Die Liste an Verpackungen, mit denen Verbraucher*innen täglich konfrontiert werden, ist lang: Nahezu alle Waren im Einzelhandel werden in Produkt- und/oder Umverpackungen angeboten, während Pakete von Onlineshops zusätzlich in Versandverpackungen verschickt werden. Und wer sich im Restaurant etwas zu essen zum Mitnehmen bestellt, erhält es in der Regel in einer Serviceverpackung. Im Kontext des Verpackungsgesetzes, das alle Verpackungen, die bei Endverbraucher*innen anfallen und entsorgt werden, als „lizenzierungs-„ oder „systembeteiligungspflichtig“ deklariert, fragen sich viele Unternehmen deshalb: Was ist eine systembeteiligungspflichtige Verpackung? Und sind meine eingesetzten Verpackungsmaterialien systembeteiligungspflichtig? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Wie hängen eigentlich duale Systeme, Recycling und Kreislaufwirtschaft zusammen? Und wo ist der Unterschied zwischen dem Dualen System als Grundprinzip und den dualen Systemen als Unternehmen? Alle Informationen dazu finden Sie im folgenden Blogbeitrag.
Die überarbeitete Verpackungsverordnung in Österreich ist ein Thema, was zurzeit auch bei vielen deutschen Händler:innen für Aufsehen sorgt. Doch warum ist das so? Das liegt daran, dass sich neben vielen anderen Dingen vor allem auch eines geändert hat: Für ausländische Händler:innen, die nach Österreich versenden und keine Niederlassung in Österreich haben, ist die Benennung eines Bevollmächtigten seit dem 01. Januar 2023 Pflicht.
Aber nicht nur in Österreich ist ein Bevollmächtigter für ausländische Händler:innen zwingend notwendig, auch in einigen anderen EU-Ländern gibt es diese Regelung schon. Wir schauen uns an, in welchen Ländern Sie einen Bevollmächtigten für den Versand brauchen und was das für Sie bedeutet.
Aber nicht nur in Österreich ist ein Bevollmächtigter für ausländische Händler:innen zwingend notwendig, auch in einigen anderen EU-Ländern gibt es diese Regelung schon. Wir schauen uns an, in welchen Ländern Sie einen Bevollmächtigten für den Versand brauchen und was das für Sie bedeutet.
Wir durften in Folge #35 des Podcasts „eBay – der Podcast für Händlerinnen und Händler“ zu Gast sein und mit eBay über alle Pflichten rund um die erweiterte Herstellerverantwortung (engl. „Extended Producer Responsibility“, kurz EPR) sprechen. In der Folge geht es also nicht nur um Verpackungen, sondern auch um Elektro-/Elektronikgeräte und Batterien. Wir klären, welche Pflichten Händler:innen in welchem Bereich haben und was beim Verkauf über Marktplätze wie eBay zu beachten ist.
Das Jahr 2022 war wohl das spannendste VerpackG Jahr seit initialer Einführung des Verpackungsgesetzes 2019. Das liegt daran, dass viele der Änderungen, die im Rahmen der ersten VerpackG-Novelle beschlossen wurden, im Jahr 2022 in Kraft getreten sind. Aber auch im nächsten Jahr werden noch einige neue Regelungen in Kraft treten. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Das Verpackungsgesetz gilt seit 2019 und sorgt seitdem bei vielen Unternehmen für Unmut, da die Vorgaben zunächst recht komplex wirken können: Denn neben der Zahlung des Lizenzentgeltes müssen über das Jahr verteilt verschiedene Pflichten und Fristen eingehalten und erfüllt werden. Zusätzlich zu den Pflichten zur Lizenzierung und Registrierung, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Daten beim Melderegister LUCID und ihrem dualen System immer aktuell und gleichlautend zu halten. Seit Juli 2022 müssen Unternehmen außerdem Nachweise über Ihre Verpackungslizenz gegenüber Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern vorweisen können. All das, und noch viel mehr macht Lizenzero Ihnen dank des funktionalen Lizenzero-Online-Kundenkontos ganz leicht!
Seit dem 01. Juli 2022 gelten Änderungen für Letztvertreibende von Serviceverpackungen. Alle Neuerungen und möglichen Stolperfallen lesen Sie hier.
Seit dem 1. Juli 2022 haben Marktplätze viele Seller-Accounts gesperrt. Woran das liegt und wie Sie das verhindert können, lesen Sie in diesem Artikel.
Viele Produkte gelangen erst durch Import nach Deutschland. Dadurch entstehen zwangsläufig auch Abfälle in Form von Versand- und Produktverpackungen, die bei Endkund*innen anfallen. Das Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, diese Verpackungen in höchstmöglicher Menge zu recyceln und die enthaltenen Wertstoffe erneut nutzbar zu machen, um Ressourcen zu schonen. Dazu nimmt das VerpackG all jene in die Pflicht, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Auch Importeur*innen sind deshalb von den Pflichten des Verpackungsgesetzes betroffen und müssen ihrer Verantwortung nachkommen.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG ) verpflichtet seit 2019 alle Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen (Produkt-, Service- und Versandverpackungen) zur Einhaltung dreier Pflichten. Diese müssen an zwei unterschiedlichen Stellen erfolgen: bei einem dualen System nach Wahl und im Melderegister LUCID, bereitgestellt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Dieser Beitrag befasst sich mit den Pflichten, die aus dem VerpackG hervorgehen und besonders relevant für Zwischenhändler*innen sind. Am Beispiel von „Ole‘s Möbelstube“, zeigen wir Ihnen, für welche Verpackungen Sie wann als Zwischenhändler verantwortlich sind. Zusätzlich führen wir Sie durch die To Do‘s, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Pflichten gesetzeskonform zu erfüllen.
In ihrem aktualisierten Themenpapier für den Onlinehandel bezieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) konkret Stellung zum Dropshipping: Händler*innen, die Dropshipping nutzen und somit weder mit der durch sie verkauften Ware noch mit der zugehörigen Verpackung in Berührung kommen, müssen demnach keiner Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht nachkommen. Sie gelten im Sinne des VerpackG nicht als Hersteller*innen. Eine Nachweispflicht gegenüber Marktplätzen haben sie allerdings trotzdem.