Mit dem neuen Verpackungsgesetz kommen einige wichtige Verpflichtungen auf Unternehmen zu, die Verpackungen in Umlauf bringen. Dabei muss vor allem zwischen Firmen, die private Endverbraucher*innen beliefern und solchen, die im B2B-Bereich tätig sind, unterschieden werden. Was müssen die Marktteilnehmer*innen jetzt beachten und wie ist es um die Rücknahmepflicht für Verpackungen bestellt? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Unternehmen wie Amazon oder eBay ermöglichen es Onlinehändler*innen, zusätzlich zum eigenen Onlineshop oder auch ausschließlich Ihre Waren über große Onlinemarktplätze anzubieten und sich hierüber einen neuen Vertriebsweg zu erschließen. Viele der Händler*innen greifen dabei auf Modelle wie Fulfilment oder Dropshipping zurück, bei denen jeweils ein*e Versanddienstleister*in zwischengeschaltet ist und mitunter Lagerung sowie den Versand der Waren übernimmt. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz 2019 auf solche Dropshipping- und Fulfilment-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die Ihre Waren mithilfe von Marktplätzen wie Amazon oder eBay vertreiben? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Mit der Einführung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben sich nicht nur viele bisherige Bestimmungen geändert, für einige Unternehmen besteht nun auch konkreter und dringender Handlungsbedarf. Wer erstmalig Verpackungen befüllt, in Umlauf bringt und an Endverbraucher*innen verschickt, muss einige Pflichten erfüllen. So müssen sich betroffene Firmen laut dem Verpackungsgesetz registrieren – und zwar einerseits bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister und zum anderen bei einem dualen System wie Interseroh via Lizenzero . Wer ist betroffen und was müssen Sie konkret beachten, um gesetzeskonform zu handeln? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Unternehmen, die für Endverbraucher*innen bestimmte Verkaufsverpackungen nutzen und erstmalig in Umlauf bringen, müssen ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien lizenzieren, bevor sie ihre Produkte an die Kund*innen ausgeben. Bereits vorab lizenzierte Verpackungen kaufen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Was müssen Erstinverkehrbringer*innen jetzt beachten und wie lizenzieren Sie Ihre Verpackungen gesetzeskonform? Wir zeigen Ihnen, wie es mit Lizenzero.de – dem Onlineshop des anerkannten Dualen Systems Interseroh – ganz einfach funktioniert.
In Deutschland gibt es neun duale Systeme, die für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungsabfällen zuständig sind. Ebenso wie es im Rahmen der Verpackungsverordnung Pflicht war, Verkaufsverpackungen, die von Unternehmen erstmalig verwendet und in Umlauf gebracht werden, bei einem dualen System zu lizenzieren, ist dies auch in dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz der Fall. Betroffene Unternehmen zahlen in diesem Kontext für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien ein „Lizenzentgelt“, mit dem sie sich an den Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Wo lassen sich Verpackungen lizenzieren und welche Verpackungslizenz-Anbieter gibt es? Wir geben einen Überblick.
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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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