In ihrem aktualisierten Themenpapier für den Onlinehandel bezieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) konkret Stellung zum Dropshipping: Händler*innen, die Dropshipping nutzen und somit weder mit der durch sie verkauften Ware noch mit der zugehörigen Verpackung in Berührung kommen, müssen demnach keiner Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht nachkommen. Sie gelten im Sinne des VerpackG nicht als Hersteller*innen. Eine Nachweispflicht gegenüber Marktplätzen haben sie allerdings trotzdem.
Große Abfallmengen gelangen tagtäglich in den Umlauf. Einen entscheidenden Teil dieses Abfalls machen Verpackungen aus. Um die in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe wiederholt nutzen zu können und so Ressourcen einzusparen und die Umwelt zu schützen, wurde 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen. Auf Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung werden damit all jene in die Pflicht genommen, die Verpackungen innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen. Damit sind auch Produzent*innen von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen.
Dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) auch den stationären Handel betrifft, ist vielen Händler*innen nicht sofort klar. Doch das Gesetz schließt neben Versand- und Produktverpackungen auch sogenannte Serviceverpackungen ein. Spätestens durch die Novelle des VerpackG sind Sie als Händler*in im stationären Handel verpflichtet, tätig zu werden. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für stationäre Händler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Am 01. Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ersetzt. Bei dem hinter den Regelungen zur Verpackungsgesetzgebung stehenden Prinzip handelt es sich um das der Produktverantwortung oder auch erweiterten Herstellerverantwortung, das Inverkehrbringer*innen eines Produktes eben nicht nur für dieses, sondern auch für die mit in Umlauf gebrachten Verpackungen zukommt.
Mit dem Wirksamwerden der Verpackungsgesetz-Novelle am 03. Juli 2021 hat sich für Händler*innen und Hersteller*innen einiges geändert. Vor allem der Onlinehandel ist von den neuen Vorgaben betroffen. Aber auch für Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen bringt die Novelle Änderungen mit sich, die beachtet werden sollten.
Wie bei anderen jungen Unternehmen durchlaufen auch Start-ups verschiedene Phasen in ihrer Entwicklung von der ersten Idee bis zum reifen, gefestigten und nachhaltigen Unternehmen. Der Unterschied zur Gründung von herkömmlichen Firmen besteht darin, dass Start-ups in der Regel mit neuen Produkten bzw. Dienstleistungen auf jungen oder teilweise noch nicht existierenden Märkten durchstarten wollen. Der Entwicklungsweg ist nicht bei jedem Start-up gleich, man kann jedoch gewisse Ähnlichkeiten feststellen und den Werdegang in sechs sogenannte „startup phases“ unterteilen. Es ist hilfreich, sich dieser Phasen eines Start-ups bewusst zu sein, um als junges Unternehmen die Orientierung zu behalten.
Am Anfang steht eine Idee, etwas Innovatives, welches so noch nicht auf dem Markt zu finden ist: Eine Geschäftsidee. In diese wird vom Gründerteam dann viel Zeit, Kreativität, Fleiß und oft auch Eigenkapital investiert, um von der Ideenphase bis zur Phase der Firmengründung, zum Start-up, zu kommen. Um so richtig loszulegen, braucht das Start-up nun finanzielle Unterstützung durch Geldgeber*innen, sogenannte Investoren. Diese wiederum verfolgen eigene Interessen und erhoffen sich in der Regel mittel- oder langfristig eine Rendite, also einen Ertrag, aus dem eingesetzten Kapital. Grundsätzlich geeignet für den Einsatz von Investoren sind Start-ups, die einen mittleren bis hohen Finanzierungsbedarf haben und nicht nur Geld, sondern auch Fachwissen und nützliche Kontakte suchen. Das Gründerteam des Start-ups sollte bereit sein, anderen Einblicke in seine Planung zu gewähren, sowie Mitspracherechte und eventuell auch Anteile des Unternehmens abzugeben.
Internationaler Versand ist ein wichtiger wirtschaftlicher Wachstumsfaktor, v.a. für den E-Commerce-Sektor. Das hat auch die EU erkannt und ihre Steuerregelungen seit Juli 2021 entsprechend angepasst. Neben der Vorgabenerfüllung z.B. aus dem Verpackungsgesetz (VerpackG) oder der DSGVO gelten damit weitere Verpflichtungen für Händler*innen, sobald sie Produkte an Endverbraucher*innen im EU-Ausland versenden.
Mit einem eigenen Unternehmen in die Selbstständigkeit starten – davon träumen viele Menschen in Deutschland. Doch von der Idee bis zum erfolgreichen Start-up ist es oftmals ein langer Weg, für den viele Gründer*innen nicht nur Fremdkapital, sondern auch externe Expertise in Anspruch nehmen wollen oder müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Start-up Beratung zusammengestellt.
Verpackungsgesetz, DSGVO, Umsatzsteuergesetz, Arbeitsschutzgesetz usw.: Bei den zahlreichen Gesetzen und Regeln, mit denen es Unternehmen zu tun haben, kann nicht immer alles auf Anhieb perfekt laufen – vor allem nicht, wenn man sich gerade erst selbstständig gemacht und ein Unternehmen gegründet hat. Aber auch im normalen Alltag eines etablierten Unternehmens kann das ein oder andere mal hinten rüber fallen. Um künftig Fehler zu vermeiden, stellen wir im Folgenden die sieben meistgemachten Fehler – und ihre Vermeidung –dar.
Er war im vergangenen Jahr neben COVID-19 eins der häufigsten Themen in den Nachrichten: Der Brexit. Seit dem 31. Januar 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Um den Übergang von einem gemeinsamen zu zwei getrennten Binnenmärkten zu erleichtern, wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vereinbart. Vor knapp vier Monaten hat sich vor allem für Onlinehändler*innen so einiges geändert. Was müssen Unternehmen, die Produkte an britische Konsument*innen verkaufen möchten, seitdem beachten? Welche Unterlagen werden für den Import in das Vereinigte Königreich benötigt und wie verhält sich das Brexit-Freihandelsabkommen beim Verkauf über einen Online-Marktplatz? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
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