Schöne Heimtextilien und Dekoration aus recycelten Materialien und schnell nachwachsenden Rohstoffen:
Darauf hat sich unser Kunde liv interior aus Hamburg spezialisiert. Gründerin und Geschäftsführerin Tina Mirza hat es sich gemeinsam mit ihrem Mann zur Aufgabe gemacht, das Leben in den eigenen vier Wänden fair und nachhaltig zu gestalten. Da die Einrichtungsgegenstände sowohl beim Transport von Asien nach Deutschland als auch beim Versand über den Onlineshop verpackt werden und damit Verpackungsmaterialien in Umlauf gebracht werden, ist das Unternehmen gemäß des Verpackungsgesetzes lizenzierungspflichtig.
Welchen Herausforderungen ist das Unternehmerpaar durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie ist sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Tina zum Gespräch getroffen.
Jedes Jahr gibt Interseroh ein Nachhaltigkeitsmagazin heraus, in dem die Top-Stories zu unserer Vision von einer Welt ohne Verschwendung geteilt werden. Das Magazin zum Download mit großartigen Geschichten über Vorreiter*innen in puncto Nachhaltigkeit, die Interseroh mit Kund*innen wie ALDI oder Houe geschrieben hat, finden Sie hier: Interseroh Nachhaltigkeitsmagazin. In diesem Jahr ist auch unser Head of Lizenzero, Claudia Wegener, mit einem spannenden Interview dabei! Den kompletten Beitrag finden Sie hier
Neben neuen Pflichten, die durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) eingeführt wurden, hat das Gesetz auch viele neue Begrifflichkeiten, die sich oftmals nicht auf den ersten Blick von selbst erklären, mit sich gebracht. Einer dieser Begriffe ist die sogenannte „Verkaufsverpackung“: Erstinverkehrbringer*innen sind durch die Systembeteiligung verpflichtet, die von ihnen in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen kostenpflichtig zu lizenzieren und so den Entsorgungs- und Verwertungsprozess der hierdurch entstehenden Verpackungsabfälle zu mit zu finanzieren.
Angesichts des ab 1. Januar 2019 geltenden Verpackungsgesetzes stellt sich für viele Händler und Hersteller die Frage, ob es in anderen (EU-)Ländern vergleichbare Vorschriften gibt, die für all jene gelten, die ihre Ware ins EU-Ausland exportieren. Hintergrund dessen ist, dass viele Händler (inklusive Online Händler) und Hersteller grenzüberschreitend, v. a. durch den zunehmenden Onlinehandel, tätig sind. Basierend auf der europäischen Verpackungsrichtlinie existieren solche Regelungen tatsächlich – sie wurden ausgehend von der EU-Richtlinie in den einzelnen EU-Staaten jedoch in nationales Recht gefasst und unterscheiden sich somit von EU-Land zu EU-Land.
Im Rahmen des seit 2019 geltenden Verpackungsgesetzes müssen Unternehmen, die erstmalig Verkaufsverpackungen mit Ware befüllen und in Umlauf bringen, ihre eingesetzten Verpackungsmaterialien kostenpflichtig lizenzieren. Viele Unternehmen fragen sich deshalb: Kann ich die Verpackungslizenz von der Steuer absetzen? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt und zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie die Verpackungslizenz steuerlich geltend machen möchten.
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) kommt kein betroffenes Unternehmen umhin, sich mit Begriff und Definition der sogenannten Verkaufsverpackung auseinanderzusetzen. Schließlich ist sie es, um die es bei der im Gesetz vorgegebenen Systembeteiligungspflicht geht und wonach Erstinverkehrbringer*innen der besagten Verkaufsverpackungen verpflichtet sind, diese jährlich zu lizenzieren und so für deren Recycling Sorge zu tragen.
Alle erdenklichen Waren werden im Internet von zahlreichen kleinen, großen und international aufgestellten Onlineshops vertrieben. Kundinnen und Kunden können alle erdenklichen Produkte erwerben und sie sich bequem nach Hause schicken lassen. Zu den nachgefragtesten Waren zählen Bekleidungsstücke und darin oftmals auch nachhaltige Kleidung.
Kleine Shops und Solo-Selbstständige müssen einiges beachten, um den Versand der Waren ebenfalls ressourcenschonend zu gestalten – insbesondere bei der Verpackungslizenz für Kleinunternehmer*innen besteht Handlungsbedarf. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Der Umwelt- und Klimaschutz ist ein großer Themenbereich, der uns alle beschäftigt – und das zu Recht, denn wir haben nur diesen einen Planeten. Auch unser Partner BB-Verpackungen macht sich Gedanken über umweltverträgliches Verpackungsmaterial. Wichtig ist das Überdenken herkömmlichen Materials vor allem auch, da in der heute so vernetzten Welt sehr viel und zunehmend mehr an Waren und Gütern versendet werden. Und das heißt, dass auch die Menge an Verpackungsmaterial zunimmt. Gut also, wenn das Verpackungsmaterial nachhaltig ist.
Im Rahmen des Verpackungsgesetzes, das im Januar 2019 in Kraft getreten ist, sind eine ganze Reihe Verpflichtungen eingeführt worden, mit denen Unternehmen konfrontiert sind. Firmen, die Produkte an private Endverbraucher:innen ausgeben und dafür Verpackungen erstmalig verwenden, müssen einige Regelungen beachten. Dazu zählt neben anderen Maßnahmen auch die sogenannte Systembeteiligungspflicht. Was bedeutet das? Was müssen Unternehmen beachten, um gesetzeskonform zu handeln und die Auflagen zu erfüllen? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung bei einem dualen System zusammengestellt.
Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) geht die Pflicht zur Lizenzierung (synonym: Systembeteiligung) von Verkaufsverpackungen einher. Alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen, die an private Endverbraucher*innen übergeben oder versendet werden und dort letztendlich als Abfall anfallen, müssen über die verwendeten Verpackungsmaterialien einen Lizenzierungsvertrag bei einem dualen System schließen und ein der individuellen Verpackungsmenge entsprechendes Lizenzentgelt entrichten. Doch wie lässt sich die Verpackungsmenge genau berechnen? Was passiert mit dem Lizenzentgelt? Und was müssen Onlinehändler*innen, stationäre Einzelhändler*innen und Co. noch beachten? Wir geben Ihnen einige wichtige Tipps zur korrekten Berechnung der Verpackungsmengen.
Ausgangssperre, Kontaktverbot, Social Distancing, Homeoffice, Hamsterkäufe, Lieferengpässe – diese und viele weitere Begriffe sind in den heutigen Tagen überall zu lesen. Das Corona-Virus verändert unseren Alltag, wie auch die Wirtschaft, jeden Tag aufs Neue.
Der Großteil der Bevölkerung hält sich beinahe ausschließlich zu Hause auf – primär als Vorsichtsmaßnahme, um die Virusverbreitung zu verlangsamen. Viele Menschen nutzen daher vermehrt das Internet, um sich die Zeit zu vertreiben. Dies kann der Onlinehandel jetzt nutzen: Kleine Shopping- und Stöbertouren können trotz der sinkenden Nachfrage zum Anstieg des eigenen Onlinegeschäfts führen. Stationäre Händler hingegen haben es aktuell schwer.
Wir haben Ihnen 3 Tipps zusammengestellt, die Ihrem Geschäft in der aktuellen Corona-Krise helfen können.
Händler*innen auf dem Amazon-Marktplatz können wahlweise die verkauften Waren in Eigenregie an die Kund*innen versenden – oder auf FBA zurückgreifen. FBA steht für Fulfillment by Amazon (oder offiziell: Fulfilled by Amazon). Dies bedeutet, dass der*die Marktplatzhändler*in dem großen Einzelhändler Amazon seine*ihre Produkte zur Verfügung stellt. Im Verkaufsfall versendet der Versandhandelsriese die Artikel – in der Regel mit den bei Kund*innen beliebten Vorteilen des Amazon-Prime-Service. Natürlich entstehen durch die zusätzliche Dienstleistung einige Amazon FBA Kosten für Marktplatzteilnehmer*innen. Wie teuer ist der Versand durch Amazon? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
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Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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