Händler*innen auf dem Amazon-Marktplatz können wahlweise die verkauften Waren in Eigenregie an die Kund*innen versenden – oder auf FBA zurückgreifen. FBA steht für Fulfillment by Amazon (oder offiziell: Fulfilled by Amazon). Dies bedeutet, dass der*die Marktplatzhändler*in dem großen Einzelhändler Amazon seine*ihre Produkte zur Verfügung stellt. Im Verkaufsfall versendet der Versandhandelsriese die Artikel – in der Regel mit den bei Kund*innen beliebten Vorteilen des Amazon-Prime-Service. Natürlich entstehen durch die zusätzliche Dienstleistung einige Amazon FBA Kosten für Marktplatzteilnehmer*innen. Wie teuer ist der Versand durch Amazon? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Endlich ist es so weit – mit großer Freude präsentieren wir euch unser Lizenzero-Maskottchen Karl Karton! Als Experte für das Verpackungsgesetz gibt Karl Ihnen auf unserer Website künftig eine Orientierungsmöglichkeit, hilft dabei, das Verpackungsgesetz und die damit verbundenen Pflichten noch besser zu verstehen und wichtige Informationen oder Termine nicht zu verpassen. Je nach Einsatzort und -zweck tritt Karl unterschiedlich auf: So wissen Sie stets, was er Ihnen sagen möchte. In welchen Ausfertigungen er auftritt und bei welchen davon Sie besonders Acht geben sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
Am 12. März 2020 haben wir von Lizenzero gemeinsam mit unserem Partner Trusted Shops ein Online-Seminar zu den Themen Verpackungsgesetz (VerpackG) und nachhaltiges Verpacken durchgeführt. Im Seminar stellt der Unternehmer Gerald Krumpen den Experten von Lizenzero – Ida Schlößer für den Bereich Verpackungsgesetz und -lizenzierung und Katharina Müller für den Bereich Verpackungsoptimierung – seine Fragen.
Alle wichtigen Infos aus dem Online-Seminar finden Sie hier zusammengefasst.
Alle wichtigen Infos aus dem Online-Seminar finden Sie hier zusammengefasst.
Seit Anfang 2019 stehen viele Unternehmen, die als Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen vom Verpackungsgesetz (VerpackG) betroffen sind, vor der Frage, bei welchem*welcher Anbieter*in sie ihre Verpackungen lizenzieren. Insgesamt gibt es derzeit neun, als solche anerkannte duale Systeme, bei denen Unternehmen sich gemäß ihrer Produktverantwortung zur fachgerechten Entsorgung und Verwertung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen beteiligen können.
Auch wenn letztendlich alle dasselbe Produkt „Verpackungslizenz“ anbieten, gibt es relevante Merkmale, in denen sich die Anbieter*innen voneinander unterscheiden. Worauf sollten Sie bei der Wahl des*der Anbieter*in sowie beim Abschluss Ihres Lizenzierungsvertrags achten? Informationen zu den unterschiedlichen Merkmalen sowie Tipps und Tricks für Ihr Lizenzjahr finden Sie hier.
Auch wenn letztendlich alle dasselbe Produkt „Verpackungslizenz“ anbieten, gibt es relevante Merkmale, in denen sich die Anbieter*innen voneinander unterscheiden. Worauf sollten Sie bei der Wahl des*der Anbieter*in sowie beim Abschluss Ihres Lizenzierungsvertrags achten? Informationen zu den unterschiedlichen Merkmalen sowie Tipps und Tricks für Ihr Lizenzjahr finden Sie hier.
Im öffentlichen Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) werden alle Hersteller*innen aufgelistet, die gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und im Sinne ihrer Produktverantwortung der Pflicht nachgekommen sind, ihr Unternehmen im Melderegister LUCID einzutragen. Dort sind sie mit ihrer Registrierungsnummer, dem Registrierungsdatum, den Stammdaten zum Unternehmen und den Markennamen gelistet. Wie lässt sich das Verpackungsregister einsehen? Und wie kann ich mich als Betroffene*r registrieren? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Seit mehr als einem Jahr sind vom Verpackungsgesetz betroffene Unternehmen dazu aufgerufen, Verkaufsverpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Für diese Lizenzierung wird ein Lizenzentgelt an das duale System gezahlt. Was passiert mit dem Geld? Wieso wird das Entgelt an die dualen Systeme gezahlt? Eine Aufklärung erhalten Sie hier.
Seit einem guten Jahr ist das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) inzwischen gültig. Es verpflichtet Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sich an der fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen zu beteiligen und so im Sinne ihrer Produktverantwortung zu handeln. Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Wie ist das erste Wirkungsjahr des Verpackungsgesetzes verlaufen? Wir ziehen ein vorläufiges Resümee.
Seit Anfang 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Auch wenn in den letzten Monaten etwas Ruhe um das Thema eingekehrt ist, wird es jetzt zum Jahreswechsel noch einmal sehr wichtig: Die Jahresabschluss-Mengenmeldung steht an! Was verbirgt sich dahinter Jahresabschluss-Mengenmeldung und welche „To do’s“ sind diesbezüglich vor dem Jahreswechsel zu erledigen? Aufklärung zu diesen Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Nach Einführung des Verpackungsgesetzes zum Jahresanfang 2019 kamen viele für lizenzierungspflichtige Unternehmen unmittelbar relevante Fachbegriffe auf, die häufig keinen Anspruch auf Selbsterklärung erheben und deren Inhalt sich somit nicht immer auf einen Blick erschließen lässt.
Neue Pflichten für Händler, Hersteller und Importeure und höhere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle: Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das vielfältige Änderungen mit sich bringt. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen an Endkunden ausgeben. Auf sie kommen mit der neuen Regelung wichtige Pflichten zu. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes als PDF erhalten und geben Ihnen zudem einen Leitfaden, wie Sie beim Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzeskonform handeln.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es hat mit Inkrafttreten die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Alle Unternehmen, die erstmalig Verpackungen in den Umlauf bringen, sind von den Neuerungen des Gesetzes betroffen und müssen jetzt reagieren. Welche Bedeutung haben dabei die Wörter Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und Co.? Und welche Strafen und Abmahnungen drohen Händler*innen, die sich nicht an das neue Verpackungsgesetz 2019 halten? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen des Gesetzes.
Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, in einem zentralen Register anmelden, Mengenmeldungen abgeben und die verwendeten Materialien – wie auch schon im Rahmen der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) – bei einem Dualen System beteiligen (oder auch synonym „lizenzieren“). Nach den ersten Wirkmonaten ziehen wir eine vorläufige Bilanz des neuen VerpackG. Was hat sich verändert und wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.