Der Verkauf von Waren im Internet boomt und wächst jedes Jahr beständig. Tausende von E-Commerce-Shops versenden ihre Produkte als Warensendung per Post an die Endkund*innen. Nicht nur Versanddienstleister*innen ächzen unter der Paketflut, auch die Umwelt leidet unter den immer größer werdenden Mengen an Verpackungsabfall. Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 werden deshalb auch Onlineshops stärker in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen aufzukommen. Welche Bedeutung hat das Verpackungsgesetz im Onlinehandel und worauf müssen Hersteller*innen und Vertreiber*innen zukünftig unbedingt achten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Grundsätzlich stellt eine Verpackung die Umhüllung eines Produktes dar, um dieses vor äußeren Einflüssen und Beschädigung zu schützen sowie fachgerecht transportieren zu können. Für jedes erdenkliche Produkt gibt es das passende Behältnis. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Verpackungsarten vor.
Heute Morgen wurde bekannt, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) insgesamt 2.000 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion des Verpackungsgesetzes zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden übergeben hat. Die betroffenen Unternehmen müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro rechnen. Zugleich kündigt die ZSVR die Ausweitung der Überprüfungen an, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Verkaufsverpackungen schützen Waren, vereinfachen den Transport und unterstützen Endverbraucher*innen bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln und vielen weiteren Produkten des Alltags. Die Behältnisse existieren in allen möglichen Formen, Farben und Materialien, um Waren optimal zu verpacken. Zudem stellen sie die Verpackungsobergruppe dar, auf die sich das Verpackungsgesetz konkret bezieht und welche dieses als „lizenzierungspflichtig“ bezeichnet. Aber welche Verpackungsarten zählen dazu? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verkaufsverpackungsarten und -materialien.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz kommen einige wichtige Verpflichtungen auf Unternehmen zu, die Verpackungen in Umlauf bringen. Dabei muss vor allem zwischen Firmen, die private Endverbraucher*innen beliefern und solchen, die im B2B-Bereich tätig sind, unterschieden werden. Was müssen die Marktteilnehmer*innen jetzt beachten und wie ist es um die Rücknahmepflicht für Verpackungen bestellt? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Unternehmen wie Amazon oder eBay ermöglichen es Onlinehändler*innen, zusätzlich zum eigenen Onlineshop oder auch ausschließlich Ihre Waren über große Onlinemarktplätze anzubieten und sich hierüber einen neuen Vertriebsweg zu erschließen. Viele der Händler*innen greifen dabei auf Modelle wie Fulfilment oder Dropshipping zurück, bei denen jeweils ein*e Versanddienstleister*in zwischengeschaltet ist und mitunter Lagerung sowie den Versand der Waren übernimmt. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz 2019 auf solche Dropshipping- und Fulfilment-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die Ihre Waren mithilfe von Marktplätzen wie Amazon oder eBay vertreiben? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Mit der Einführung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) haben sich nicht nur viele bisherige Bestimmungen geändert, für einige Unternehmen besteht nun auch konkreter und dringender Handlungsbedarf. Wer erstmalig Verpackungen befüllt, in Umlauf bringt und an Endverbraucher*innen verschickt, muss einige Pflichten erfüllen. So müssen sich betroffene Firmen laut dem Verpackungsgesetz registrieren – und zwar einerseits bei der neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister und zum anderen bei einem dualen System wie Interseroh via Lizenzero . Wer ist betroffen und was müssen Sie konkret beachten, um gesetzeskonform zu handeln? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz in Deutschland. Unternehmen, die für Endverbraucher*innen bestimmte Verkaufsverpackungen nutzen und erstmalig in Umlauf bringen, müssen ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien lizenzieren, bevor sie ihre Produkte an die Kund*innen ausgeben. Bereits vorab lizenzierte Verpackungen kaufen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Was müssen Erstinverkehrbringer*innen jetzt beachten und wie lizenzieren Sie Ihre Verpackungen gesetzeskonform? Wir zeigen Ihnen, wie es mit Lizenzero.de – dem Onlineshop des anerkannten Dualen Systems Interseroh – ganz einfach funktioniert.
Seit dem 1. Januar 2019 muss jede Verkaufsverpackung, die von Hersteller*innen, Händler*innen oder sonstigen Unternehmen in den Umlauf gebracht wird, bei einem dualen System lizenziert und bei der Zentralen Stelle registriert sein. Jede*r Gewerbetreibende, der*die Verkaufsverpackungen erstmalig befüllt und in den Verkehr bringt, muss diese Verpackungen anmelden und einen Beitrag für die Sammlung, Sortierung und das Recycling seiner*ihrer Verpackungen zahlen, nachdem diese von Endverbraucher*innen entsorgt wurden. Wer dies nicht beachtet, riskiert hohe Geldbußen, Vertriebsverbote sowie Abmahnungen. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche Sanktionen im Rahmen des neuen Verpackungsgesetzes auf Sie zukommen können und was Sie tun sollten, um rechtskonform zu handeln.
In Deutschland gibt es neun duale Systeme, die für die Sammlung, Sortierung und das Recycling von Verpackungsabfällen zuständig sind. Ebenso wie es im Rahmen der Verpackungsverordnung Pflicht war, Verkaufsverpackungen, die von Unternehmen erstmalig verwendet und in Umlauf gebracht werden, bei einem dualen System zu lizenzieren, ist dies auch in dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Verpackungsgesetz der Fall. Betroffene Unternehmen zahlen in diesem Kontext für die durch sie in Umlauf gebrachten Verpackungsmaterialien ein „Lizenzentgelt“, mit dem sie sich an den Kosten für deren Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Wo lassen sich Verpackungen lizenzieren und welche Verpackungslizenz-Anbieter gibt es? Wir geben einen Überblick.
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Lizenzero im eBay-Podcast

Wir durften im eBay-Podcast über die "Extended Producer Responsibility" (EPR) sprechen. Es geht also um Verpackungen, Elektrogeräte & Batterien und alle Pflichten, die Onlinehändler:innen haben.

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