Mit der Einführung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben sich nicht nur viele bisherige Bestimmungen geändert, für einige Unternehmen besteht nun auch konkreter und dringender Handlungsbedarf. Wer erstmalig Verpackungen befüllt, in Umlauf bringt und an Endverbraucher*innen verschickt, muss einige Pflichten erfüllen. So müssen sich betroffene Firmen laut dem Verpackungsgesetz registrieren – und zwar einerseits bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister und zum anderen bei einem dualen System wie Interseroh via Lizenzero . Wer ist betroffen und was müssen Sie konkret beachten, um gesetzeskonform zu handeln? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Unternehmen, die für Endverbraucher*innen bestimmte Verkaufsverpackungen nutzen und erstmalig in Umlauf bringen, müssen ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien lizenzieren, bevor sie ihre Produkte an die Kund*innen ausgeben. Bereits vorab lizenzierte Verpackungen kaufen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Was müssen Erstinverkehrbringer*innen jetzt beachten und wie lizenzieren Sie Ihre Verpackungen gesetzeskonform? Wir zeigen Ihnen, wie es mit Lizenzero.de – dem Onlineshop des anerkannten Dualen Systems Interseroh – ganz einfach funktioniert.
In Deutschland gibt es neun duale Systeme, die für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungsabfällen zuständig sind. Ebenso wie es im Rahmen der Verpackungsverordnung Pflicht war, Verkaufsverpackungen, die von Unternehmen erstmalig verwendet und in Umlauf gebracht werden, bei einem dualen System zu lizenzieren, ist dies auch in dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz der Fall. Betroffene Unternehmen zahlen in diesem Kontext für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien ein „Lizenzentgelt“, mit dem sie sich an den Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Wo lassen sich Verpackungen lizenzieren und welche Verpackungslizenz-Anbieter gibt es? Wir geben einen Überblick.