Seit dem 1. Januar 2019 muss jede Verkaufsverpackung, die von Hersteller*innen, Händler*innen oder sonstigen Unternehmen in den Umlauf gebracht wird, bei einem dualen System lizenziert und bei der Zentralen Stelle registriert sein. Jede*r Gewerbetreibende, der*die Verkaufsverpackungen erstmalig befüllt und in den Verkehr bringt, muss diese Verpackungen anmelden und einen Beitrag für die Sammlung, Sortierung und das Recycling seiner*ihrer Verpackungen zahlen, nachdem diese von Endverbraucher*innen entsorgt wurden. Wer dies nicht beachtet, riskiert hohe Geldbußen, Vertriebsverbote sowie Abmahnungen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Sanktionen im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes auf Sie zukommen können und was Sie tun sollten, um rechtskonform zu handeln.
In Deutschland gibt es neun duale Systeme, die für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungsabfällen zuständig sind. Ebenso wie es im Rahmen der Verpackungsverordnung Pflicht war, Verkaufsverpackungen, die von Unternehmen erstmalig verwendet und in Umlauf gebracht werden, bei einem dualen System zu lizenzieren, ist dies auch in dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz der Fall. Betroffene Unternehmen zahlen in diesem Kontext für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien ein „Lizenzentgelt“, mit dem sie sich an den Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Wo lassen sich Verpackungen lizenzieren und welche Verpackungslizenz-Anbieter gibt es? Wir geben einen Überblick.