Viele Produkte gelangen erst durch Import nach Deutschland. Dadurch entstehen zwangsläufig auch Abfälle in Form von Versand- und Produktverpackungen, die bei Endkund*innen anfallen. Das Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, diese Verpackungen in höchstmöglicher Menge zu recyceln und die enthaltenen Wertstoffe erneut nutzbar zu machen, um Ressourcen zu schonen. Dazu nimmt das VerpackG all jene in die Pflicht, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Auch Importeur*innen sind deshalb von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen und müssen ihrer Verantwortung nachkommen.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG ) verpflichtet seit 2019 alle Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen) zur Einhaltung dreier Pflichten. Diese müssen an zwei unterschiedlichen Stellen erfolgen: bei einem dualen System nach Wahl und im Melderegister LUCID, bereitgestellt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Dieser Beitrag befasst sich mit den Pflichten, die aus dem VerpackG hervorgehen und besonders relevant für Zwischenhändler*innen sind. Am Beispiel von „Ole‘s Möbelstube“, zeigen wir Ihnen, für welche Verpackungen Sie wann als Zwischenhändler verantwortlich sind. Zusätzlich führen wir Sie durch die To Do‘s, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Pflichten gesetzeskonform zu erfüllen.
In ihrem aktualisierten Themenpapier für den Onlinehandel bezieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) konkret Stellung zum Dropshipping: Händler*innen, die Dropshipping nutzen und somit weder mit der durch sie verkauften Ware noch mit der zugehörigen Verpackung in Berührung kommen, müssen demnach keiner Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht nachkommen. Sie gelten im Sinne des VerpackG nicht als Hersteller*innen. Eine Nachweispflicht gegenüber Marktplätzen haben sie allerdings trotzdem.
Durch den Onlinehandel entstehen jede Menge Abfälle in Form von Versand- und Produktverpackungen. Die Wertstoffe, die diese Verpackungen enthalten, sind nach dem einmaligen Gebrauch aber nicht nutzlos – im Gegenteil, durch das Recycling dieser Verpackungen können sie erneut nutzbar gemacht werden. Das ist das Ziel hinter dem Verpackungsgesetz. Basierend auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung nimmt es dabei all jene in die Pflicht, die Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringen. Onlinehändler*innen sind daher entsprechend von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen. Im Zuge der Novellierung des VerpackG in 2021 wurden weitere Verschärfungen beschlossen. Besonders für Marktplatzhändler*innen sind diese Änderungen relevant.
Große Abfallmengen gelangen tagtäglich in den Umlauf. Einen entscheidenden Teil dieses Abfalls machen Verpackungen aus. Um die in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe wiederholt nutzen zu können und so Ressourcen einzusparen und die Umwelt zu schützen, wurde 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen. Auf Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung werden damit all jene in die Pflicht genommen, die Verpackungen innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen. Damit sind auch Produzent*innen von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen.
Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes muss neben der Registrierungs- und der Lizenzierungspflicht auch die Datenmeldepflicht beachtet werden. In unserem Step-by-Step Guide erklären wir Ihnen, was genau eine Jahresabschluss-Mengenmeldung ist und wie Sie diese ohne Fehler und in kürzester Zeit erledigen können.
Dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) auch den stationären Handel betrifft, ist vielen Händler*innen nicht sofort klar. Doch das Gesetz schließt neben Versand- und Produktverpackungen auch sogenannte Serviceverpackungen ein. Spätestens durch die Novelle des VerpackG sind Sie als Händler*in im stationären Handel verpflichtet, tätig zu werden. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für stationäre Händler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Seit einiger Zeit gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) nun schon in Deutschland. Seitdem ist viel passiert, nicht nur in der Gesetzgebung selbst, sondern auch im Handel. Die letzten zwei Jahre haben – auch im Zuge der Corona-Pandemie – erneut zu einem enormen Zuwachs im Onlinehandel geführt. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für Onlinehändler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Green Deal, Plastiksteuer, Verpackungsvorgaben: Auch die Europäische Union treibt das Thema Umweltschutz um. Ein Ergebnis aus den diesbezüglichen Zusammenkünften der Länder ist unter anderem die umfassende Novellierung der seit 1994 bestehenden EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 2018. Sie soll die Auswirkungen steigender Verpackungsabfälle auf die Umwelt verringern und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten fördern.
Am 01. Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ersetzt. Bei dem hinter den Regelungen zur Verpackungsgesetzgebung stehenden Prinzip handelt es sich um das der Produktverantwortung oder auch erweiterten Herstellerverantwortung, das Inverkehrbringer*innen eines Produktes eben nicht nur für dieses, sondern auch für die mit in Umlauf gebrachten Verpackungen zukommt.
Die Liste an Verpackungen, mit denen Verbraucher*innen täglich konfrontiert werden, ist lang: Nahezu alle Waren im Einzelhandel werden in Produkt- und/oder Umverpackungen angeboten, während Pakete von Onlineshops zusätzlich in Versandverpackungen verschickt werden. Und wer sich im Restaurant etwas zu essen zum Mitnehmen bestellt, erhält es in der Regel in einer Serviceverpackung. Im Kontext des Verpackungsgesetzes, das alle Verpackungen, die bei Endverbraucher*innen anfallen und entsorgt werden, als „lizenzierungs-„ oder „systembeteiligungspflichtig“ deklariert, fragen sich viele Unternehmen deshalb: Was ist eine systembeteiligungspflichtige Verpackung? Und sind meine eingesetzten Verpackungsmaterialien systembeteiligungspflichtig? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
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Achtung, leere Registrierung: ZSVR schlägt Alarm!

Mit einer großangelegten Mailing-Aktion schreibt die Behörde alle Hersteller:innen an, die zwar registriert sind, aber keine Daten und kein duales System gemeldet haben. Sie haben eine Mail erhalten? Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Sie unverzüglich handeln!

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