How-To-Guide: Verpackungslizenzierung im E-Commerce – Was müssen Onlinehändler:innen tun?

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Inhalt:

 

Schnell, einfach, bequem – der Onlinehandel nimmt einen immer größeren Stellenwert in der Bevölkerung ein. Menschen nutzen die digitalen Möglichkeiten und bestellen jährlich immer mehr über den Onlineweg. Zusätzlicher Vorteil: Verbraucher:innen müssen nicht einmal das Haus verlassen, um an die Bestellung zu gelangen. Die Produkte werden bis an die Haustür geliefert – bei einigen Anbieter:innen geschieht dies mittlerweile sogar noch am Tag der Bestellung. Neben den vielen Vorzügen des Onlinehandels für Verbraucher:innen und Unternehmen ergibt sich jedoch auch ein großer Nachteil des Versand-Booms: Es entsteht ein riesiger Haufen Verpackungsabfall aus Millionen zusätzlicher Kartons, Versandtaschen und Füllmaterialien. Der Gesetzgeber reagiert auf den zunehmenden Verpackungsmüll mit einem neuen, strengeren Verpackungsgesetz (VerpackG), das die bisherige Verpackungsverordnung am 1. Januar 2019 abgelöst hat. Eine Nichteinhaltung kann seitdem durch das Melderegister LUCID von der Kontrollinstanz Zentrale Stelle Verpackungsregister schnell entdeckt werden: Damit können hohe Sanktionen wie Abmahnungen, Bußgelder bis zu 200.000 EUR oder sogar Verkaufsverbote drohen.

Wir haben in diesem Blogbeitrag deshalb zusammengefasst, welche Verpflichtungen das Verpackungsgesetz für euch als Onlinehändler:innen mitbringt. Außerdem führen wir euch mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Lizenzierungsprozess.

 

Welche Onlinehändler:innen sind vom Verpackungsgesetz betroffen?

Jedes Unternehmen, das Verkaufsverpackungen als sogenannte Erstinverkehrbringer:innen erstmalig nutzt und in Umlauf bringt, muss die verwendeten Verpackungen bei einem dualen System beteiligen. Durch die Zahlung der Verpackungslizenz Kosten, oder des sogenannten „Lizenzentgeltes“, leisten die Unternehmen einen Beitrag zur fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen.

Betroffen sind Onlinehändler:innen wie auch alle anderen Unternehmen, die Verkaufsverpackungen erstmals gewerblich in Umlauf bringen. Darunter fallen also auch Verkäufer:innen bei allen möglichen Marktplätzen wie eBay, Amazon oder Etsy. Da die Umsetzung des Verpackungsgesetzes ab der ersten Verpackung verpflichtend ist, müssen sich auch kleine Onlinehändler:innen an das Gesetz halten.

Checkliste: Bin ich betroffen?

  • Stellt ihr Produkte her, die ihr dann an deutsche Endkund:innen versendet?
  • Verkauft ihr Produkte, die ihr von anderen Händler:innen/Hersteller:innen bezieht weiter?
  • Importiert ihr Produkte aus dem Ausland und verkauft sie innerhalb Deutschlands weiter?
  • Seid ihr selbst nicht in Deutschland ansässig, verkauft aber eure Produkte an Endkund:innen in Deutschland?
  • Nutzt ihr Fulfilment-Dienstleister:innen?


Wenn ihr eine oder mehrere dieser Fragen mit "ja" beantworten könnt, seid ihr gemäß VerpackG verpflichtet eure Verpackungen zu lizenzieren.

 

Die Verpackungslizenzierung für Onlinehändler im Schnell-Check

  • Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten.
  • Onlinehändler:innen müssen Verkaufsverpackungen, die sie erstmalig befüllen und in Verkehr bringen, lizenzieren – und zwar vor dem Inverkehrbringen der ersten Verpackung.
  • Zu den Verkaufsverpackungen zählen Versand- und Produktverpackungen samt Füllmaterialien und Packhilfsmitteln.
  • Diese Systembeteiligung erfolgt bei einem dualen System wie Interzero (über dessen Onlineshop für Verpackungslizenzierung Lizenzero).
  • Unternehmen müssen sich zudem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister in der Datenbank LUCID registrieren.

 

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Verpackungslizenzierung für Onlinehändler:innen: Was ändert sich für E-Commerce-Unternehmen durch das Verpackungsgesetz?

Im Grunde genommen ändert sich durch das Verpackungsgesetz gar nicht so viel. Viele der Regelungen waren auch schon im Rahmen der der Verpackungsverordnung enthalten. Das Ziel des Verpackungsgesetzes besteht darin, die Quote der recycelten Verpackungen zu erhöhen, für fairen Wettbewerb und mehr Transparenz zu sorgen sowie Verstöße gegen das neue Gesetz strenger und leichter sanktionieren zu können. Somit soll letzten Endes durch mehr recycelte Verpackungsmaterialien ein wertvoller Beitrag für die Umwelt geleistet werden.

Als größte Neuerung des Gesetzes ist die Einrichtung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister anzusehen, die als Kontrollorgan für das Verpackungsgesetz dient. Unternehmen müssen sich im zugehörigen und öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID registrieren (= Registrierungspflicht). Dieses Register kann von Kund:innen und Wettbewerber:innen eingesehen werden und macht Verstöße gegen das Verpackungsgesetz leicht sichtbar.

Wer sich bei LUCID registriert hat, kann zum nächsten Schritt übergehen. Anschließend müssen Unternehmen ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren (= Systembeteiligungspflicht). Eine Verpackungslizenz für Onlinehändler:innen lässt sich beispielsweise sehr einfach online über Lizenzero für das duale System Interzero erwerben.

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Abschließend müssen Onlinehändler:innen die lizenzierten Verpackungen sowie den Namen des dualen Systems in ihrem LUCID Konto angeben (= Datenmeldepflicht). Dies ist fortlaufend zu erledigen, da die angegebenen Daten beim dualen System jederzeit mit den Daten in LUCID übereinstimmen müssen: Wenn also an einer von beiden Stellen eine Anpassung vorgenommen wird, muss diese gleichlautend auf die jeweils andere übertragen werden.

Hinweis: Seit dem 03. Juli 2021 ist die erste Novelle des Verpackungsgesetzes wirksam. Auch Onlinehändler:innen, die den Service von Fulfilment-Dienstleister:innen und elektronischen Marktplätzen nutzen, sind von den Änderungen betroffen. Alle wichtigen Informationen zu den neuen Vorgaben und Übergangsfristen finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema VerpackG-Novelle und die Änderungen im Onlinehandel.

 

Anleitung: So erfüllen Onlinehändler:innen das Verpackungsgesetz

Die genauen Pflichten des VerpackG haben wir euch hier übersichtlich zusammengestellt:

  1. Registrierungspflicht: Alle betroffenen Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister im Melderegister LUCID zu registrieren (eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findet ihr hier: Registrierung bei LUCID)
  2. Systembeteiligungspflicht: Um zur fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen beizutragen, müssen sich Erstinverkehrbringer:innen bei einem dualen System wie Interzero über den Onlineshop Lizenzero durch die Verpackungslizenzierung ihrer Verkaufsverpackungen beteiligen.

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  1. Datenmeldepflicht: Abschließend müssen die lizenzierten Verpackungsmengen sowie der Namen des dualen Systems im Melderegister LUCID angeben werden.

 

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Verpackungsgesetz leicht erklärt: 4 Praxisfälle im E-Commerce

1. Eigener Onlineshop

Als Shopbetreiber:innen versendet ihr die Ware direkt an private Endverbraucher:innen? Da ihr die Versandverpackung in diesem Fall selbst mit der bestellten Ware befüllt und in den Verkehr bringt, steht ihr in der Pflicht, die VerpackG-Vorgaben für die Versandverpackungsmengen umzusetzen.

Zusätzlich könnt ihr für die Lizenzierung der Produktverpackung verantwortlich sein, wenn ihr auch Hersteller:innen der Ware seid. Denn in diesem Fall befüllt ihr auch die Produktverpackung mit der Ware, so dass ihr als Erstinverkehrbringer:innen beider Verpackungsformen gilt und daher die Pflichten für beide einhalten müsst.

2. Fulfilment-Dienstleister:innen

Neue Regelungen der VerpackG-Novelle: Die am 03. Juli 2021 in Kraft getretene Verpackungsgesetz-Novelle änderte die Zuständigkeit im Fulfilment. Seit dem 01. Juli 2022 sind Fulfilment-Dienstleister:innen in keinem Fall mehr lizenzierungspflicht für Versandverpackungen. Die Lizenzierungspflicht liegt bei den beauftragenden Händler:innen. Zusätzlich müssen Fulfilment-Dienstleister:innen seit dem 01. Juli 2022 überprüfen, ob ihre Händler:innen die Systembeteiligungspflicht erfüllt haben.

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Generell gilt außerdem: Sobald ihr Hersteller:inen bzw. Erstbefüller:innen der Produktverpackung seid, müssen die Pflichten des VerpackG für die Produktverpackung durch euch übernommen werden.

3. Dropshipping

Da ihr als Verkäufer:innen der Ware im Falle des Dropshippings zu keinem Zeitpunkt physischen Kontakt zu einer der in Umlauf gebrachten Verpackung habt, da die Ware direkt durch den / die Produzent:in oder Großhändler:in verschickt wird, müsst ihr weder die Produkt- noch die Versandverpackung lizenzieren.

*Ausnahme: Wenn ihr als Händler:innen ganz allein außen auf der Versandverpackung erkennbar seid, müsst ihr die Pflichten einhalten. Sobald jedoch ein Versanddienstleister mit euch, allein oder keiner von euch erkennbar ist, gelten die oben genannten Ausführungen. 

4. Warenimport nach Deutschland

Ihr seid nicht in Deutschland ansässig, aber verkaufen Produkte an deutsche Privatkund:innen? Da das Verpackungsgesetz für alle Verkaufsverpackungen gilt, die im Geltungsbereich Deutschland in Verkehr gebracht werden, seid ihr in diesem Fall vom Gesetz betroffen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass immer das Unternehmen die Pflichten des VerpackG einhalten muss, welches bei Grenzüberschritt der Ware die Verantwortung für diese trägt. Unter die Pflicht fallen dann alle miteingeführten Verpackungen. Auch wenn dies meist der / die Importeur:in ist, empfehlen wir, dies vertraglich mit den Partner:innen festzuhalten, um alle Zweifel zu beseitigen.

 

Abmahnungen für Onlinehändler:innen: Welche Strafen drohen bei Missachtung der Lizenzierungspflicht?

Wie eingangs bereits erwähnt, ist eine der größten Neuerungen des Verpackungsgesetzes die Transparenz, die durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister mit seinem Melderegister LUCID geschaffen wird. Kund:innen, Mitbewerber:innen und Wettbewerbszentralen können ganz leicht sehen, welche Onlinehändler:innen sich registriert haben. So soll ein fairer Wettbewerb entstehen.

Falls Onlinehändler:innen sich nicht regelkonform verhalten, können sie abgemahnt werden. Zudem kommen durch das neue Verpackungsgesetz teils erhebliche Strafen in Form von Geldstrafen und Verkausfverboten auf die Versandhändler:innen zu. Ein Verstoß gegen das Gesetz zählt als Ordnungswidrigkeit und kann laut §34 VerpackG mit einem Bußgeld von bis zu 200.000 Euro pro Fall bestraft werden. Onlinehändler:innen und alle Gewerbetreibenden, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sollten deshalb unbedingt auf ihre Verpflichtungen achten.

 

Onlinehändler:innen können ihren Verpflichtungen ohne großen Aufwand nachkommen

Was auf den ersten Blick nach großem Aufwand aussieht, ist in der Praxis in wenigen Minuten erledigt. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister lässt sich in wenigen Schritten gesetzeskonform und kostenlos online vornehmen. Und auch die anschließende Lizenzierung der Verpackungsmengen bei einem dualen System ist bequem im Internet zu erledigen. Bei Lizenzero können Onlinehändler:innen so in wenigen Schritten ein Kundenkonto erstellen, ihre Verpackungsmengen samt zugehörigem Lizenzentgelt unverbindlich mit Berechnungshilfe und Kalkulator ermitteln und auf diese Weise bequem ihre Systembeteiligungspflicht umsetzen.

Unternehmen leisten auf diese Weise schnell und einfach einen Beitrag zum Recycling und für die Umwelt – und haben mehr Zeit, um sich auf ihr Geschäft und ihre Kund:innen zu konzentrieren.

 

VerpackG Novelle: ist jetzt alles anders?

Die Novelle, die am 03. Juli 2021 in Kraft getreten ist, hat einige Änderungen und Erweiterungen des VerpackG mit sich gebracht. Für euch als Onlinehändler:innen sind besonders die folgenden von Bedeutung:

Kontrollpflicht für elektronische Marktplätze (z. B. Amazon, eBay, Etsy)
Betreiber:innen von elektronischen Marktplätzen haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollpflicht hinsichtlich des VerpackG. Das heißt konkret: Marktplätze kontrollieren zukünftig, ob Händler:innen, die ihre Produkte an deutsche Endverbraucher:innen verkaufen, ihrer Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht nachkommen. Wenn sie die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen können, gilt ein Vertriebsverbot.

Kontrollpflicht und neue Zuständigkeiten für Fulfilment-Dienstleister
Auch, wenn ihr für euren Warenversand Fulfilment nutzt, gelten neue Pflichten, denn auch Fulfilment-Dienstleiter:innen haben seit dem 1. Juli 2022 eine Kontrollvorgabe. So müsst ihr als beauftragende Händler*innen auch in diesem Fall einen Nachweis über die Lizenzierung eurer Verpackungen und die Registrierung im Verpackungsregister LUCID erbringen, wenn ihr Waren an deutsche Endverbraucher:innen verkauft. Falls ihr diese Nachweise nicht habt, dürfen Fulfilment-Dienstleister:innen keine Leistungen wie Lagern, Verpacken oder Versenden für euch übernehmen. Zusätzlich seid nun ausnahmslos ihr als Händler:innen für die Lizenzierung der Versandverpackung zuständig, nicht mehr – wie zuvor in Einzelfällen möglich – die Fulfilment-Dienstleister:innen.
Sie benötigen noch mehr Informationen zur Novelle?

 

Was hat es mit dem Begriff EPR auf sich und was heißt das für den Onlinehandel?

EPR steht für Extended Producer Responsibility und meint damit zu Deutsch die erweiterte Herstellerverantwortung. Dahinter steht das Prinzip der Produktverantwortung, der Händler:innen und Hersteller:innen für ihre Produkte nachkommen müssen. Wichtig zu wissen: Nicht nur das Produkt selbst, sondern im Besonderen auch alle mit in Umlauf gebrachten Verpackungen und (Produkt)Bestandteile, die durch den Endverbraucher:innen entsorgt werden, fallen unter die EPR. Wie die Vorgaben für Verpackungen lauten, wurde in diesem Beitrag ausführlich erläutert. Neben dem Bereich Verpackungen muss diese erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland aber auch für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien erfüllt werden.

Ähnlich wie beim VerpackG gab es auch in den Gesetzestexten von Batterien (BattG) und Elektrogeräten (ElektroG) Anpassungen. Die Kontrollpflichten, die seit Juli 2022 auf Marktplätzen schon für Verpackungen gelten, werden seit Januar 2023 auch auf Batterien und Elektrogeräte ausgeweitet. Für diese Waren müssen Onlinehändler:innen ebenfalls entsprechende EPR-Nachweise vorlegen können. Für Batterien und Elektrogeräte gibt es jeweils eigene Registrierungs- und Beteiligungsverfahren. Nähere Informationen zu den Vorgaben für Batterien und WEEE finden Sie hier.

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