Gerade zur Weihnachtszeit wird deutlich, wieso die Verpackungsabfälle in Deutschland jährlich ansteigen. Dieses Jahr wird der Trend zusätzlich durch die aktuellen COVID-Einschränkungen verstärkt: Die Konsument*innen bestellen vermehrt Produkte bis zu ihrer Haustür. Doch dies ist nicht nur in Deutschland ein Problem: Auch in anderen Ländern der EU macht sich der steigende Abfall bemerkbar – und das zu Lasten der Umwelt.
Online-Marktplätze sind für viele Händler*innen zum zweiten Standbein oder gar zum Hauptdistributionskanal geworden. Um das volle Potenzial der Shopping-Plattformen auszuschöpfen, sollten sich Verkäufer*innen an ein paar grundsätzliche Tipps halten. Welche das sind und wie Sie das Beste aus Ihren Marktplatz-Angeboten herausholen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Händler*innen ihr Geschäftsmodell digitalisiert und Absatzkanäle online erschlossen haben. Viele dieser Unternehmen haben sich folglich nach Fulfilment-Dienstleister*innen umgesehen, die sie bei diesem Vorhaben unterstützen können. Oft fehlen Onlinehändler*innen nämlich die räumlichen Kapazitäten, um die Bestellabwicklung eigenhändig durchführen zu können. Gleichzeitig haben auch etablierte E-Commerce-Unternehmen auf die Entwicklungen reagiert, mit dem Ziel flexiblere Lösungen für die Logistik zu finden, die auch in Krisenzeiten widerstandsfähig sind.
Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Ressourceneinsparung – diese und viele weitere Themen befüllen schon eine längere Zeit die Headlines der Medien. Konsument*innen fordern zwar, dass Unternehmen umweltbewusster handeln, treiben andererseits jedoch den Verpackungsabfall, beispielsweise durch bequeme Online-Bestellungen direkt nach Hause, weiter in die Höhe. Um mehr Transparenz in Sachen Verpackungsgesetz zu schaffen, beleuchtet Lizenzero die Logik hinter der Gesetzgebung.
Haben Sie in den letzten Wochen Post von Ihrem dualen System erhalten, in dem Ihnen Preiserhöhungen mitgeteilt wurden? Haben Sie den Wunsch, Ihre*n Verpackungslizenz Anbieter*in zu wechseln? Wir erklären Ihnen die Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen, geben Tipps zur Wahl des*der richtigen Anbieter*in und zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie ein Wechsel sauber funktioniert.
Neben neuen Pflichten, die durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt wurden, hat das Gesetz auch viele neue Begrifflichkeiten, die sich oftmals nicht auf den ersten Blick von selbst erklären, mit sich gebracht. Einer dieser Begriffe ist die sogenannte „Verkaufsverpackung“: Erstinverkehrbringer*innen sind durch die Systembeteiligung verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen kostenpflichtig zu lizenzieren und so den Entsorgungs- und Verwertungsprozess der hierdurch entstehenden Verpackungsabfälle zu mit zu finanzieren.
Angesichts des ab 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes stellt sich für viele Händler und Hersteller die Frage, ob es in anderen (EU-)Ländern vergleichbare Vorschriften gibt, die für all jene gelten, die ihre Ware ins EU-Ausland exportieren. Hintergrund dessen ist, dass viele Händler (inklusive Online Händler) und Hersteller grenzüberschreitend, v. a. durch den zunehmenden Onlinehandel, tätig sind. Basierend auf der europäischen Verpackungsrichtlinie existieren solche Regelungen tatsächlich – sie wurden ausgehend von der EU-Richtlinie in den einzelnen EU-Staaten jedoch in nationales Recht gefasst und unterscheiden sich somit von EU-Land zu EU-Land.
Im Rahmen des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes müssen Unternehmen, die erstmalig Verkaufsverpackungen mit Ware befüllen und in Umlauf bringen, ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien kostenpflichtig lizenzieren. Viele Unternehmen fragen sich deshalb: Kann ich die Verpackungslizenz von der Steuer absetzen? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Verpackungslizenz steuerlich geltend machen möchten.
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) kommt kein betroffenes Unternehmen umhin, sich mit Begriff und Definition der sogenannten Verkaufsverpackung auseinanderzusetzen. Schließlich ist sie es, um die es bei der im Gesetz vorgegebenen Systembeteiligungspflicht geht und wonach Erstinverkehrbringer*innen der besagten Verkaufsverpackungen verpflichtet sind, diese jährlich zu lizenzieren und so für deren Recycling Sorge zu tragen.
Alle erdenklichen Waren werden im Internet von zahlreichen kleinen, großen und international aufgestellten Onlineshops vertrieben. Kundinnen und Kunden können alle erdenklichen Produkte erwerben und sie sich bequem nach Hause schicken lassen. Zu den nachgefragtesten Waren zählen Bekleidungsstücke und darin oftmals auch nachhaltige Kleidung.
Kleine Shops und Solo-Selbstständige müssen einiges beachten, um den Versand der Waren ebenfalls ressourcenschonend zu gestalten – insbesondere bei der Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen besteht Handlungsbedarf. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) geht die Pflicht zur Lizenzierung (synonym: Systembeteiligung) von Verkaufsverpackungen einher. Alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen, die an private Endverbraucher*innen übergeben oder versendet werden und dort letztendlich als Abfall anfallen, müssen über die verwendeten Verpackungsmaterialien einen Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System schließen und ein der individuellen Verpackungsmenge entsprechendes Lizenzentgelt entrichten. Doch wie lässt sich die Verpackungsmenge genau berechnen? Was passiert mit dem Lizenzentgelt? Und was müssen Onlinehändler*innen, stationäre Einzelhändler*innen und Co. noch beachten? Wir geben Ihnen einige wichtige Tipps zur korrekten Berechnung der Verpackungsmengen.
Ausgangssperre, Kontaktverbot, Social Distancing, Homeoffice, Hamsterkäufe, Lieferengpässe – diese und viele weitere Begriffe sind in den heutigen Tagen überall zu lesen. Das Corona-Virus verändert unseren Alltag, wie auch die Wirtschaft, jeden Tag aufs Neue.
Der Großteil der Bevölkerung hält sich beinahe ausschließlich zu Hause auf – primär als Vorsichtsmaßnahme, um die Virusverbreitung zu verlangsamen. Viele Menschen nutzen daher vermehrt das Internet, um sich die Zeit zu vertreiben. Dies kann der Onlinehandel jetzt nutzen: Kleine Shopping- und Stöbertouren können trotz der sinkenden Nachfrage zum Anstieg des eigenen Onlinegeschäfts führen. Stationäre Händler hingegen haben es aktuell schwer.
Wir haben Ihnen 3 Tipps zusammengestellt, die Ihrem Geschäft in der aktuellen Corona-Krise helfen können.
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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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