Verpackungslizenz Vergleich der verschiedenen Anbieter: Auf diese 4 Merkmale sollten Sie achten
Seit Anfang 2019 stehen viele Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen sind, vor der Frage, bei welchen Anbieter*innen sie ihre Verpackungen lizenzieren. Insgesamt gibt es derzeit neun, als solche anerkannte duale Systeme, bei denen Unternehmen sich gemäß ihrer Produktverantwortung zur fachgerechten Entsorgung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen beteiligen können.
Auch wenn letztendlich alle dasselbe Produkt „Verpackungslizenz“ anbieten, gibt es relevante Merkmale, in denen sich die Anbieter*innen voneinander unterscheiden. Worauf sollten Sie bei der Wahl des*der Anbieter*in sowie beim Abschluss Ihres Lizenzierungsvertrags achten? Informationen zu den unterschiedlichen Merkmalen sowie Tipps und Tricks für Ihr Lizenzjahr finden Sie hier.
Inhalt
- Merkmal 1: Der Vertrag
- Merkmal 2: Die Aufklärung
- Merkmal 3: Der Service
- Merkmal 4: Das Vertrauen
- Zusammenfassung: Diese Tipps & Tricks helfen im Lizenzjahr
Merkmal 1: Der Vertrag
Jede Verpackungslizenz basiert auf einem mit dem jeweiligen dualen System geschlossenen Vertrag zwischen dem dualen System als Lizenzanbieter*in und dem*der Erstinverkehrbringer*in der Verkaufsverpackungen als Lizenznehmer*in. Die Verträge der Lizenzanbieter*innen unterscheiden sich dabei sehr. Die deutlichsten Differenzen sind in den folgenden Kriterien zu finden, auf die Sie, bevor Sie einen Vertrag abschließen, besonders achten sollten:
- Vertragslaufzeit:
Bei einer Verpackungslizenzierung bezahlt das Unternehmen ein Lizenzentgelt, welches sich aus der Verpackungsmenge berechnet, die das Unternehmen pro Kalenderjahr in Verkehr bringt. Daraus resultiert, dass viele Anbieter*innen eine Verpackungslizenz-Vertragslaufzeit von einem Jahr haben (bis zum 31.12.).
Dennoch gibt es auch Ausnahmen: bei einigen Anbieter*innen ist die Vertragslaufzeit bis zu zwei Jahre lang und gestaltet sich dadurch unflexibler für die Lizenznehmer*innen. - Vertragsverlängerung:
Bei vielen Anbieter*innen werden die bestehenden Verträge automatisch um ein Jahr verlängert. Durch diese Vertragsverlängerung müssen sich die Lizenznehmer*innen nicht jedes Jahr erneut um eine Verpackungslizenz kümmern und handeln hinsichtlich der Lizenzierung Ihrer Verpackungen unbegrenzt rechtskonform, bis Sie kündigen. Vor Abschluss eines Vertrages sollte berücksichtigt werden, ob der*die entsprechende Anbieter*in diese automatische Vertragsverlängerung anbietet. - Kündigungsfrist:
Da sich viele Verträge automatisch verlängern, haben Unternehmer*innen je nach Anbieter*in unterschiedliche Kündigungsfristen, um den Vertrag zu kündigen. Wie bei jedem anderen Produkt sind die Kündigungsfristen auch im Verpackungslizenz-Bereich sehr unterschiedlich: die längste Kündigungsfrist beträgt 6 Monate vor Vertragsende – bei den meisten Anbieter*innen beträgt sie jedoch drei Monate. Wir empfehlen, dass sich Unternehmen mit einem bestehenden Lizenzvertrag bereits jetzt über die Kündigungsfrist in ihrem Vertrag informieren sollten, bevor es zu spät ist. Am besten notiert man sich dies als Erinnerung im Kalender um die Frist nicht zu verpassen. - Mengenänderung:
Bei Abschluss des Lizenzvertrages müssen Erstinverkehrbringer*innen die Verpackungen, die sie im Laufe des Jahres in Umlauf bringen, als geschätzte Jahreswerte bei dem dualen System angeben. Auf Basis dieser Angabe berechnet sich das zu zahlende Lizenzentgelt. Bei manchen Anbieter*innen ist es möglich, die vorab angegebenen Schätzwerte im Laufe des Jahres anzupassen, bei wieder anderen kann ein Unternehmen die Mengen gar nicht anpassen. Es ist empfehlenswert, sich vor Vertragsabschluss die Bedingungen zur Mengenanpassung anzuschauen. Zusätzlich erhält ein Unternehmen bei einer Mengenkorrektur nach unten nicht immer eine Rückzahlung – bevor ein*e Händler*in also für Mengen zahlt, die er*sie doch nicht in Umlauf bringt, sollte er*sie bei seinem*ihrem Anbieter nachschauen! - Transparenz:
Ein besonderes Merkmal des Vertragsabschlusses kennzeichnet die Transparenz. Sind bei dem*der Anbieter*in alle Vertragskonditionen direkt erkennbar? Sind die Bedingungen transparent ersichtlich? Werden die Lizenznehmer*innen umfassend informiert?
Ein*e gute*r Anbieter*in hat nichts zu verheimlichen! Daher gilt die Devise: je offener ein*e Lizenzanbieter*in alle Bedingungen deutlich darstellt, desto vertrauenswürdiger ist er*sie.
Kommentar zu Paketpreisen: Manche Verpackungslizenz-Anbieter*innen bieten feste Paketpreise für die Lizenzierung an. Wenn ein*e Händler*in solch ein Paket erwirbt, lizenziert er fix die Verpackungsmengen, die im jeweiligen Paket enthalten sind, für das aktuelle Kalenderjahr. Dies mag gerade für kleine Händler*innen und Hersteller*innen verlockend klingen, da im Vergleich zur mengenindividuellen Lizenzierung keine genauen Verpackungsmengen je Material angegeben werden müssen. Dennoch ist die Lizenzierung auf Basis der individuellen Verpackungsmengen im direkten Vergleich häufig günstiger.
Zusätzlich lassen sich die Verpackungsmengen der Pakete nur schwer anpassen – gerade in der aktuellen Pandemiesituation, in der sich die Verkaufszahlen von heute auf morgen drastisch ändern können, verzeichnet dies einen gewaltigen Nachteil. Wählen Sie eine mengenindividuelle Lizenzweise wird das Lizenzentgelt konkret nach den Verpackungsmengen und Materialarten der Händler*innen berechnet und lässt sich, je nach Anbieter*in, im Laufe des Jahres individuell an die aktuelle Geschäftslage anpassen. Daher empfehlen wir Ihnen eine*n Lizenzanbieter*in zu wählen, der*die Ihr Lizenzentgelt auf Basis Ihrer individuellen Verpackungsmengen berechnet.
Merkmal 2: Die Aufklärung
Ein wichtiger Aspekt im Kontext des Verpackungsgesetzes ist die Aufklärung. Das Thema wirft viele Fragen auf, daher ist eine genaue und leicht verständliche Aufklärung seitens der dualen Systeme sehr wichtig. Die Anbieter*innen gehen dieses Merkmal unterschiedlich an: Manche verweisen komplett an die Zentrale Stelle Verpackungsregister, andere erklären alles nur oberflächlich, wieder andere geben sehr detaillierte Informationen.
Welche*r Anbieter*in in Sachen Aufklärung am besten ist, sollte jedes Unternehmen nach seinen Bedürfnissen selber entscheiden. Als Hilfestellung hier ein paar Dinge, auf die Sie achten können:
- Gibt es auf der Webseite generell gut verständliche Informationen zum Thema Verpackungsgesetz und dessen Sinn und Zweck?
- Geht die Webseite näher auf die Zentrale Stelle Verpackungsregister, LUCID oder die alte Verpackungsverordnung ein?
- Befinden sich Informationen auf der Webseite, wer konkret vom VerpackG betroffen ist? Und darüber, welche Verpackungen lizenziert werden müssen?
- Gibt es eine FAQ-Sektion, die Ihre Fragen verständlich beantwortet?
- Veröffentlicht die Webseite regelmäßig Neuigkeiten, wie bspw. über Aktionen der Zentralen Stelle Verpackungsregister oder über die erste Novelle des Verpackungsgesetzes?
- Informiert die Webseite mithilfe eines Blogs über Verpackungsgesetz-relevante Themen?
- Lassen sich die Informationen schnell finden?
Merkmal 3: Der Service
Als Onlineshop benötigen Unternehmen bei der Verpackungslizenz ab und an persönliche Hilfe von den Lizenzanbieter*innen. Ob Fragen zum VerpackG, zu den unterschiedlichen Verpackungsarten, der Lizenzberechnung oder speziell zum abgeschlossenen Vertrag: Ein*e Anbieter*in sollte es den betroffenen Inverkehrbringer*innen möglich machen, persönlich Fragen stellen zu können. Bei der Wahl Ihres*Ihrer Verpackungslizenz-Anbieter*in sollten Sie daher schauen, wie die einzelnen Anbieter*innen erreichbar sind. Die meisten Anbieter*innen ermöglichen den direkten Kontakt über Telefon – entweder als Kontaktformular mit Rückruf-Funktion und/oder mit Telefonnummer auf der Webseite. Neben der einfachen E-Mail sind ein paar Anbieter*innen auch über Social Media, wie bspw. Facebook oder LinkedIn, zu erreichen.
Da der Vertragsabschluss bei den Anbieter*innen meist über einen Onlineshop erledigt wird, sollten sich alle wichtigen Unterlagen im Kundenportal wiederfinden lassen. Neben Rechnungen und Mengenmeldungen sollten Unternehmen hier zudem die Möglichkeit zur Vertragsänderung oder -kündigung haben. Jetzt bei dem*der eigenen Anbieter*in überprüfen – können alle gewünschten Funktionen über das persönliche Kundenportal selbst verwaltet werden? Durch die schnelle Handhabung im Kundenportal können Unternehmer*innen die eventuell langwierige Zeit in der Telefonschlange des Kundendienstes sparen.
Auf mehreren Verpackungslizenz-Webseiten sind Lizenzrechner aufzufinden. Solche Kalkulatoren berechnen je nach Verpackungsmenge und Materialart das zu zahlende Lizenzentgelt. Betroffene Unternehmer*innen können auf diese Weise transparent sehen, was sie bei Vertragsschluss an den*die Lizenzanbieter*in zu zahlen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass der*die Inverkehrbringer*in die Kilogramm-Angaben seiner*ihrer Verpackungen pro Material bereits kennt.
Neben diesen Lizenzrechnern bieten wenige duale Systeme auch eine Berechnungshilfe an. Wie der Name schon verrät, soll dieses Tool bei der Berechnung der Verpackungsmengen helfen. In der Berechnungshilfe von Lizenzero kann ein Unternehmen bspw. die Anzahl seiner Verpackungen (je nach Größe – S, M, L) angeben, die es pro Jahr in Umlauf bringt. Die Berechnungshilfe rechnet anschließend automatisch das Kilogramm pro Material aus. Dieses Tool eignet sich daher insbesondere für Unternehmen, die die Kilogramm-Angaben Ihrer Verpackungen nicht bereits kennen und bei deren Berechnung Zeit sparen wollen.
Ein weiteres Tool zur Unterstützung betroffener Unternehmen ist der Mengen-Download für LUCID. Da im Rahmen der Datenmeldepflicht oft Fehler bei der Übertragung der Mengen vom dualen System auf LUCID auftreten, erledigt das Tool dies ganz einfach für die Unternehmen: Mithilfe eines Mengen-Downloads im XML-Format können Unternehmen die lizenzierten Mengen beim dualen System herunter-und direkt bei LUCID wieder hochladen. Die Mengen stimmen so immer überein.
Merkmal 4: Das Vertrauen
Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, beteiligen sich durch den Kauf der Verpackungslizenz bei einem dualen System. Oftmals wird bei dem Namen des*der Lizenzanbieter*in nicht direkt deutlich, welches duale System dahintersteckt. Da das Verpackungsgesetz noch recht neu und erst seit 2019 in Kraft ist, sollte jedes Unternehmen bei seinem*seiner Anbieter*in überprüfen, welches duale System dahinter steckt. Vor allem mit dem Hintergrund, dass seit 2019 bereits ein paar Verpackungslizenz-Anbieter*innen aus den Markt getreten sind.
Wie lange gibt es das duale System bereits? Welche Dienstleistungen werden neben der Verpackungslizenz angeboten? Gibt es Erfahrungswerte oder Kundenreferenzen?
Schlussendlich finanzieren die Unternehmen durch die Verpackungslizenz die Arbeit des dualen Systems. Daher ist es empfehlenswert, in ein bereits erfahrenes und langlebiges duales System zu investieren.
Neben der Verpackungslizenz gibt es bei einigen Anbieter*innen die Möglichkeit, verschiedene Zertifikate herunterzuladen und bspw. für eigene Werbezwecke zu nutzen. Durch diese Zertifikate können Händler*innen ihren Kund*innen aufzeigen, dass sie umweltbewusst wirtschaften, in dem sie für das Recycling der Verpackung Sorge tragen. Gerade heutzutage fordert die Gesellschaft ein stärkeres Nachhaltigkeitsbewusstsein bei den Unternehmen – durch ein Zertifikat kann sich jedes Unternehmen hervorheben!
Zusammenfassung: Diese Tipps & Tricks helfen im Lizenzjahr!
Damit Sie alle wichtigen Aspekte rund um den Vertrag nicht vergessen, haben wir Ihnen hier eine Liste mit den wichtigsten ToDo‘s zusammengestellt:
- Stellen Sie sich eine Erinnerung in Ihren Kalender ein: Bis wann müssen Sie Ihren Vertrag kündigen?
- Wenn Sie gekündigt haben: Suchen Sie direkt eine*n neue*n Anbieter*in oder stellen Sie sich im Kalender eine Erinnerung ein!
- Überprüfen Sie: Können Sie Ihre Verpackungsmengen im Laufe des Kalenderjahres anpassen? Bis wann erhalten Sie Gutschriften bei Mengenreduzierungen? Speichern Sie das Datum im Kalender ein, um bis dahin noch Anpassungen vorzunehmen.
- Ihr*e Anbieter*in hält Sie in Sachen VerpackG nicht auf den Laufenden? Suchen Sie sich eine Seite/einen Blog, der alle Neuigkeiten zum VerpackG sofort veröffentlicht und schauen Sie regelmäßig dort hinein.