How-To-Guide: So berechnen Sie Ihre Verpackungsmengen schnell und effizient
Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) geht die Pflicht zur Lizenzierung (synonym: Systembeteiligung) von Verkaufsverpackungen einher. Alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen, die an private Endverbraucher*innen übergeben oder versendet werden und dort letztendlich als Abfall anfallen, müssen über die verwendeten Verpackungsmaterialien einen Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System schließen und ein der individuellen Verpackungsmenge entsprechendes Lizenzentgelt entrichten. Doch wie lässt sich die Verpackungsmenge genau berechnen? Was passiert mit dem Lizenzentgelt? Und was müssen Onlinehändler*innen, stationäre Einzelhändler*innen und Co. noch beachten? Wir geben Ihnen einige wichtige Tipps zur korrekten Berechnung der Verpackungsmengen.
Inhalt
- Anleitung: So können Sie einfach und effizient die Verpackungsmenge berechnen
- Verpackungsgewicht für das nächste Lizenzjahr realistisch schätzen
- Wofür zahlen Sie das Lizenzentgelt?
- Kurz & Knapp: Das sind die VerpackG-Pflichten
- Fazit: Verpackungslizenzierung und Recycling im Sinne der Umwelt
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bringt als Nachfolger der Verpackungsverordnung (VerpackV) seit Beginn 2019 Handlungsbedarf für Hersteller*innen und Vertreiber*innen von Verkaufsverpackungen mit sich – egal, ob sie ihren Sitz in Deutschland haben oder im Ausland lokalisiert sind und Waren nach Deutschland versenden. Betroffen sind alle Unternehmen, die – beispielsweise als Onlinehändler*innen – Verpackungen, die für private Endverbraucher*innen bestimmt sind, erstmalig in Umlauf bringen. Neben klassischen Produktverpackungen müssen auch Versandverpackungen (inkl. Füllmaterialien) sowie Serviceverpackungen lizenziert werden – sie alle gehören zu den lizenzierungspflichtigen Verkaufsverpackungen.
Anleitung: So können Sie einfach und effizient die Verpackungsmenge berechnen
Auch wenn zu Vertragsbeginn der Verbrauch von Verpackungen für das jeweilige Geschäftsjahr erst einmal nur geschätzt werden muss, bietet es sich an, von Anfang an möglichst präzise Angaben zu machen: Das zu zahlende Lizenzentgelt wird aus den angegebenen Verpackungsmengen je Materialart berechnet – je mehr Mengen ein Unternehmen also angibt, desto höher kann das Lizenzentgelt und somit die wirtschaftliche Belastung für das Jahr ausfallen.
Die Mengenangabe erfolgt stets in Kilogramm. Aber wie können Erstinverkehrbringer*innen von Verpackungen deren Gewicht berechnen? Da für die Mengenmeldung das Gesamtgewicht der verwendeten Verpackungen jeweils nach Materialart aufgeschlüsselt angegeben wird, erklären wir Ihnen, wie Sie die Verpackungsmenge einfach & schnell berechnen können.
A) Wenn das Gewicht der Verpackungen schon bekannt ist
Im Idealfall kennen Sie bereits das Gewicht der von Ihnen verwendeten Verpackungen. Beispielsweise können Sie im Kundenkonto Ihres*Ihrer Verpackungslieferant*innen die Produktinformationen einsehen und das Gewicht eines einzelnen Produkts auf die Menge der Verpackungen hochrechnen. Die verwendete Stückzahl des jeweiligen Materials und der Verpackungsart wird mit dem Gewicht einer Verpackung multipliziert. In diesem Fall haben Sie es mit der Verpackungslizenzierung ganz einfach:
Gewicht einer einzelnen Verpackung x Anzahl der verwendeten Verpackungen
Um diese Kalkulation nicht händisch erledigen zu müssen, unterstützt Lizenzero Sie mit einer praktischen Berechnungshilfe. Hier geben Sie die Stückzahl Ihrer verwendeten Verpackungen einfach ein und das Tool berechnet Ihnen automatisch die für die Einzelfraktionen aufgeschlüsselten Verpackungsgewichte. Probieren Sie es jetzt aus:
Jetzt Verpackungsmenge berechnen
Tipp: In der Berechnungshilfe können Sie zusätzlich sehen, wie viel Kilogramm Primärrohstoffe Sie durch die Lizenzierung Ihrer Verpackungen und das damit verbundene Recycling einsparen.
B) Wenn das Gewicht der Verpackungen nicht bekannt ist
Falls Sie keine Informationen zum Gewicht der verwendeten Verpackungen haben, können Sie die Verpackungsmenge berechnen, indem Sie eine Verpackung wiegen und mit der Stückzahl der jeweiligen Verpackungen multiplizieren. Dann erhalten Sie das Gesamtgewicht des verbrauchten Verpackungsmaterials.
Zur Verdeutlichung haben wir Ihnen in der folgenden Grafik ein Beispiel aus dem Onlinehandel bereitgestellt: Der*Die betroffene Onlinehändler*in versendet jeden Monat 25 Kartons der Größe M (Maße: 37,5 cm x 30,0 cm x 13,5cm). Um die Ware für den Versand zu sichern und die Kartons zu schließen, benutzt der*die Onlinehändler*in Paketband und Papierpolster. Insgesamt bringt er damit 90 Kilogramm Papier/ Pappe/Karton und 1,2 Kilogramm Kunststoff jährlich in den Verkehr.
Aber nicht nur Onlinehändler*innen sind vom VerpackG betroffen. Auch Produzent*innen, die zum Schutz der Ware diese in Produktverpackungen an ihre Kund*innen, die privaten Endverbraucher*innen, übergeben, müssen diese Verkaufsverpackungen lizenzieren.
Daher haben wir für Sie ein zweites Beispiel vorbereitet: Ein*e Winzer*in produziert und verkauft monatlich 50 Flaschen Wein. Um den Wein zu schützen, füllt er*sie die Flüssigkeit in eine handelsübliche Glasflasche. Im Jahr ergibt sich aus 50 Flaschen pro Monat dann eine Glas-Verpackungsmenge von 300 Kilogramm. Zusätzlich beklebt er*sie jede Glasflasche mit einem Papier-Etikett, so dass durch ihn pro Jahr 1,2 Kilogramm Papier/ Pappe/ Karton in Verkehr gelangen. Für den Kapselverschluss und die Korken übergibt er noch einmal 0,6 bzw. 4,8 Kilogramm Kunststoffe an seine*ihre Kund*innen. Insgesamt bringt der*die Winzer*in somit 300 Kilogramm Glas, 1,2 Kilogramm PPK und 5,4 Kilogramm Kunststoffe pro Jahr in Verkehr und muss diese Verpackungsmenge lizenzieren.
Um die Zu-Fuß-Berechnung Ihrer Mengen zu umgehen, ist alternativ auch hier unsere Berechnungshilfe nützlich, bei der zahlreiche verschiedene Verpackungsgrößen samt Gewicht und unterschiedlichen Materialarten vordefiniert sind und Sie nur noch die Stückzahl der jeweiligen Verpackung angeben müssen, um die Kilogramm-Angabe zu erhalten.
Verpackungsgewicht für das nächste Lizenzjahr realistisch schätzen
Im Rahmen der Verpackungslizenzierung und der Datenmeldung bei LUCID müssen Sie für Ihre Erstmeldung Ihre über das kommende Jahr voraussichtlich zu verbrauchenden Verpackungsmengen erst einmal nur schätzen. Das ist für viele Unternehmen aufgrund schwankender Auftragslagen nicht so einfach. Um eine Schätzung vorzunehmen, sollten Sie deshalb auf die Erfahrungswerte der letzten Jahre zurückgreifen und Ihren Verbrauch dementsprechend hochrechnen. Um hohe Nachzahlungen zu Beginn des Folgejahres im Rahmen der Jahresabschluss-Mengenmeldung zu vermeiden, sollten Sie versuchen, Ihre Schätzung auf dieser Basis möglichst präzise zu gestalten.
Zusätzlich bietet Lizenzero Ihnen die Möglichkeit der „unterjährigen Mengenänderung“, mithilfe derer unsere Kund*innen in ihrem Kundenkonto mehrfach eine Anpassung der im Jahresverlauf eintretenden Veränderungen der Verbrauchsmengen vornehmen können. So können die natürlichen Schwankungen abgebildet werden, die in einem Geschäftsjahr üblicherweise auftreten können und hohe Nachzahlungen zu Anfang des Folgejahres lassen sich verhindern.
Bei der unterjährigen Mengenmeldung gibt es zwei wichtige Faktoren zu beachten:
- Da die ZSVR, das Kontrollorgan des VerpackG, die lizenzierten Mengen bei dem dualen System mit den gemeldeten Mengen bei LUCID abgleicht, muss eine Mengenveränderung immer doppelt erfolgen – 1 x im LUCID Konto und 1 x beim dualen System. Stimmen die Mengen an den beiden Stellen nicht überein, können Sanktionen seitens der ZSVR drohen. Um Ihnen diese Doppeltmeldung zu erleichtern, haben wir ein nutzerfreundliches Tool entwickelt: den Mengen Download für LUCID!
- Im September eines jeden Jahres müssen die dualen Systeme die Verpackungsmengen bei dem dualen System melden. Auf Basis dieser Angabe erfolgt die Berechnung der Entsorgungsanteile. Daher erstellen viele duale Systeme bei Mengenreduzierungen nach dem 31.08. keine Gutschriften mehr aus. Mengenreduzierungen sollten Sie daher im besten Fall bis zum 31.08. erledigt haben.
Wofür zahlen Sie das Lizenzentgelt?
Für die Verpackungslizenz müssen Unternehmen je nach Verpackungsmenge und -materialien ein Lizenzentgelt, also Verpackungslizenz Kosten, an die dualen Systeme zahlen. Auf diese Weise beteiligen sich die Erstinverkehrbringer*innen an den Kosten für die fachgerechte Sammlung, Sortierung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen.
Das gezahlte Lizenzentgelt finanziert somit den Entsorgungsprozess der Verpackungen und die Inverkehrbringer*innen der Verpackungen kommen ihrer Produktverantwortung nach. Was genau im Entsorgungsprozess passiert, können Sie in unserem Blogbeitrag „Was passiert mit Ihren Lizenzentgelten?“ nachlesen.
Kurz & Knapp: Das sind die VerpackG-Pflichten
Die Unternehmen, die per Definition als „Erstinverkehrbringer*in“ unter das Verpackungsgesetz fallen, müssen insgesamt 3 Pflichten erfüllen, um konform mit dem VerpackG zu handeln:
- Registrierung: Unternehmen müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – der Kontrollinstanz des Verpackungsgesetzes – in der öffentlich einsehbaren Datenbank LUCID registrieren.
- Systembeteiligung: Weiterhin ist es verpflichtend, dass sich Erstinverkehrbringer*innen bei einem der neun deutschen dualen Systeme durch ein sogenanntes „Lizenzentgelt“ an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Verpackungsmengen beteiligen – etwa über Lizenzero beim dualen System Interseroh+*.
- Datenmeldung: Abschließend müssen Händler*innen die Verpackungsmengen und den Namen des dualen Systems in LUCID melden, da die lizenzierten Verpackungsmengen jederzeit mit den Mengen in LUCID übereinstimmen müssen.
*Hinweis: Bei den Verpackungsmengen, die hier initial angeben werden, handelt es sich zunächst um eine fundierte Schätzung. Hierfür können sich Unternehmen beispielsweise an den Verkaufszahlen des Vorjahres orientieren. Zu Beginn des Folgejahres wird die Schätzung im Rahmen der Jahresabschluss-Mengenmeldung durch den Realwert von den Unternehmen nochmal bestätigt oder korrigiert (einen Überblick Ihres Lizenzjahrs finden Sie in unserem Blog).
Fazit: Verpackungslizenzierung und Recycling im Sinne der Umwelt
Seit das Verpackungsgesetz am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und außerdem seit dem 03. Juli 2021 die erste Novelle des Verpackungsgesetzes wirksam ist, stehen für betroffene Unternehmer*innen einige neue To do’s auf der Agenda. Besonders die Aufgabe, die individuelle Verpackungsmenge als Grundlage des Lizenzierungsvertrags zu berechnen, führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Deshalb ist es für Erstinverkehrbringer*innen von Verpackungen wichtig, die Anzahl, Materialart und das Gewicht ihrer Verpackungen künftig gut zu dokumentieren, um einerseits ihre Mengenprognosen realistisch vornehmen und andererseits im Rahmen der Jahresabschluss-Mengenmeldung die Gesamtgewichte ihrer Verpackungsmaterialien präzise bestimmen zu können. Helfen können dabei zudem Tools wie unsere Berechnungshilfe, die die zugehörigen Kilogramm-Angaben bei Eingabe von Verpackungsstückzahlen im Handumdrehen kalkulieren und Ihnen eine gute Orientierung an die Hand geben.