Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, in einem zentralen Register anmelden, Mengenmeldungen abgeben und die verwendeten Materialien – wie auch schon im Rahmen der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) – bei einem Dualen System beteiligen (oder auch synonym „lizenzieren“). Nach den ersten Wirkmonaten ziehen wir eine vorläufige Bilanz des neuen VerpackG. Was hat sich verändert und wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Seit Anfang 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Mit ihm gehen eine Reihe von Veränderungen einher, die vor allem Transparenz schaffen und Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen stärker in die Pflicht nehmen sollen. Während sich – neben der Bekanntmachung einer großen Zahl an Pflichtversäumnissen durch die Zentrale Stelle – durch das VerpackG auch erste positive Entwicklungen beobachten lassen, erscheint die Regelung Kritikern aus dem Bereich Umweltschutz nicht weitreichend genug zu sein. Geht das neue Verpackungsgesetz also weit genug? Wir diskutieren im Folgenden das Für und Wider dieser Frage.
Am vergangenen Freitag, 05.07.2019, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes registrierte Unternehmer*innen in mehrstelliger Tausenderzahl per E-Mail kontaktiert und sie über zuvor festgestellte Versäumnisse informiert.
Der Onlineversandhändler Amazon zählt zu jenen Unternehmen, die weltweit die größten Volumina an Versandverpackungen in Umlauf bringen. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) konkret im Hinblick auf Amazon-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die den Marktplatz als Vertriebsweg nutzen oder auf Dropshipping oder Fullfillment by Amazon zurückgreifen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Der Verkauf von Waren im Internet boomt und wächst jedes Jahr beständig. Tausende von E-Commerce-Shops versenden ihre Produkte als Warensendung per Post an die Endkund*innen. Nicht nur Versanddienstleister*innen ächzen unter der Paketflut, auch die Umwelt leidet unter den immer größer werdenden Mengen an Verpackungsabfall. Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 werden deshalb auch Onlineshops stärker in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen aufzukommen. Welche Bedeutung hat das Verpackungsgesetz im Onlinehandel und worauf müssen Hersteller*innen und Vertreiber*innen zukünftig unbedingt achten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich stellt eine Verpackung die Umhüllung eines Produktes dar, um dieses vor äußeren Einflüssen und Beschädigung zu schützen sowie fachgerecht transportieren zu können. Für jedes erdenkliche Produkt gibt es das passende Behältnis. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verpackungsarten vor.
Heute Morgen wurde bekannt, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) insgesamt 2.000 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion des Verpackungsgesetzes zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden übergeben hat. Die betroffenen Unternehmen müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro rechnen. Zugleich kündigt die ZSVR die Ausweitung der Überprüfungen an, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Verkaufsverpackungen schützen Waren, vereinfachen den Transport und unterstützen Endverbraucher*innen bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln und vielen weiteren Produkten des Alltags. Die Behältnisse existieren in allen möglichen Formen, Farben und Materialien, um Waren optimal zu verpacken. Zudem stellen sie die Verpackungsobergruppe dar, auf die sich das Verpackungsgesetz konkret bezieht und welche dieses als „lizenzierungspflichtig“ bezeichnet. Aber welche Verpackungsarten zählen dazu? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verkaufsverpackungsarten und -materialien.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz kommen einige wichtige Verpflichtungen auf Unternehmen zu, die Verpackungen in Umlauf bringen. Dabei muss vor allem zwischen Firmen, die private Endverbraucher*innen beliefern und solchen, die im B2B-Bereich tätig sind, unterschieden werden. Was müssen die Marktteilnehmer*innen jetzt beachten und wie ist es um die Rücknahmepflicht für Verpackungen bestellt? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Unternehmen wie Amazon oder eBay ermöglichen es Onlinehändler*innen, zusätzlich zum eigenen Onlineshop oder auch ausschließlich Ihre Waren über große Onlinemarktplätze anzubieten und sich hierüber einen neuen Vertriebsweg zu erschließen. Viele der Händler*innen greifen dabei auf Modelle wie Fulfilment oder Dropshipping zurück, bei denen jeweils ein*e Versanddienstleister*in zwischengeschaltet ist und mitunter Lagerung sowie den Versand der Waren übernimmt. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz 2019 auf solche Dropshipping- und Fulfilment-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die Ihre Waren mithilfe von Marktplätzen wie Amazon oder eBay vertreiben? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Mit der Einführung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben sich nicht nur viele bisherige Bestimmungen geändert, für einige Unternehmen besteht nun auch konkreter und dringender Handlungsbedarf. Wer erstmalig Verpackungen befüllt, in Umlauf bringt und an Endverbraucher*innen verschickt, muss einige Pflichten erfüllen. So müssen sich betroffene Firmen laut dem Verpackungsgesetz registrieren – und zwar einerseits bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister und zum anderen bei einem dualen System wie Interseroh via Lizenzero . Wer ist betroffen und was müssen Sie konkret beachten, um gesetzeskonform zu handeln? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Unternehmen, die für Endverbraucher*innen bestimmte Verkaufsverpackungen nutzen und erstmalig in Umlauf bringen, müssen ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien lizenzieren, bevor sie ihre Produkte an die Kund*innen ausgeben. Bereits vorab lizenzierte Verpackungen kaufen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Was müssen Erstinverkehrbringer*innen jetzt beachten und wie lizenzieren Sie Ihre Verpackungen gesetzeskonform? Wir zeigen Ihnen, wie es mit Lizenzero.de – dem Onlineshop des anerkannten Dualen Systems Interseroh – ganz einfach funktioniert.
Schließen Öffnen Achtung, leere Registrierung: ZSVR schlägt Alarm!
Achtung, leere Registrierung: ZSVR schlägt Alarm!

Mit einer großangelegten Mailing-Aktion schreibt die Behörde alle Hersteller:innen an, die zwar registriert sind, aber keine Daten und kein duales System gemeldet haben. Sie haben eine Mail erhalten? Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Sie unverzüglich handeln!

JETZT INFORMIEREN