Unternehmen, die als Hersteller und/oder Vertreiber von Produkten auch systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen in Deutschland in Umlauf bringen, haben seit der Einführung des Verpackungsgesetzes 2019 einige Regelungen zu beachten und Pflichten zu erfüllen. Insbesondere alle, die sich erstmalig mit der Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), der Systembeteiligungspflicht (bzw. dem Lizenzieren von Verpackungen) auseinandersetzen, sollten sich in die Thematik einlesen und genau prüfen, ob sie handeln müssen. Wir haben für Sie den How-To-Guide Verpackungsgesetz für Hersteller zusammengestellt, mit dem Sie Schritt-für-Schritt überprüfen können, ob und wie sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen lizenzieren müssen.
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Aktuell informieren Amazon und weitere Marktplätze flächendeckend all ihre Händler*innen, die nach Deutschland verkaufen, und verlangen von ihnen das Einreichen ihrer sog. „EPR-Nummer(n)“. Denn ab 2022 ist das Vorliegen der EPR-Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Erfüllung der in Deutschland geltenden Gesetzgebungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien Grundvoraussetzung dafür, dass ein Händler überhaupt noch über Online-Marktplätze wie Amazon & Co. nach Deutschland verkaufen kann. Gleiches gilt im Übrigen für Frankreich. Was dazu genau zu tun ist, beleuchten wir Schritt für Schritt in unserem Beitrag.
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Einweggeschirr, Verbundstoffverpackungen und Versandkartons – der beständig wachsende Abfallberg unserer Lebenswelt stellt eine große Belastung für die Umwelt dar. Anreize zur bevorzugten Verwendung von umweltfreundlichen Verpackungslösungen existieren bereits, viele möglicherweise ökologisch bessere Verpackungskonzepte werden angeboten, darunter auch „Bio-Verpackungen“ – also (teilweise) aus nachwachsenden Rohstoffen produzierte Verpackungen. Was nun aber sind „Bio-Verpackungen“ genau, aus welchen Materialien werden sie hergestellt und welche Vorteile können sie tatsächlich bieten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Mit dem Wirksamwerden der Verpackungsgesetz-Novelle am 03. Juli 2021 hat sich für Händler*innen und Hersteller*innen einiges geändert. Vor allem der Onlinehandel ist von den neuen Vorgaben betroffen. Aber auch für Inverkehrbringer*innen von Transportverpackungen bringt die Novelle Änderungen mit sich, die beachtet werden sollten.
Wie bei anderen jungen Unternehmen durchlaufen auch Start-ups verschiedene Phasen in ihrer Entwicklung von der ersten Idee bis zum reifen, gefestigten und nachhaltigen Unternehmen. Der Unterschied zur Gründung von herkömmlichen Firmen besteht darin, dass Start-ups in der Regel mit neuen Produkten bzw. Dienstleistungen auf jungen oder teilweise noch nicht existierenden Märkten durchstarten wollen. Der Entwicklungsweg ist nicht bei jedem Start-up gleich, man kann jedoch gewisse Ähnlichkeiten feststellen und den Werdegang in sechs sogenannte „startup phases“ unterteilen. Es ist hilfreich, sich dieser Phasen eines Start-ups bewusst zu sein, um als junges Unternehmen die Orientierung zu behalten.
Am Anfang steht eine Idee, etwas Innovatives, welches so noch nicht auf dem Markt zu finden ist: Eine Geschäftsidee. In diese wird vom Gründerteam dann viel Zeit, Kreativität, Fleiß und oft auch Eigenkapital investiert, um von der Ideenphase bis zur Phase der Firmengründung, zum Start-up, zu kommen. Um so richtig loszulegen, braucht das Start-up nun finanzielle Unterstützung durch Geldgeber*innen, sogenannte Investoren. Diese wiederum verfolgen eigene Interessen und erhoffen sich in der Regel mittel- oder langfristig eine Rendite, also einen Ertrag, aus dem eingesetzten Kapital. Grundsätzlich geeignet für den Einsatz von Investoren sind Start-ups, die einen mittleren bis hohen Finanzierungsbedarf haben und nicht nur Geld, sondern auch Fachwissen und nützliche Kontakte suchen. Das Gründerteam des Start-ups sollte bereit sein, anderen Einblicke in seine Planung zu gewähren, sowie Mitspracherechte und eventuell auch Anteile des Unternehmens abzugeben.
Die Vorstellung vom eigenen Unternehmen, welches aus einer interessanten und innovativen Idee entsprungen und dann über mehrere Jahre zu einer geschäftstüchtigen Firma entwickelt wurde, ist sicher für die meisten von uns ein spannender Gedanke. Damit einher gehen reizvolle Aspekte wie geschäftliche Unabhängigkeit, Selbstbestimmung bei der Gründung und den Abläufen, sein*e eigene*r Chef*in zu sein, frei entscheiden und arbeiten und mit innovativen Produkten die Welt ein wenig angenehmer und schöner zu machen. Doch wie findet man am besten die richtigen Start-up-Ideen? Dieser Artikel beleuchtet verschiedene Verfahrensweisen und Methoden, um der Idee zum innovativen Start-up einige entscheidende Schritte näherzukommen.
Jedes Jahr spülen Flüsse, Wind und Regen mehrere Millionen Tonnen achtlos entsorgten Kunststoffmüll in die Meere. Fein zerrieben zu Mikroplastik verbleibt er unzersetzt in der Umwelt. Bereits im Sommer 2019 hat die EU dazu die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie – EWKRL) in Kraft gesetzt – nun wurde sie zum 03. Juli 2021 in deutsches Recht überführt. Ab diesem Stichtag sind damit zahlreiche Einwegplastikprodukte hierzulande wie auch in der EU verboten.
In Kürze wird die erste Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) wirksam. Viele Änderungen betreffen Einzelhändler, aber auch Inverkehrbringer von Transportverpackungen im Großhandel sind von der Gesetzesänderung betroffen. Welchen konkreten Neuerungen gibt es in der Novelle des Verpackungsgesetzes und was müssen Sie als Marktteilnehmer jetzt beachten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Seit Januar 2019 gilt das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland. Seit Inkrafttreten der Gesetzgebung haben sich bereits rund 200.000 Unternehmen im Melderegister LUCID registriert. Damit kommen jedoch längst nicht alle Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach. Aus diesem Grund, hat das Bundesumweltministerium im Herbst 2020 eine Novellierung der Gesetzgebung vorgeschlagen.
Schließen Öffnen Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024
Gewinn des Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024

Juhuuuu! Ein Doppelsieg für die Kreislaufwirtschaft: Als Interzero sind wir sowohl mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 als auch mit dem Sonderpreis in der Kategorie "Ressourcen" ausgezeichnet worden.

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