In ihrem aktualisierten Themenpapier für den Onlinehandel bezieht die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) konkret Stellung zum Dropshipping: Händler*innen, die Dropshipping nutzen und somit weder mit der durch sie verkauften Ware noch mit der zugehörigen Verpackung in Berührung kommen, müssen demnach keiner Registrierungs- oder Lizenzierungspflicht nachkommen. Sie gelten im Sinne des VerpackG nicht als Hersteller*innen. Eine Nachweispflicht gegenüber Marktplätzen haben sie allerdings trotzdem.
Wir möchten in diesem Blogbeitrag zusammenfassen, welche Pflichten aus dem Verpackungsgesetz für Sie als Marktplatzhändler*in hervorgehen. Am Beispiel von „Ole‘s Schmuckwerkstatt“ zeigen wir Ihnen, für welche Verpackungen Sie wann zuständig sind. Außerdem führen wir Sie mit einer Step-by-Step-Anleitung durch den Prozess der Verpackungslizenzierung.
Große Abfallmengen gelangen tagtäglich in den Umlauf. Einen entscheidenden Teil dieses Abfalls machen Verpackungen aus. Um die in den Verpackungen enthaltenen Wertstoffe wiederholt nutzen zu können und so Ressourcen einzusparen und die Umwelt zu schützen, wurde 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) beschlossen. Auf Grundlage der erweiterten Herstellerverantwortung werden damit all jene in die Pflicht genommen, die Verpackungen innerhalb Deutschlands in Verkehr bringen. Damit sind auch Produzent*innen von den Vorgaben des Verpackungsgesetzes betroffen.
Zur Erfüllung des Verpackungsgesetzes muss neben der Registrierungs- und der Lizenzierungspflicht auch die Datenmeldepflicht beachtet werden. In unserem Step-by-Step Guide erklären wir Ihnen, was genau eine Jahresabschluss-Mengenmeldung ist und wie Sie diese ohne Fehler und in kürzester Zeit erledigen können.
Dass das Verpackungsgesetz (VerpackG) auch den stationären Handel betrifft, ist vielen Händler*innen nicht sofort klar. Doch das Gesetz schließt neben Versand- und Produktverpackungen auch sogenannte Serviceverpackungen ein. Spätestens durch die Novelle des VerpackG sind Sie als Händler*in im stationären Handel verpflichtet, tätig zu werden. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für stationäre Händler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Wenn Sie als Händler*in bereits über Online-Marktplätze wie Amazon verkaufen, kann eine Erweiterung auf zusätzliche Marktplätze für Sie relevant sein. Neben Amazon gibt es zahlreiche weitere Marktplätze, wie beispielsweise OTTO oder Zalando, die Sie ebenfalls nutzen können, um Ihre Vertriebswege auszuweiten. Wie Sie das am besten machen, um möglichst große Potenziale auszuschöpfen, und welche Wege es zur Integration neuer Marktplätze gibt, hat die E-Commerce-Berateragentur lobko für Sie in diesem Blogbeitrag zusammengefasst.
Seit einiger Zeit gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) nun schon in Deutschland. Seitdem ist viel passiert, nicht nur in der Gesetzgebung selbst, sondern auch im Handel. Die letzten zwei Jahre haben – auch im Zuge der Corona-Pandemie – erneut zu einem enormen Zuwachs im Onlinehandel geführt. Dieser Blogbeitrag fasst daher alle Pflichten für Onlinehändler*innen zusammen, führt mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung durch alle Pflichten und erklärt das VerpackG an anschaulichen Beispielen.
Green Deal, Plastiksteuer, Verpackungsvorgaben: Auch die Europäische Union treibt das Thema Umweltschutz um. Ein Ergebnis aus den diesbezüglichen Zusammenkünften der Länder ist unter anderem die umfassende Novellierung der seit 1994 bestehenden EU-Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 2018. Sie soll die Auswirkungen steigender Verpackungsabfälle auf die Umwelt verringern und eine effiziente Kreislaufwirtschaft in den einzelnen Mitgliedsstaaten fördern.
Am 01. Januar 2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Verpackungsverordnung (VerpackV) ersetzt. Bei dem hinter den Regelungen zur Verpackungsgesetzgebung stehenden Prinzip handelt es sich um das der Produktverantwortung oder auch erweiterten Herstellerverantwortung, das Inverkehrbringer*innen eines Produktes eben nicht nur für dieses, sondern auch für die mit in Umlauf gebrachten Verpackungen zukommt.
Die Liste an Verpackungen, mit denen Verbraucher*innen täglich konfrontiert werden, ist lang: Nahezu alle Waren im Einzelhandel werden in Produkt- und/oder Umverpackungen angeboten, während Pakete von Onlineshops zusätzlich in Versandverpackungen verschickt werden. Und wer sich im Restaurant etwas zu essen zum Mitnehmen bestellt, erhält es in der Regel in einer Serviceverpackung. Im Kontext des Verpackungsgesetzes, das alle Verpackungen, die bei Endverbraucher*innen anfallen und entsorgt werden, als „lizenzierungs-„ oder „systembeteiligungspflichtig“ deklariert, fragen sich viele Unternehmen deshalb: Was ist eine systembeteiligungspflichtige Verpackung? Und sind meine eingesetzten Verpackungsmaterialien systembeteiligungspflichtig? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Unternehmen, die als Hersteller und/oder Vertreiber von Produkten auch systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, haben seit der Einführung des Verpackungsgesetzes 2019 einige Regelungen zu beachten und Pflichten zu erfüllen. Insbesondere alle, die sich erstmalig mit der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), der Systembeteiligungspflicht (bzw. dem Lizenzieren von Verpackungen) auseinandersetzen, sollten sich in die Thematik einlesen und genau prüfen, ob sie handeln müssen. Wir haben für Sie den How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller zusammengestellt, mit dem Sie Schritt-für-Schritt überprüfen können, ob und wie sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenzieren müssen.
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