Neue Pflichten für Händler, Hersteller und Importeure und höhere Recyclingquoten für Verpackungsabfälle: Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), das vielfältige Änderungen mit sich bringt. Besonders betroffen sind Unternehmen, die Verpackungen an Endkunden ausgeben. Auf sie kommen mit der neuen Regelung wichtige Pflichten zu. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Gesetzestext des Verpackungsgesetzes als PDF erhalten und geben Ihnen zudem einen Leitfaden, wie Sie beim Inverkehrbringen von Verpackungen gesetzeskonform handeln.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es hat mit Inkrafttreten die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Alle Unternehmen, die erstmalig Verpackungen in den Umlauf bringen, sind von den Neuerungen des Gesetzes betroffen und müssen jetzt reagieren. Welche Bedeutung haben dabei die Wörter Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Beteiligungspflicht, Registrierungspflicht und Co.? Und welche Strafen und Abmahnungen drohen Händler*innen, die sich nicht an das neue Verpackungsgesetz 2019 halten? Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Neuerungen des Gesetzes.
Am 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten. Seitdem müssen sich alle Hersteller*innen und Händler*innen, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Umlauf bringen, in einem zentralen Register anmelden, Mengenmeldungen abgeben und die verwendeten Materialien – wie auch schon im Rahmen der bis Ende 2018 geltenden Verpackungsverordnung (VerpackV) – bei einem Dualen System beteiligen (oder auch synonym „lizenzieren“). Nach den ersten Wirkmonaten ziehen wir eine vorläufige Bilanz des neuen VerpackG. Was hat sich verändert und wo gibt es noch Optimierungspotenzial? Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen.
Seit Anfang 2019 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Mit ihm gehen eine Reihe von Veränderungen einher, die vor allem Transparenz schaffen und Erstinverkehrbringer*innen von Verkaufsverpackungen stärker in die Pflicht nehmen sollen. Während sich – neben der Bekanntmachung einer großen Zahl an Pflichtversäumnissen durch die Zentrale Stelle – durch das VerpackG auch erste positive Entwicklungen beobachten lassen, erscheint die Regelung Kritikern aus dem Bereich Umweltschutz nicht weitreichend genug zu sein. Geht das neue Verpackungsgesetz also weit genug? Wir diskutieren im Folgenden das Für und Wider dieser Frage.
Am vergangenen Freitag, 05.07.2019, hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in ihrer Funktion als Kontrollorgan des Verpackungsgesetzes registrierte Unternehmer*innen in mehrstelliger Tausenderzahl per E-Mail kontaktiert und sie über zuvor festgestellte Versäumnisse informiert.
Der Onlineversandhändler Amazon zählt zu jenen Unternehmen, die weltweit die größten Volumina an Versandverpackungen in Umlauf bringen. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) konkret im Hinblick auf Amazon-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die den Marktplatz als Vertriebsweg nutzen oder auf Dropshipping oder Fullfillment by Amazon zurückgreifen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.
Der Verkauf von Waren im Internet boomt und wächst jedes Jahr beständig. Tausende von E-Commerce-Shops versenden ihre Produkte als Warensendung per Post an die Endkund*innen. Nicht nur Versanddienstleister*innen ächzen unter der Paketflut, auch die Umwelt leidet unter den immer größer werdenden Mengen an Verpackungsabfall. Mit dem neuen Verpackungsgesetz 2019 werden deshalb auch Onlineshops stärker in die Pflicht genommen, für das Recycling ihrer Verpackungen aufzukommen. Welche Bedeutung hat das Verpackungsgesetz im Onlinehandel und worauf müssen Hersteller*innen und Vertreiber*innen zukünftig unbedingt achten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Heute Morgen wurde bekannt, dass die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) insgesamt 2.000 Ordnungswidrigkeiten im Rahmen ihrer Kontrollfunktion des Verpackungsgesetzes zum Vollzug an die zuständigen Landesbehörden übergeben hat. Die betroffenen Unternehmen müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 200.000 Euro rechnen. Zugleich kündigt die ZSVR die Ausweitung der Überprüfungen an, unabhängig von der Größe des Unternehmens.
Verkaufsverpackungen schützen Waren, vereinfachen den Transport und unterstützen Endverbraucher*innen bei der Aufbewahrung von Lebensmitteln und vielen weiteren Produkten des Alltags. Die Behältnisse existieren in allen möglichen Formen, Farben und Materialien, um Waren optimal zu verpacken. Zudem stellen sie die Verpackungsobergruppe dar, auf die sich das Verpackungsgesetz konkret bezieht und welche dieses als „lizenzierungspflichtig“ bezeichnet. Aber welche Verpackungsarten zählen dazu? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verkaufsverpackungsarten und -materialien.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz kommen einige wichtige Verpflichtungen auf Unternehmen zu, die Verpackungen in Umlauf bringen. Dabei muss vor allem zwischen Firmen, die private Endverbraucher*innen beliefern und solchen, die im B2B-Bereich tätig sind, unterschieden werden. Was müssen die Marktteilnehmer*innen jetzt beachten und wie ist es um die Rücknahmepflicht für Verpackungen bestellt? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Coffee-to-Go-Becher, Versandtüten und -kartons, Produktschachteln: So breit gefächert die Einsatzzwecke von Verpackungen sind, so bunt und vielfältig präsentieren sich auch die Kund*innen von Lizenzero.
Dies spiegelt auch unser Kunde, der „Pappsalon “, wider, der feine Papierwaren vertreibt. Die beiden Unternehmerinnen Cathrin und Linda, die hinter dem Pappsalon stecken, verkaufen ihre Ware – oder auch „Papeterie für Feinschmecker“ – sowohl im gleichnamigen Ladengeschäft in Itzehoe als auch über ihren Onlineshop. Sie nutzen nicht nur Serviceverpackungen, sondern auch Versandverpackungen, die jeweils unter den Oberbegriff „Verkaufsverpackung“ fallen und damit lizenzierungspflichtig sind.
Welchen Herausforderungen sind die beiden Geschäftsfrauen durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie sind sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Cathrin zum Gespräch getroffen.
Dies spiegelt auch unser Kunde, der „Pappsalon “, wider, der feine Papierwaren vertreibt. Die beiden Unternehmerinnen Cathrin und Linda, die hinter dem Pappsalon stecken, verkaufen ihre Ware – oder auch „Papeterie für Feinschmecker“ – sowohl im gleichnamigen Ladengeschäft in Itzehoe als auch über ihren Onlineshop. Sie nutzen nicht nur Serviceverpackungen, sondern auch Versandverpackungen, die jeweils unter den Oberbegriff „Verkaufsverpackung“ fallen und damit lizenzierungspflichtig sind.
Welchen Herausforderungen sind die beiden Geschäftsfrauen durch das Verpackungsgesetz begegnet? Wie sind sie das Thema Verpackungslizenzierung angegangen und wie konnte Lizenzero sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen? Wir haben Cathrin zum Gespräch getroffen.
Unternehmen wie Amazon oder eBay ermöglichen es Onlinehändler*innen, zusätzlich zum eigenen Onlineshop oder auch ausschließlich Ihre Waren über große Onlinemarktplätze anzubieten und sich hierüber einen neuen Vertriebsweg zu erschließen. Viele der Händler*innen greifen dabei auf Modelle wie Fulfilment oder Dropshipping zurück, bei denen jeweils ein*e Versanddienstleister*in zwischengeschaltet ist und mitunter Lagerung sowie den Versand der Waren übernimmt. Welche Auswirkungen hat das neue Verpackungsgesetz 2019 auf solche Dropshipping- und Fulfilment-Verpackungen? Und was müssen Händler*innen beachten, die Ihre Waren mithilfe von Marktplätzen wie Amazon oder eBay vertreiben? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.