantwortung genommen werden und für die Entsorgung und das Recycling dieser Verpackungen aufkommen müssen. Das geschieht über eine sogenannte Systembeteiligung. Aber eins nach dem anderen: 

Wann bin ich verpflichtet?

  •   Wenn Sie Verpackungen selbst befüllen und an deutsche Endverbraucher:innen versenden,
  •   deren Befüllung beauftragen (Fulfilment) oder,
  •   Waren aus dem Ausland nach Deutschland importieren.


Trifft einer dieser drei Punkte auf Sie zu, sind Sie dazu verpflichtet, den Vorgaben des VerpackG nachzukommen. Ausführliche Fallbeispiele finden Sie in unserem Guide.

Welche Pflichten habe ich?

  •  Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID.
  •  Systembeteiligungspflicht (auch Lizenzierung genannt) der Verpackungsmengen bei einem dualen System wie Interseroh+ über Lizenzero
  •  Datenmeldepflicht des Namens des dualen Systems und der Verpackungsmengen an LUCID.

 

Fazit

Die Kommunikation der ZSVR ist also wichtig, da viele Händler:innen bisher nicht alle ihre Pflichten erfüllt haben. Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz sind aber nur möglich, wenn alle drei Pflichten aus dem Verpackungsgesetz erfüllt worden sind. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister wird die Kontrollmechanismen auch in Zukunft weiter verstärken, um sicherzustellen, dass wirklich alle Händler:innen ihren Pflichten nachkommen. Es ist also wichtig, alle Pflichten korrekt zu erfüllen und so Abmahnungen und Verkaufsverbote zu vermeiden. 

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