Seit einem guten Jahr ist das am 01.01.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) inzwischen gültig. Es verpflichtet Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, sich an der fachgerechten Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen zu beteiligen und so im Sinne ihrer Produktverantwortung zu handeln. Kontrolliert wird die Einhaltung des Gesetzes von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Wie ist das erste Wirkungsjahr des Verpackungsgesetzes verlaufen? Wir ziehen ein vorläufiges Resümee.
Seit Anfang 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Auch wenn in den letzten Monaten etwas Ruhe um das Thema eingekehrt ist, wird es jetzt zum Jahreswechsel noch einmal sehr wichtig: Die Jahresabschluss-Mengenmeldung steht an! Was verbirgt sich dahinter Jahresabschluss-Mengenmeldung und welche „To do’s“ sind diesbezüglich vor dem Jahreswechsel zu erledigen? Aufklärung zu diesen Fragen finden Sie in diesem Beitrag.
Nach Einführung des Verpackungsgesetzes zum Jahresanfang 2019 kamen viele für lizenzierungspflichtige Unternehmen unmittelbar relevante Fachbegriffe auf, die häufig keinen Anspruch auf Selbsterklärung erheben und deren Inhalt sich somit nicht immer auf einen Blick erschließen lässt.
Neue Pflichten für Händler, Hersteller und Importeure und höhere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle: Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das vielfältige Änderungen mit sich bringt. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen an Endkunden ausgeben. Auf sie kommen mit der neuen Regelung wichtige Pflichten zu. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes als PDF erhalten und geben Ihnen zudem einen Leitfaden, wie Sie beim Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzeskonform handeln.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es hat mit Inkrafttreten die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Alle Unternehmen, die erstmalig Verpackungen in den Umlauf bringen, sind von den Neuerungen des Gesetzes betroffen und müssen jetzt reagieren. Welche Bedeutung haben dabei die Wörter Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und Co.? Und welche Strafen und Abmahnungen drohen Händler*innen, die sich nicht an das neue Verpackungsgesetz 2019 halten? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen des Gesetzes.
Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, in einem zentralen Register anmelden, Mengenmeldungen abgeben und die verwendeten Materialien – wie auch schon im Rahmen der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) – bei einem Dualen System beteiligen (oder auch synonym „lizenzieren“). Nach den ersten Wirkmonaten ziehen wir eine vorläufige Bilanz des neuen VerpackG. Was hat sich verändert und wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Seit Anfang 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Mit ihm gehen eine Reihe von Veränderungen einher, die vor allem Transparenz schaffen und Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen stärker in die Pflicht nehmen sollen. Während sich – neben der Bekanntmachung einer großen Zahl an Pflichtversäumnissen durch die Zentrale Stelle – durch das VerpackG auch erste positive Entwicklungen beobachten lassen, erscheint die Regelung Kritikern aus dem Bereich Umweltschutz nicht weitreichend genug zu sein. Geht das neue Verpackungsgesetz also weit genug? Wir diskutieren im Folgenden das Für und Wider dieser Frage.
Am vergangenen Freitag, 05.07.2019, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes registrierte Unternehmer*innen in mehrstelliger Tausenderzahl per E-Mail kontaktiert und sie über zuvor festgestellte Versäumnisse informiert.
Der Onlineversandhändler Amazon zählt zu jenen Unternehmen, die weltweit die größten Volumina an Versandverpackungen in Umlauf bringen. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) konkret im Hinblick auf Amazon-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die den Marktplatz als Vertriebsweg nutzen oder auf Dropshipping oder Fullfillment by Amazon zurückgreifen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Der Verkauf von Waren im Internet boomt und wächst jedes Jahr beständig. Tausende von E-Commerce-Shops versenden ihre Produkte als Warensendung per Post an die Endkund*innen. Nicht nur Versanddienstleister*innen ächzen unter der Paketflut, auch die Umwelt leidet unter den immer größer werdenden Mengen an Verpackungsabfall. Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 werden deshalb auch Onlineshops stärker in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen aufzukommen. Welche Bedeutung hat das Verpackungsgesetz im Onlinehandel und worauf müssen Hersteller*innen und Vertreiber*innen zukünftig unbedingt achten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Heute Morgen wurde bekannt, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) insgesamt 2.000 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion des Verpackungsgesetzes zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden übergeben hat. Die betroffenen Unternehmen müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro rechnen. Zugleich kündigt die ZSVR die Ausweitung der Überprüfungen an, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Verkaufsverpackungen schützen Waren, vereinfachen den Transport und unterstützen Endverbraucher*innen bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln und vielen weiteren Produkten des Alltags. Die Behältnisse existieren in allen möglichen Formen, Farben und Materialien, um Waren optimal zu verpacken. Zudem stellen sie die Verpackungsobergruppe dar, auf die sich das Verpackungsgesetz konkret bezieht und welche dieses als „lizenzierungspflichtig“ bezeichnet. Aber welche Verpackungsarten zählen dazu? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verkaufsverpackungsarten und -materialien.
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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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