Verpackungslizenz für Kleinunternehmer: Kleidung gesetzeskonform zum Kunden schicken

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Alle erdenklichen Waren werden im Internet von zahlreichen kleinen, großen und international aufgestellten Onlineshops vertrieben. Kundinnen und Kunden können alle erdenklichen Produkte erwerben und sie sich bequem nach Hause schicken lassen. Zu den nachgefragtesten Waren zählen Bekleidungsstücke und darin oftmals auch nachhaltige Kleidung.

Kleine Shops und Solo-Selbstständige müssen einiges beachten, um den Versand der Waren ebenfalls ressourcenschonend zu gestalten – insbesondere bei der Verpackungslizenzierung für Kleinunternehmer*innen besteht Handlungsbedarf. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Inhalt

 

Käuferinnen und Käufer erwerben längst nicht nur im stationären Handel, sondern auch zunehmend in Onlineshops ihre Produkte für den Bedarf des täglichen Lebens, darunter Kleidung – ob konventionell oder nachhaltig produziert.

Auf dem Markt für nachhaltige Kleidung und Fair Fashion sind zahlreiche Kleinunternehmen und Einzelunternehmer*innen tätig, die ihre Waren oftmals erfolgreich im Internet vertreiben und auf dem Versandweg zu Kund*innen schicken oder die Produkte in einem stationären Ladengeschäft verkaufen.

Während die vertriebenen Waren häufig nachhaltig sind, oftmals fair produziert werden, aus Bio-Baumwolle bestehen oder sogar Second-Hand-Produkte sind, ist der Versand bei vielen Unternehmen noch verbesserungswürdig. Zudem gilt für diese Anbieter*innen seit Januar 2019 auch das Verpackungsgesetz (VerpackG) und seit dem 03. Juli 2021 die erste Novelle des VerpackG. Im Rahmen des Gesetzes müssen etablierte Vertreiber*innen und solche, die neu in den Markt eintreten, einiges beachten.

Kleinunternehmer*innen und VerpackG: Was ist eine Verpackungslizenz?

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer*innen mit wenigen Mitarbeiter*innen müssen – genau wie alle anderen Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen – bei dem Versand von Waren einiges beachten – darunter auch die Verpackungslizenz. Denn: Bereits ab dem ersten versendeten Produkt müssen die verwendeten Verpackungsmaterialien unter Umständen lizenziert werden.

Aber wann braucht man eine Verpackungslizenz? Laut dem Verpackungsgesetz aus dem Jahr 2019 müssen alle Verkaufsverpackungen, die erstmalig in Umlauf gebracht werden und von Hersteller*innen – gemeint sind damit Versender*innen oder Vertreiber*innen – an private Endkund*innen verschickt oder übergeben werden, lizenziert werden.
Verkaufsverpackungen gelten dabei als systembeteiligungspflichtige Verpackungen, d.h. sie müssen kostenpflichtig bei einem dualen System lizenziert werden. Zu der Kategorie Verkaufsverpackungen zählen sowohl Versandverpackungen als auch Produkt- und Serviceverpackungen.

Die folgenden wichtigen Pflichten müssen in Bezug auf das VerpackG von den Inverkehrbringer*innen der Verpackungen erfüllt werden: 

  1. Registrierungspflicht: Allem voran müssen sich betroffene Unternehmer*innen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID registrieren.
  2. Systembeteiligungspflicht (Lizenzierungspflicht): Anschließend müssen sich die Anbieter*innen mit der Registrierungsnummer, die sie nach Registrierung bei der ZSVR erhalten haben, bei einem dualen System anmelden. Das geht beispielsweise schnell und einfach über Lizenzero beim dualen System Interseroh+. Während der Anmeldung müssen die zu verbrauchenden Verpackungsmaterialien für ein Kalenderjahr geschätzt und lizenziert werden.
  3. Datenmeldepflicht: Nach dem Erwerb der Verpackungslizenz müssen die lizenzierten Verpackungsmengen gemeinsam mit dem Namen des dualen Systems in LUCID gemeldet werden. Die angegebenen Daten müssen dabei zwischen LUCID und dem dualen System stets identisch sein.

Nach der Lizenzierung müssen Unternehmen erst am Ende des Jahres wieder aktiv werden. Sie müssen dann eine Mengenprognose für das Folgejahr an das duale System und LUCID abgeben. Auf der Grundlage dieser Datenmeldung wird der Lizenzvertrag verlängert und die Lizenzgebühren werden berechnet. Zu Beginn des Folgejahres müssen die Unternehmen außerdem die Jahresabschluss-Mengenmeldung an ihr duales System und an die Zentralstelle Verpackungsregister übermitteln, in der sie die exakten in Umlauf gebrachten Mengen des vergangenen Jahres angeben. Nur, falls mehrere Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr verwendet werden, muss zudem eine Vollständigkeitserklärung abgegeben werden.

Die Lizenzentgelte fließen direkt in die Entsorgungs- und Verwertungsprozessen der Verpackungen. Das bedeutet, dass die dualen Systeme, die Sammlung und Sortierung der Verpackungsmaterialien und die anschließende Aufbereitung der Wertstoffe organisieren. Die aufbereiteten Recyclingrohstoffe können anschließend für die Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Die Verpackungslizenzierung ermöglicht somit eine gemeinsame Übernahme von Verantwortung hinsichtlich der Verwertung der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Auf diese Weise kann die Kreislaufwirtschaft gefördert, Ressourcen geschont und eine nachhaltige Zukunft angestrebt werden.

In jedem Fall sollten Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer*innen sehr genau prüfen, welche Verpflichtungen sie einhalten müssen. Als Erstinverkehrbringer*innen sind sie bereits ab dem ersten versandten Karton betroffen. Unternehmen sollten in jedem Fall schnellstmöglich handeln – bei Verstößen gegen das VerpackG können Abmahnungen und empfindliche Strafen drohen.

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Was kostet eine Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen?

Für Kleinunternehmer*innen genauso wie für alle anderen Hersteller*innen und Händler*innen, hängen die Kosten der Verpackungslizenz von den in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen und den Materialarten ab. Bei Verpackungsmaterial, das lizenziert werden muss, handelt es sich unter anderem Papier, Pappe und Karton, Kunststoff, Glas, Metalle, Verbundstoffe und Holz. Entscheidend ist dabei stets die Frage, ob die Verpackung schlussendlich bei einem*r Endverbraucher*in als Abfall anfällt. Bei der Berechnung der individuellen Lizenzentgelte werden die Gesamtgewichtsangaben pro Verpackungsmaterial berücksichtigt.

Anbieter*innen können den praktischen Verpackungsrechner von Lizenzero nutzen, um die zu verwendenden Mengen abzuschätzen und dann mit dem Lizenzero-Kalkulator ihr Lizenzentgelt berechnen.

Überblick: Gesetzeskonformes Versenden von Ware

  • Kleinunternehmer*innen (z.B. Verkäufer*innen nachhaltiger Mode), die zum Verkauf oder dem Versand ihrer Waren erstmalige Verpackungsmaterialien in Umlauf bringen, müssen im Rahmen des VerpackG bestimmte Vorgaben beachten.
  • Das Verpackungsgesetz soll Unternehmen motivieren, weniger und umweltfreundlichere Verpackungen einzusetzen – das dürfte ganz im Sinne von Kleinunternehmer*innen sein, die nachhaltige Kleidung versenden; zugleich soll die Pflicht zur Lizenzierung bei einem dualen System dafür sorgen, dass alle Verpackungen nach ihrer Entsorgung fachgerecht sortiert und recycelt werden können, um sie möglichst lange im Kreislauf halten und die Neuproduktion von Verpackungsmaterialien vermeiden zu können.
  • Vertreiber*innen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.
  • Anschließend müssen sie sich bei einem dualen System anmelden und ihre Verpackungsmaterialien vor der Verwendung lizenzieren.
  • Hersteller*innen müssen ihre Verpackungsmengen nach dem Erwerb der Verpackungslizenz in LUCID melden.
  • Nach dem Kauf der Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen müssen die Kleinunternehmer*innen am Ende des Jahres eine Mengenprognose für das kommende Jahr abgeben.
  • Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen müssen zu Beginn des Folgejahres die wirklich verbrauchten Verpackungsmengen an das duale System und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) melden.
  • In der Regel müssen Kleinunternehmer*innen keine Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben – dies ist erst ab einer Menge von mehreren Tonnen an verbrauchten Materialien notwendig (dennoch kann die Behörde unabhängig von der Menge zur VE auffordern).
  • Die Kosten der Verpackungslizenz hängen von den Verpackungsmengen und Materialarten ab, die von Kleinunternehmer*innen in Verkehr gebracht werden.
  • Kleinunternehmer*innen können ihre Verpackungen im Onlineshop von Lizenzero einfach und schnell zu günstigen Preisen lizenzieren.
  • Hinweis: Auch in allen anderen Ländern der EU gelten gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie Vorgaben für das Inverkehrbringen von Verpackungen – unterstützen kann Sie hier der Lizenzero-Schwesterhop und Informationsplattform für europaweite Verpackungslizenzierung LIZENZERO.EU!

 

Fazit – Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen: Produkte ressourcenschonend versenden?

Immer mehr Onlineshops bieten fair gehandelte Produkte an. So nachhaltig die Produkte sind, so schwierig ist es, die Erzeugnisse auch ressourcenschonend zu den Kunde*innen zu bringen. Entscheidend ist für aufstrebende Unternehmen (z.B. Modeunternehmen) die Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen, da insbesondere beim Versand aus dem Onlineshop das verwendete und erstmalig in Umlauf gebrachte Verpackungsmaterial lizenziert werden muss.

Insbesondere den Anbieter*innen von fairen, nachhaltigen und biologischen Produkten sollte auch der Versand ihrer Waren am Herzen liegen. Mit der Auswahl umweltfreundlicher Verpackungsmaterialien und der gesetzeskonformen Lizenzierung der Materialien können die Anbieter*innen einen wertvollen Beitrag leisten, das Recycling zu fördern und die Umwelt nachhaltig zu schützen. Das dürfte nicht nur das Ökosystem freuen, sondern auch die eigenen umweltbewussten Kund*innen.

 

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